Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Sondernutzung öffentlicher Fläche vor dem alten Rathaus Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
85 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
19.03.12, 19:05
Aktualisiert
04.05.12, 19:24
Mitteilungsvorlage (Sondernutzung öffentlicher Fläche vor dem alten Rathaus Pulheim)

öffnen download melden Dateigröße: 85 kB

Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 87/2012 Erstellt am: 13.03.2012 Aktenzeichen: II/320.36.73.36 Verfasser/in: Friedhelm Seibel Mitteilungsvorlage Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 27.03.2012 Betreff Sondernutzung öffentlicher Fläche vor dem alten Rathaus Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in KG AHl Häre Mitteilung Mit Schreiben vom 7.2.2012 beantragt die Große Pulheimer KG Ahl Häre die Erweiterung der Sondernutzungserlaubnis der auf dem Marktplatz Pulheim durch den Betreiber der Gaststätte „Rathausstuben“ zum Zwecke der Außengastronomie beanspruchten öffentlichen Verkehrsfläche. Ziel ist die Erweiterung des Sitzplatzangebotes von derzeit tatsächlichen 112 Plätzen (rd. 118 qm) auf künftig 272 Plätze (rd. 220 qm). Der Rat hat sich zuletzt am 30.6.2009, Vorlage 241/2009, mit der Thematik befasst und den seinerzeitigen Bericht der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Inhalt dieser Vorlage war u.a. die Nutzung einer Fläche von rd. 118 qm mit geplant 174 Sitzplätzen. Die jetzt tatsächlich geringere Zahl von 112 Plätzen ist der Auswahl der Möbel geschuldet. Die ordnungsbehördliche Beurteilung einer Sondernutzung bezieht sich primär auf den Gefahrengesichtspunkt. Insbesondere müssen die verkehrlichen Standards erfüllt sein. Die beantragte Ausweitung um 160 Plätze wird insoweit von der Verwaltung als problematisch angesehen, da dies im Zusammenhang mit der vorhandenen Außengastronomie (Ferrara, Zum Alten Rathaus) und des Brunnens zur Beeinträchtigung des Fuß- und Radverkehrs aus und in Richtung Blumachergasse führen könnte. Es ist auch davon auszugehen, dass der vorgelegte „Bestuhlungsplan“ hinsichtlich der genutzten Fläche nicht dem - durch das individuelle Sitzverhalten der Besucher beeinflussten - tatsächlichen Platzbedarf im „Echtbetrieb“ entspricht. Nach Rücksprache mit dem Antragsteller konnte Einvernehmen dahingehend erzielt werden, die Erweiterung auf 80 Plätze zu beschränken, so dass ein Angebot von max. 192 Sitzplätzen entstünde. Das Ordnungsamt beabsichtigt, die gewünschte Option für eine Genehmigung der betreffenden Fläche als Sondernutzungserlaubnis auf Zeit und unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs auszusprechen und einen noch erforderlichen, konkreten Antrag des neuen Pächters zu genehmigen. Die Belange des Wochenmarktes und/oder der wiederkehrenden Veranstaltungen auf dem Marktplatz werden berücksichtigt. Der künftig erweiterte Betrieb ist hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen (Lärmentwicklung/ggf. einsetzende Nachbarschaftsbeschwerden) zu beobachten.