Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
19.03.12, 19:05
Aktualisiert
04.05.12, 19:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
84/2012
Erstellt am:
12.03.2012
Aktenzeichen:
20/200
Verfasser/in:
Herr Steven
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
27.03.2012
Betreff
Konzessionsvergabeverfahren Strom und Gas
Hier: Zustimmung zur Verpflichtungszusage und Zustimmung zu erheblichen überplanmäßigen
Aufwendungen/Auszahlungen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
30.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
30.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
16.01.01.5517000/7517000 „Zinsaufwendungen Kreditinstitute“
Beschlussvorschlag
1. Der Rat verzichtet gem. Ziff. 4.3 der Zuständigkeitsordnung auf eine Vorberatung im HFA.
2. Der Rat ermächtigt die Verwaltung, die als Anlage 1 beigefügte Verpflichtungszusage gegenüber dem Bundeskartellamt abzugeben und die zur Umsetzung notwendigen Schritte und vertraglichen Regelungen vorzunehmen.
Vorlage Nr.: 84/2012 . Seite 2 / 2
3. Der Rat stimmt überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen bei 16.01.01.5429000/7429000 „Sachverständigen-,
Gerichts- und Beraterkosten“ in Höhe von 30.000 € zu.
Erläuterungen
Der Rat hatte in seiner Sitzung am 26.08.2009 im Rahmen eines Neukonzessionierungsverfahrens beschlossen, die
Konzessionen für die Strom- und Gasversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung in Pulheim an die Stadtwerke Pulheim GmbH zu vergeben.
Das Bundeskartellamt (BKartA) rügt rund zwei Jahre nach Abschluss der Konzessionsverträge das damalige Verfahren
zur Vergabe der Konzessionen und vertritt die Ansicht, dass das Verfahren zur Vergabe der Konzessionen beanstandungswürdig sein könnte. Als beanstandungswürdig sieht das BKartA die parallele Vergabe der Konzessionsverträge
mit der Suche nach einem Beteiligungspartner für die damalige städtische Gesellschaft PENG. Weiterhin wird problematisiert, dass die erfolgreichen Bieter neben dem Anteilskaufpreis und dessen Verzinsung auch weitere Zusagen für Leistungen gemacht haben, die aus Sicht der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) kritisch angesehen werden könnten
und deshalb möglicherweise die Bieter für die Konzessionsverträge benachteiligt haben.
Um diese Vorbehalte des BKartA auszuräumen, soll die Stadt auf Empfehlung des BKartA eine Verpflichtungszusage
abgeben, die mit der Stadtwerke Pulheim GmbH abgeschlossenen Konzessionsverträge aufheben und das Konzessionierungsverfahren aus dem Jahre 2009 unter Beachtung der Vorgaben des BKartA fortführen. Dabei soll nicht nur den
damaligen Bietern für einen Konzessionsvertrag, sondern auch den im Verfahren zur Findung eines Beteilungspartners
beteiligten Bietern Gelegenheit gegeben werden, noch einmal ein Angebot für die Konzessionsverträge abzugeben.
Dabei erwartet das BKartA, dass die Hinweise im „Gemeinsamen Leitfaden von BKartA und Bundesnetzagentur zur
Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers“ vom 15.12.2010 beachtet
werden, auch wenn dieser zeitlich wesentlich nach der Zuschlagsentscheidung des Rates in 2009 ergangen ist und
schon deshalb damals keine Berücksichtigung finden konnte.
Dennoch schlägt die Verwaltung vor, die Auffassung des BKartA zu akzeptieren und die folgenden Verfahrensschritte
unter Beteiligung der Behörde fortzuführen. Dies verspricht zum Einen eine zeitliche Beschleunigung und zum Anderen
kann dadurch auch erwartet werden, dass danach keine kartellrechtlichen Probleme mehr gesehen werden können und
in der Folge der Netzkauf auf gesicherter Rechtsgrundlage weiter betrieben werden kann.
Die Fortsetzung des Konzessionierungsverfahrens soll durch externe Begleitung der Anwaltskanzlei kbk Rechtsanwälte,
Sextrostr. 1, 30169 Hannover und der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Neumann, Schmeer
und Partner, Karmeliterstr. 6, 52064 Aachen durchgeführt werden. Die mit der Fortsetzung des Verfahrens verbundenen
Kosten werden auf ca. 30.000,- € geschätzt und müssen auf der Position 16.01.01.5429000/7429000 „Sachverständigen-, Gerichts- und Beraterkosten“ überplanmäßig bereit gestellt werden. Eine Finanzierung kann durch Minderaufwendungen/-auszahlungen bei der Position 16.01.01.5517000/7517000 „Zinsaufwendungen an Kreditinstitute“ sichergestellt
werden.