Daten
Kommune
Pulheim
Größe
196 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
22.03.12, 19:07
Aktualisiert
04.05.12, 19:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
93/2012
Erstellt am:
21.03.2012
Aktenzeichen:
II/330.12.91/9
Verfasser/in:
Herr Müller-Beyreiß
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
27.03.2012
Betreff
Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 47.000. - € für die Landtagswahl am
13.05.2012
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
47.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
47.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
020601 330/00001 4421000 - Erstattungen vom Land 29.000 €
020101 320/00000 5417001 – Aufwandsentschädigungen 6.500 € (Minderausgaben)
160101 200/00003 5517000 – Zinsaufwendungen Kreditinstitute – 11.500 €
Vorlage Nr.: 93/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Rat genehmigt zur Finanzierung der Landtagswahl am 13.05.2012 eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von
47.000 €.
Erläuterungen
Für die Durchführung der Landtagswahl am 13.05.2012 werden ca. 47.000 € benötigt. Der Kalkulation liegen die tatsächlichen Ausgaben für die Landtagswahl 2010 zu Grunde.
Den Ausgaben stehen Erstattungen duch das Land in Höhe von 29.000 € gegenüber, so dass sich die tatsächlich Haushaltsbelastung auf 18.000 € beläuft.
Kostenträger Kostenstelle Sachkonto
Ansatz
2010
Ist
2010
2012
Aufwandsentschädigungen
020601
330/00001
5417001
10.000
9.100
10.000
Geschäftsaufwendungen
020601
330/00001
5431020
40.600
19.000
22.000
sonst. Geschäftsaufwendungen
020601
330/00001
5439000
13.200
8.100
10.000
Kostenersatz an Bauhof (ILV)
020601
330/00001
5811000
9.500
4.200
5.000
73.300
40.400
47.000
28.000
29.000
29.000
Gesamt
Erstattungen vom Land
020601
330/00001
4421000
Saldo
Der verbleibenden Betrag von 18.000 € kann wie folgt gedeckt werden:
020101 320/00000 5417001 –Aufwandsentschädigungen - 6.500 €
160101 200/00003 5517000 – Zinsaufwendungen Kreditinstitute 11.500 €.
-45.300 -11.400 -18.000