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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 106 Pulheim (Kindertageseinrichtung) Bereich: Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Pulheim, Flur 6, Flurstück 829 Ackerfläche südlicher Ortsrand von Pulheim, angrenzend an die Flurstücke 1033, 1187 und 1093 Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Auslegungsbeschluss siehe Niederschrift UPA vom 07.12.2011, TOP 3, Vorlage Nr. 390/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
25.04.2012
Erstellt
18.04.12, 19:17
Aktualisiert
18.04.12, 19:17
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 106 Pulheim (Kindertageseinrichtung)
Bereich: Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Pulheim, Flur 6, Flurstück 829
Ackerfläche südlicher Ortsrand von Pulheim, angrenzend an die Flurstücke 1033,
1187 und 1093
Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe Niederschrift UPA vom 07.12.2011, TOP 3, Vorlage Nr. 390/2011) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 106 Pulheim (Kindertageseinrichtung)
Bereich: Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Pulheim, Flur 6, Flurstück 829
Ackerfläche südlicher Ortsrand von Pulheim, angrenzend an die Flurstücke 1033,
1187 und 1093
Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe Niederschrift UPA vom 07.12.2011, TOP 3, Vorlage Nr. 390/2011)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 95/2012 Erstellt am: 13.04.2012 Aktenzeichen: IV/61 Verfasser/in: Herr Klein Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Umwelt- und Planungsausschuss nö. Sitzung X Termin 25.04.2012 Betreff Bebauungsplan Nr. 106 Pulheim (Kindertageseinrichtung) Bereich: Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Pulheim, Flur 6, Flurstück 829 Ackerfläche südlicher Ortsrand von Pulheim, angrenzend an die Flurstücke 1033, 1187 und 1093 Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Auslegungsbeschluss siehe Niederschrift UPA vom 07.12.2011, TOP 3, Vorlage Nr. 390/2011 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 95/2012 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss: 1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 106 Pulheim und der Entwurf der Begründung werden in vorliegender Form gebilligt. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 106 Pulheim und der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) öffentlich auszulegen. - Auslegungsbeschluss Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung. Erläuterungen Das Bebauungsplanverfahren des BP 106 Pulheim wurde mit dem Aufstellungsbeschluss vom 06.07.2011 eingeleitet. Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Kindertageseinrichtung im Plangeltungsbereich, um den rechtlichen Anforderungen zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter 3 Jahren bis zum Jahr 2013 entsprechen zu können. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschloss in seiner Sitzung am 07.12.2011 die Verlegung und Vergrößerung des Geltungsbereiches und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 (1) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 11.01.2012 bis 31.01.2012 einschließlich statt. Mit Schreiben vom 05.01.2012 wurden die Behörden am Verfahren beteiligt und gebeten, zum Verfahren Stellung zu nehmen. Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplanverfahren vorgetragen worden. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben keine, den Fortgang dieses Verfahrens berührenden, Äußerungen mitgeteilt. Teilweise wurden Hinweise gegeben, die in den Entwurf des Bebauungsplanes aufgenommen wurden. Die beauftragte Artenschutzprüfung ergab in der Zusammenfassung, dass der Bebauungsplan unter artenschutzrechtlicher Sicht zulässig ist. In den Anlagen der Vorlage ist die vollständige artenschutzrechtliche Prüfung angefügt. Die artenschutzrechtliche Prüfung wird Bestandteil des Umweltberichtes. Die Bezirksregierung Köln hat in ihrem Schreiben vom 27.02.2012 dargelegt, dass aus Sicht der Landesplanung keine Bedenken gegen die im Parallelverfahren befindliche Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen und dass das Vorhaben den Zielen der Landesplanung angepasst ist. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 106 Pulheim der Stadt Pulheim mit seiner Begründung und dem Umweltbericht gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.