Daten
Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
25.04.2012
Erstellt
16.04.12, 19:17
Aktualisiert
16.04.12, 19:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
99/2012
Erstellt am:
13.04.2012
Aktenzeichen:
IV/61 - kl
Verfasser/in:
Herr Klein
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
25.04.2012
Betreff
Bebauungsplan Nr. 1.18 Sinnersdorf
Bereich: Roggendorfer Straße / Sinnersdorfer Feld / Fendelweg
Auslegungsbeschluss
siehe Niederschrift UPA vom 06.07.2011, TOP 10, Vorlage 228/2011
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Bürger
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 99/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1.18 Sinnersdorf und der Entwurf der Begründung werden in vorliegender
Form gebilligt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1.18 Sinnersdorf und der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2)
BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S.
1509) öffentlich auszulegen.
- Auslegungsbeschluss
Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
Das Bebauungsplanverfahren des BP 1.18 Sinnersdorf wurde mit dem Aufstellungsbeschluss vom 06.07.2011 eingeleitet. Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Hotelbetriebes.
In der gleichen Sitzung beauftragte der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim die Verwaltung mit der
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 (1) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden
gemäß § 4 (1) BauGB. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 07.09.2011 bis 27.09.2011 einschließlich statt. Mit
Schreiben vom 30.08.2011 wurden die Behörden am Verfahren beteiligt und gebeten, zum Verfahren Stellung zu nehmen.
Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplanverfahren vorgetragen worden. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben keine den Fortgang dieses Verfahrens
berührenden Äußerungen mitgeteilt. Vereinzelt wurden Hinweise gegeben, die in den Entwurf des Bebauungsplanes
aufgenommen wurden.
Der Umwelt- und Planungsausschuss sollte die Verwaltung beauftragen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1.18
Sinnersdorf mit seiner Begründung gem.§ 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden gem. § 4
(2) BauGB durchzuführen.