Daten
Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
25.04.2012
Erstellt
18.04.12, 19:17
Aktualisiert
18.04.12, 19:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
90/2012
Erstellt am:
13.04.2012
Aktenzeichen:
IV/61 - kl
Verfasser/in:
Herr Klein
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
25.04.2012
Betreff
Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teilbereichsänderung 17.5 Ortsteil Pulheim
Bereich: südwestlicher Siedlungsrand, Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Pulheim,
Flur 6, Flurstück 829, angrenzend an die Flurstücke 1033, 1187 und 1093
Änderung von "Fläche für die Landwirtschaft" in "Fläche für Gemeinbedarf"
Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden
gem. § 4 Abs. 2 BauGB
siehe Niederschrift UPA vom 07.12.2011, TOP 2, Vorlage Nr. 478/2011
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 90/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, den Entwurf der Änderung Nr. 17.5
Ortsteil Pulheim des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim mit dem Entwurf der Begründung gemäß § 3 (2) BauGB
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
– Auslegungsbeschluss
Erläuterungen
Das Verfahren zur Teiländerung 17.5 des Flächennutzungsplanes wurde mit dem Aufstellungsbeschluss vom
06.07.2011 eingeleitet. Anlass war der vom Landesgesetzgeber geschaffene Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz
für Kinder unter 3 Jahren. Zur Baurechtschaffung für eine Kindertageseinrichtung durch einen Bebauungsplan bedarf es
dieses vorbereitenden Bauleitplanverfahrens.
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschloss in seiner Sitzung am 07.12.2011 die Verlegung und
Vergrößerung des Geltungsbereiches und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß 3 (1) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB. Die Beteiligung der
Öffentlichkeit fand vom 11.01.2012 bis 31.01.2012 einschließlich statt. Mit Schreiben vom 05.01.2012 wurden die Behörden gebeten, zum Verfahren Stellung zu nehmen.
Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Teilbereichsänderungsverfahren des Flächennutzungsplanes vorgetragen worden. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben
keine dieses Änderungsverfahren berührende Äußerungen mitgeteilt. Teilweise wurden Hinweise gegeben, die im parallel verlaufenden Bebauungsplanverfahren für den Änderungsbereich ihre Berücksichtigung finden.
Eine Artenschutzprüfung für den Geltungsbereich der Flächenutzungsplanänderung erfolgte im begleitenden Bebauungsplanverfahren (BP 106 Pulheim) mit dem zusammenfassenden Ergebnis, dass der Bebauungsplan unter artenschutzrechtlicher Sicht zulässig ist. Die vollständige artenschutzrechtliche Prüfung ist als Anlage zur Vorlage für den
Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 106 Pulheim beigefügt. Die artenschutzrechtliche Prüfung wird Bestandteil des Umweltberichtes zum BP 106 Pulheim und kann im Rahmen der parallel stattfindenden Offenlage von
FNP-Änderung und BP eingesehen werden. Der Umweltbericht dieser FNP-Änderung verweist hierauf.
Entsprechend der Beauftragung durch den Ausschuss vom 06.07.2011 hat die Verwaltung mit Schreiben vom
11.01.2012 bei der Bezirksplanungsbehörde eine Anfrage gemäß § 34 LPlG gestellt. Die Bezirksregierung Köln hat in
ihrem Schreiben vom 27.02.2012 dargelegt, dass aus Sicht der Landesplanung keine Bedenken gegen die Änderung
des Flächennutzungsplanes bestehen und dass das Vorhaben den Zielen der Landesplanung angepasst ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der Teilbereichsänderung Nr.17.5 des Flächenutzungsplanes der Stadt
Pulheim gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB durchzuführen.