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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1.18 Sinnersdorf Bereich: Roggendorfer Straße / Sinnersdorfer Feld / Fendelweg Auslegungsbeschluss siehe Niederschrift UPA vom 06.07.2011, TOP 10, Vorlage 228/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
25.04.2012
Erstellt
16.04.12, 19:17
Aktualisiert
16.04.12, 19:17
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1.18 Sinnersdorf
Bereich: Roggendorfer Straße / Sinnersdorfer Feld / Fendelweg
Auslegungsbeschluss
siehe Niederschrift UPA vom 06.07.2011, TOP 10, Vorlage 228/2011) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1.18 Sinnersdorf
Bereich: Roggendorfer Straße / Sinnersdorfer Feld / Fendelweg
Auslegungsbeschluss
siehe Niederschrift UPA vom 06.07.2011, TOP 10, Vorlage 228/2011)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 99/2012 Erstellt am: 13.04.2012 Aktenzeichen: IV/61 - kl Verfasser/in: Herr Klein Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umwelt- und Planungsausschuss X nö. Sitzung Termin 25.04.2012 Betreff Bebauungsplan Nr. 1.18 Sinnersdorf Bereich: Roggendorfer Straße / Sinnersdorfer Feld / Fendelweg Auslegungsbeschluss siehe Niederschrift UPA vom 06.07.2011, TOP 10, Vorlage 228/2011 Veranlasser/in / Antragsteller/in Bürger Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 99/2012 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss: 1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1.18 Sinnersdorf und der Entwurf der Begründung werden in vorliegender Form gebilligt. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1.18 Sinnersdorf und der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) öffentlich auszulegen. - Auslegungsbeschluss Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung. Erläuterungen Das Bebauungsplanverfahren des BP 1.18 Sinnersdorf wurde mit dem Aufstellungsbeschluss vom 06.07.2011 eingeleitet. Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des bestehenden Hotelbetriebes. In der gleichen Sitzung beauftragte der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 (1) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 07.09.2011 bis 27.09.2011 einschließlich statt. Mit Schreiben vom 30.08.2011 wurden die Behörden am Verfahren beteiligt und gebeten, zum Verfahren Stellung zu nehmen. Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplanverfahren vorgetragen worden. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben keine den Fortgang dieses Verfahrens berührenden Äußerungen mitgeteilt. Vereinzelt wurden Hinweise gegeben, die in den Entwurf des Bebauungsplanes aufgenommen wurden. Der Umwelt- und Planungsausschuss sollte die Verwaltung beauftragen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1.18 Sinnersdorf mit seiner Begründung gem.§ 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.