Daten
Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
25.04.2012
Erstellt
16.04.12, 19:17
Aktualisiert
16.04.12, 19:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
81/2012
Erstellt am:
09.03.2012
Aktenzeichen:
IV-61 foi/wo
Verfasser/in:
Frau Foitzik
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
25.04.2012
Betreff
Bebauungsplan Nr. 20 Dansweiler, 1. Änderung
Bereich: Zum Sonnenberg, Hausnummer 1 bis 3
Erweiterung der Baufläche
Änderung gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und der Beteiligung nach § 4
Abs. 2 BauGB
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Bürger
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 81/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 20 Dansweiler,
1. Änderung (Bereich: Zum Sonnenberg, Hausnummer 1 bis 3) gemäß § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) zu ändern.
Ziel der Änderung ist es, Gebäudeerweiterungen planungsrechtlich zu ermöglichen.
Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
2. Es wird festgestellt, dass die Änderung die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. 20 Dansweiler,
1. Änderung nicht berührt. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
3. Die vereinfachte Änderung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 20 Dansweiler, 1. Änderung 1303". Die
übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 20 Dansweiler, 1. Änderung behalten weiterhin Gültigkeit.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem vorgelegten Änderungsentwurf und der vorgelegten Begründung des Bebauungsplanes Nr. 20 Dansweiler, 1. Änderung 1303 die Beteiligung gemäß § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) durchzuführen.
– Beschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Erläuterungen
Der Verwaltung liegt ein Antrag auf eine Teilflächen betreffende Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 Dansweiler, 1.
Änderung vor. Der Plan ist seit 1972 in Kraft. Der Antrag bezieht sich auf die beiden eingeschossigen Winkelhäuser Zum
Sonnenberg 1 und 3, die zur Zeit der Bebauungsplanerarbeitung bereits bestanden, so dass seinerzeit beim Verfahren
der 1. Änderung die überbaubare Grundstücksfläche genau über den Bestand gelegt wurde. Festgesetzt ist eine Zweigeschossigkeit als Höchstgrenze, Einzel- und Doppelhäuser, mit einer Dachneigung von 15° bis 35°. Eine Änderung der
Gebäudeform zugunsten eines rechteckigen – und somit effizient aufstockbaren – Grundrisses ist auf Grund fehlender
Baufläche planungsrechtlich nicht zulässig.
In der unmittelbaren Nachbarschaft zeichnet sich der Bestand, der nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes und
nach einer vereinfachten Änderung aus dem Jahre 1986 - auch mit Inhalt der Erweiterung der Baufläche- entstanden ist,
durch zweigeschossige Rechteckgebäude mit Satteldach aus.
Um eine der unmittelbaren Bestandsbebauung in der Nachbarschaft entsprechende bauliche Erweiterung (zweigeschossige Rechteckgebäude mit Satteldach) planungsrechtlich zu ermöglichen, ist die Änderung erforderlich. Auf Grund
der Grundstücksgröße von über 1400 qm bestehen aus planungsrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen eine entsprechende Erweiterung der überbaubaren Fläche, es handelt sich vielmehr um eine sinnvolle Form der innerörtlichen Nachverdichtung; gleiches gilt für das Nachbargrundstück Zum Sonnenberg 3 mit einer Grundstücksgröße von über 800 qm.
Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan entsprechend dem beigefügten Entwurf im vereinfachten Verfahren zu
ändern und die Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Für die Baufläche im südlich angrenzenden Bereich, Am Blauen Stein, Hausnummer 6 bis 8 wurde die Baufläche bereits
1986 im vereinfachten Verfahren geändert und entsprechend bebaut.