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Beschlussvorlage (Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 47.000. - € für die Landtagswahl am 13.05.2012)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
196 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
22.03.12, 19:07
Aktualisiert
04.05.12, 19:24
Beschlussvorlage (Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 47.000. - € für die Landtagswahl am 13.05.2012) Beschlussvorlage (Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 47.000. - € für die Landtagswahl am 13.05.2012)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 93/2012 Erstellt am: 21.03.2012 Aktenzeichen: II/330.12.91/9 Verfasser/in: Herr Müller-Beyreiß Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 27.03.2012 Betreff Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 47.000. - € für die Landtagswahl am 13.05.2012 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 47.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 47.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): 020601 330/00001 4421000 - Erstattungen vom Land 29.000 € 020101 320/00000 5417001 – Aufwandsentschädigungen 6.500 € (Minderausgaben) 160101 200/00003 5517000 – Zinsaufwendungen Kreditinstitute – 11.500 € Vorlage Nr.: 93/2012 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Rat genehmigt zur Finanzierung der Landtagswahl am 13.05.2012 eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 47.000 €. Erläuterungen Für die Durchführung der Landtagswahl am 13.05.2012 werden ca. 47.000 € benötigt. Der Kalkulation liegen die tatsächlichen Ausgaben für die Landtagswahl 2010 zu Grunde. Den Ausgaben stehen Erstattungen duch das Land in Höhe von 29.000 € gegenüber, so dass sich die tatsächlich Haushaltsbelastung auf 18.000 € beläuft. Kostenträger Kostenstelle Sachkonto Ansatz 2010 Ist 2010 2012 Aufwandsentschädigungen 020601 330/00001 5417001 10.000 9.100 10.000 Geschäftsaufwendungen 020601 330/00001 5431020 40.600 19.000 22.000 sonst. Geschäftsaufwendungen 020601 330/00001 5439000 13.200 8.100 10.000 Kostenersatz an Bauhof (ILV) 020601 330/00001 5811000 9.500 4.200 5.000 73.300 40.400 47.000 28.000 29.000 29.000 Gesamt Erstattungen vom Land 020601 330/00001 4421000 Saldo Der verbleibenden Betrag von 18.000 € kann wie folgt gedeckt werden: 020101 320/00000 5417001 –Aufwandsentschädigungen - 6.500 € 160101 200/00003 5517000 – Zinsaufwendungen Kreditinstitute 11.500 €. -45.300 -11.400 -18.000