Daten
Kommune
Pulheim
Größe
135 kB
Datum
09.05.2012
Erstellt
30.04.12, 19:03
Aktualisiert
30.04.12, 19:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Erstellt am:
489/2011 1.
Ergänzung
17.04.2012
Aktenzeichen:
IV
Vorlage Nr.:
Verfasser/in:
Herr Ritter / Herr Kleine-Erwig
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umwelt- und Planungsausschuss
X
07.12.2011
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
09.05.2012
Betreff
Verkehrsuntersuchung zur Anbindung der Wohngebiete westlich der Bahn - Pulheim
Fortschreibung der Verkehrsuntersuchung von 2005
Kenntnisnahme des Ergebnisberichtes 2011
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 489/2011 1. Ergänzung . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
1. Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Überarbeitung des Gutachtens – Stand November 2011 – zur Kenntnis und stimmt der Führung der verlängerten Sonnenallee mit Anbindung an einen Kreisverkehr auf der Geyener Straße
in Höhe der Pariser Straße - Variante 1 - zu.
2. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr nimmt die Überarbeitung des Gutachtens – Stand November 2011 – sowie
die ergänzenden Darlegungen des Gutachters zur Kenntnis und stimmt der Führung der verlängerten Sonnenallee mit
Anbindung an einen Kreisverkehr auf der Geyener Straße in Höhe der Pariser Straße - Variante 1 - zu.
Erläuterungen
Die im Südwesten der Stadt Pulheim liegenden Siedlungsbereiche werden durch die Bahnlinie Köln- Mönchengladbach
von der Stadtmitte und den übrigen Siedlungsbereichen des Zentralortes getrennt. Die verkehrliche Anbindung erfolgt für
den motorisierten Verkehr durch die Unterführung am Pulheimer Bahnhof und in sehr untergeordneter Form über die
kleine Unterführung zwischen den Straßen „Zur alten Wassermühle“ und „Am Kleekamp“. Fußgängern steht noch die
Passage im Pulheimer Bahnhof sowie die Unterführung westlich des Asternweges zur Verfügung.
Gleichzeitig liegen dort – angrenzend an den beschriebenen Siedlungsbereich jenseits der Bahn – die Siedlungsreserveflächen, d.h. die Flächen, die im Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB-Flächen) dargestellt sind und
somit regionalplanerisch einer künftigen Wohnbaulandschaffung offen stehen. Aktuell wird auf dieser Basis das Gelände
zwischen dem Wohngebiet Sonnenallee und der Geyener Straße durch den Bebauungsplan Nr. 76 Pulheim beplant.
Bereits im Jahr 2001 wurde die Verwaltung beauftragt, zur Sicherstellung einer geordneten Erschließung dieser Flächen
(Bestand und künftige Planungen) die verkehrliche Anbindung näher zu untersuchen. Nach dem ersten Gutachten durch
die Ingenieurgesellschaft Stolz (IGS) wurde 2005 das Büro VIA zusammen mit ISAPLAN mit einer weiterführenden Planung beauftragt, die einerseits langfristige Erschließungsperspektiven umfasste, insbesondere aber der Erschließungsplanung für die Baugebiete „Sonnenallee“ und „Europaviertel“ diente. Da zu diesem Zeitpunkt die B 59 n noch nicht in
Betrieb war, formuliert das Gutachten (Unterlagen zu TOP 2 der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses vom
20.04.2005) im Fazit, dass nach 2006 und der Aufsiedlung der genannten Baugebiete eine Überprüfung der Prognosen
vorgenommen werden soll, um kapazitative Spielräume in Bezug auf die Kreuzung Rathausstraße / Steinstraße und
geeignete Maßnahmen neu zu bewerten.
Aufgrund anstehender Planungen zur Aktivierung der ASB-Flächen am Geyener Berg und der Grundlagenermittlung für
Planungen im Innenstadtbereich (Steinstraße, Jakobstraße) hat die Verwaltung das Planungsbüro VIA mit dieser Überarbeitung im Jahr 2011 beauftragt und legt hier das Ergebnis vor. Betrachtet werden dabei die Kreuzung Rathausstraße
/ Steinstraße, um deren Leistungsfähigkeit zu sichern und geeignete Maßnahmen zu ermitteln, sowie ein mögliches
Erschließungsnetz für die ASB-Flächen jenseits der Bahn. Besondere Bedeutung hat dabei die Anknüpfung der Sonnenallee an die Geyener Straße bzw. deren Fortführung südöstlich der Geyener Straße.
