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Beschlussvorlage (Textliche Festsetzungen BP 20 Dansweiler 1. Änd. 1303)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
74 kB
Datum
25.04.2012
Erstellt
16.04.12, 19:17
Aktualisiert
16.04.12, 19:17
Beschlussvorlage (Textliche Festsetzungen BP 20 Dansweiler 1. Änd. 1303)

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Inhalt der Datei

STADT PULHEIM RHEIN-ERFT-KREIS BEBAUUNGSPLAN NR. 20 DANSWEILER, 1. ÄNDERUNG 1303 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN Kennzeichnung, Nachrichtliche Übernahme Wasserschutzgebiet Das gesamte Plangebiet liegt im Grundwassereinzugsbereich des Wasserwerkes Weiler in der Wasserschutzzone III B. Bombenblindgänger / Kampfmittel Eine Garantie der Freiheit von Kampfmitteln kann nicht gewährt werden. Daher ist vor Beginn von Erd- und Bauarbeiten Kontakt mit dem Ordnungsamt der Stadt Pulheim bezüglich der weiteren, erforderlichen Maßnahmen, in Absprache mit dem Kampfmittelräumdienst, aufzunehmen ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN GEMÄSS § 86 BAUO NRW IN VERBINDUNG MIT § 9 (4) BAUGB ALS BESTANDTEIL DES BEBAUUNGSPLANES Dachneigung Zulässig sind Dachneigungen zwischen 15° und 35°. Pulheim, den 15.03.2012 Seite 1 von 1