Daten
Kommune
Pulheim
Größe
85 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
19.03.12, 19:05
Aktualisiert
04.05.12, 19:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
87/2012
Erstellt am:
13.03.2012
Aktenzeichen:
II/320.36.73.36
Verfasser/in:
Friedhelm Seibel
Mitteilungsvorlage
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
27.03.2012
Betreff
Sondernutzung öffentlicher Fläche vor dem alten Rathaus Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
KG AHl Häre
Mitteilung
Mit Schreiben vom 7.2.2012 beantragt die Große Pulheimer KG Ahl Häre die Erweiterung der Sondernutzungserlaubnis
der auf dem Marktplatz Pulheim durch den Betreiber der Gaststätte „Rathausstuben“ zum Zwecke der Außengastronomie beanspruchten öffentlichen Verkehrsfläche. Ziel ist die Erweiterung des Sitzplatzangebotes von derzeit tatsächlichen
112 Plätzen (rd. 118 qm) auf künftig 272 Plätze (rd. 220 qm).
Der Rat hat sich zuletzt am 30.6.2009, Vorlage 241/2009, mit der Thematik befasst und den seinerzeitigen Bericht der
Verwaltung zur Kenntnis genommen. Inhalt dieser Vorlage war u.a. die Nutzung einer Fläche von rd. 118 qm mit geplant
174 Sitzplätzen. Die jetzt tatsächlich geringere Zahl von 112 Plätzen ist der Auswahl der Möbel geschuldet.
Die ordnungsbehördliche Beurteilung einer Sondernutzung bezieht sich primär auf den Gefahrengesichtspunkt. Insbesondere müssen die verkehrlichen Standards erfüllt sein. Die beantragte Ausweitung um 160 Plätze wird insoweit von
der Verwaltung als problematisch angesehen, da dies im Zusammenhang mit der vorhandenen Außengastronomie
(Ferrara, Zum Alten Rathaus) und des Brunnens zur Beeinträchtigung des Fuß- und Radverkehrs aus und in Richtung
Blumachergasse führen könnte. Es ist auch davon auszugehen, dass der vorgelegte „Bestuhlungsplan“ hinsichtlich der
genutzten Fläche nicht dem - durch das individuelle Sitzverhalten der Besucher beeinflussten - tatsächlichen Platzbedarf
im „Echtbetrieb“ entspricht. Nach Rücksprache mit dem Antragsteller konnte Einvernehmen dahingehend erzielt werden,
die Erweiterung auf 80 Plätze zu beschränken, so dass ein Angebot von max. 192 Sitzplätzen entstünde.
Das Ordnungsamt beabsichtigt, die gewünschte Option für eine Genehmigung der betreffenden Fläche als Sondernutzungserlaubnis auf Zeit und unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs auszusprechen und einen noch erforderlichen, konkreten Antrag des neuen Pächters zu genehmigen. Die Belange des Wochenmarktes und/oder der wiederkehrenden Veranstaltungen auf dem Marktplatz werden berücksichtigt. Der künftig erweiterte Betrieb ist hinsichtlich der
immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen (Lärmentwicklung/ggf. einsetzende Nachbarschaftsbeschwerden) zu beobachten.