Daten
Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
09.05.2012
Erstellt
30.04.12, 19:03
Aktualisiert
30.04.12, 19:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
107/2012
Erstellt am:
02.04.2012
Aktenzeichen:
IV-12-08-9979
Verfasser/in:
Frau Seimetz
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
09.05.2012
Betreff
Verkehrsberuhigung Hahnenstraße
Hier: Querungshilfe
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
1.400,00 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
X ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Tempo 30-Zonen
Beschlussvorschlag
Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss folgt der Beschlussvorlage und lehnt die Anlage einer Querungshilfe im Bereich
der Hahnenstraße auf Höhe der Kirche ab.
Vorlage Nr.: 107/2012 . Seite 2 / 2
Erläuterungen
Mit Beschluss des Tiefbau- und Verkehrsausschusses vom 16.11.2011 erhielt die Verwaltung den Prüfauftrag,
in der Hahnenstraße in Stommelerbusch auf Höhe der Kirche die Anlage einer Querungshilfe zu prüfen.
Nachfolgend ist das Resultat der Prüfung aufgeführt:
Die Hahnenstraße liegt in einer Tempo 30-Zone. Da es sich um eine ehemalige Kreisstraße handelt, ist sie
dementsprechend ausgebaut (Separationsprinzip). Eine Verkehrserhebung seitens der Verwaltung hat ergeben, dass kein besonders hohes Verkehrsaufkommen vorliegt. Dort sind im Wesentlichen Anliegerverkehr und
landwirtschaftlicher Verkehr vorhanden.
Aufgrund des Ausbaustandards verfügt die Hahnenstraße über eine ausreichende Übersichtlichkeit, sodass
ein Queren der Straße ohne große Gefahren möglich ist.
Desweiteren ist nach Einschätzung der Verwaltung im Bereich der Kirche kein Hauptfußgängerstrom vorhanden, der die Anlage einer Querungshilfe zwingend erforderlich macht.
Die Unfalllage an der Einmündung ist ebenfalls unauffällig. Das zeigt eine Auswertung der Direktion Verkehr
(Kommissariat Verkehrsunfall-Prävention) für den Zeitraum von 2008 bis 2010 (Anlage 1).
Zwischenzeitlich hat die Verwaltung im Einmündungsbereich Hahnenstraße / Kapellenweg eine 30er Bodenmarkierung aufbringen lassen (Beschluss TVA 16.11.2011). Hierdurch werden die Fahrzeugführer nochmal
auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h hingewiesen.
Aus den oben aufgeführten Gründen erscheint zum jetzigen Zeitpunkt die Anlage einer Querungshilfe nicht
zwingend notwendig. Für den Fall, dass in Zukunft eine Querungshilfe als erforderlich erachtet wird, ist nachfolgend eine Ausführungsmöglichkeit aufgeführt:
Auf Höhe des Pfarrheims ist die Fahrbahnverengung mittels zweier Sperrflächen herzustellen. In diesen Sperrflächen ist eine 1,50 – 2,00 m breite Aufstellfläche vorzusehen. Damit das Überfahren der Sperrflächen verhindert wird, sind dort Baken aufzustellen (Anlage 2/3).
Diese Maßnahme würde gleichzeitig zur Geschwindigkeitsreduzierung beitragen, da an dieser Stelle die Fahrbahn auf 4,00 m verringert wird. Für den dort vorhandenen landwirtschaftlichen Verkehr wären jedoch keine
Einschränkungen zu erwarten.
Die Realisierung der Querungshilfe würde Kosten von ca. 1.400 € verursachen.