Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
25.04.2012
Erstellt
18.04.12, 19:17
Aktualisiert
18.04.12, 19:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
95/2012
Erstellt am:
13.04.2012
Aktenzeichen:
IV/61
Verfasser/in:
Herr Klein
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
nö. Sitzung
X
Termin
25.04.2012
Betreff
Bebauungsplan Nr. 106 Pulheim (Kindertageseinrichtung)
Bereich: Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Pulheim, Flur 6, Flurstück 829
Ackerfläche südlicher Ortsrand von Pulheim, angrenzend an die Flurstücke 1033,
1187 und 1093
Beschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Öffentlichkeit und
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Auslegungsbeschluss
siehe Niederschrift UPA vom 07.12.2011, TOP 3, Vorlage Nr. 390/2011
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 95/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim fasst folgenden Beschluss:
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 106 Pulheim und der Entwurf der Begründung werden in vorliegender Form
gebilligt.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 106 Pulheim und der Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) öffentlich auszulegen.
- Auslegungsbeschluss
Die Auslegung erfolgt während eines Monats in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
Das Bebauungsplanverfahren des BP 106 Pulheim wurde mit dem Aufstellungsbeschluss vom 06.07.2011 eingeleitet.
Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Kindertageseinrichtung im
Plangeltungsbereich, um den rechtlichen Anforderungen zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz
für Kinder unter 3 Jahren bis zum Jahr 2013 entsprechen zu können.
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschloss in seiner Sitzung am 07.12.2011 die Verlegung und
Vergrößerung des Geltungsbereiches und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß 3 (1) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB. Die Beteiligung der
Öffentlichkeit fand vom 11.01.2012 bis 31.01.2012 einschließlich statt. Mit Schreiben vom 05.01.2012 wurden die Behörden am Verfahren beteiligt und gebeten, zum Verfahren Stellung zu nehmen.
Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplanverfahren vorgetragen worden. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben keine, den Fortgang dieses Verfahrens berührenden, Äußerungen mitgeteilt. Teilweise wurden Hinweise gegeben, die in den Entwurf des Bebauungsplanes aufgenommen wurden.
Die beauftragte Artenschutzprüfung ergab in der Zusammenfassung, dass der Bebauungsplan unter artenschutzrechtlicher Sicht zulässig ist. In den Anlagen der Vorlage ist die vollständige artenschutzrechtliche Prüfung angefügt. Die artenschutzrechtliche Prüfung wird Bestandteil des Umweltberichtes.
Die Bezirksregierung Köln hat in ihrem Schreiben vom 27.02.2012 dargelegt, dass aus Sicht der Landesplanung keine
Bedenken gegen die im Parallelverfahren befindliche Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen und dass das
Vorhaben den Zielen der Landesplanung angepasst ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 106 Pulheim der Stadt Pulheim mit seiner Begründung und dem Umweltbericht gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden gem. § 4
(2) BauGB durchzuführen.