Aufgabenstellung war – aufgrund einer gegenüber 2005 differenzierten Skizze einer möglichen Siedlungsentwicklung –
die Entwicklung eines Erschließungsnetzes, welches die Aufnahme der Verkehre des MIV, ÖPNV und des Fuß- und
Radverkehres gleichermaßen berücksichtigt.
Vorlage Nr.: 489/2011 1. Ergänzung . Seite 3 / 3
Als Fazit zeigt sich, dass eine weitere Entwicklung des Siedlungsbereiches jenseits der Bahn unter Berücksichtigung
aktueller Prognosewerte möglich ist. Die Kreuzung Rathausstraße / Steinstraße bietet hierfür ausreichende Reserven,
ein Ausbau sollte jedoch vorgenommen werden. Ein Erfordernis zur Anbindung des Siedlungsbereiches an die B 59
oder L183 – der auch Durchgangsverkehre erzeugen würde – wird nicht gesehen.
Für die Führung der Sonnenallee und die Lage des Kreisverkehres wurden zwei Varianten beauftragt. Hintergrund ist,
dass die bei Einleitung des Bebauungsplanes Nr. 76 im Februar 2004 geplante Trassenführung mit Anbindung an die
Pariser Straße durch den Erwerb weiterer Flächen heute verändert werden kann. Variante 2 untersucht daher, ob eine
Verlagerung der Verlängerung der Sonnenallee unmittelbar an den bestehenden Gartentechnik-Betrieb eine bessere
Alternative darstellen kann.
Die Prüfung hat jedoch ergeben, dass sich zwar eine stringentere Straßenführung ergäbe, aufgrund der Rundungen des
Kreisverkehres auf der Geyener Straße diese in relevanter Größenordnung nach Süden zu verschieben wäre; dies wäre
mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Des Weiteren ist im Bebauungsplan Nr. 76 die Planung einer Fläche für einen
Lebensmittel-Discounter vorgesehen, um für die Siedlungsflächen jenseits der Bahn eine eigene Nahversorgung herzustellen. Mit Variante 1 ist es möglich, den Baukörper des Supermarktes neben den bestehenden Gartentechnik-Betrieb
zu positionieren und somit stärker einzubinden. Da das Gelände der Stellplätze auf einer Ebene mit der Verkaufsfläche
zu liegen hat, führt dies zu einer Absenkung des Gebäudes in Bezug auf die Geyener Straße.
Bei Variante 2 ist dies nicht möglich, der Markt müsste ohne besondere städtebauliche Anbindung entweder in die Nähe
des Kindergartens Nelkenweg rücken oder aber später auf der südöstlichen Seite der Geyener Straße Platz finden und
somit - ebenfalls städtebaulich bedenklich - auf dem topografischen Hochpunkt positioniert werden. Die Verwaltung
befürwortet daher weiterhin die Planung des Kreisverkehres in Höhe der Pariser Straße und baut daher das Darlegungskonzept für den Bebauungsplanentwurf Nr. 76 Pulheim (Sitzungsvorlage Nr. 464/2011) im Grundsatz auf dieser
Lösung auf.
Das Gutachten ist im Ratsinformationssystem der Stadt Pulheim einsehbar, farbige Ausdrucke wurden den Fraktionen
am 28.11.2011 zur Verfügung gestellt.
Der Umwelt- und Planungsausschuss hat den entsprechenden Beschluss in seiner Sitzung am 07.12.2011 gefasst. Die
ursprünglich für den 07.03.2012 geplante Beschlussfassung durch den TVA musste verschoben werden, da zwischenzeitlich Fragen aufgeworfen wurden, um deren Prüfung der Gutachter ergänzend gebeten wurde. Über die Verschiebung
hatte die Verwaltung mit Vorlage 59/2012 bereits den TVA sowie den UPA informiert.
Der Gutachter wird in der Sitzung die Ergebnisse der im November vorgelegten Untersuchung vorstellen und ergänzend
darlegen, dass die von ihm vorgeschlagenen Modifikationen am Knotenpunkt Rathausstraße / Steinstraße nicht nur zu
einer Erhöhung der Leistungsfähigkeit, sondern durch die Einrichtung einer dritten Signalphase auch zu einer Reduzierung der Unfallgefahren an dem Kontenpunkt führen werden. Zudem wird der Gutachter die auf der Sonnenallee zu
erwartenden Verkehrsmengen präsentieren.