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Beschlussvorlage (Konzessionsvergabeverfahren Strom und Gas Hier: Zustimmung zur Verpflichtungszusage und Zustimmung zu erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
19.03.12, 19:05
Aktualisiert
04.05.12, 19:24
Beschlussvorlage (Konzessionsvergabeverfahren Strom und Gas 
Hier: Zustimmung zur Verpflichtungszusage und Zustimmung zu erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen) Beschlussvorlage (Konzessionsvergabeverfahren Strom und Gas 
Hier: Zustimmung zur Verpflichtungszusage und Zustimmung zu erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 84/2012 Erstellt am: 12.03.2012 Aktenzeichen: 20/200 Verfasser/in: Herr Steven Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 27.03.2012 Betreff Konzessionsvergabeverfahren Strom und Gas Hier: Zustimmung zur Verpflichtungszusage und Zustimmung zu erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 30.000 € — im Haushalt des laufenden Jahres 30.000 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): 16.01.01.5517000/7517000 „Zinsaufwendungen Kreditinstitute“ Beschlussvorschlag 1. Der Rat verzichtet gem. Ziff. 4.3 der Zuständigkeitsordnung auf eine Vorberatung im HFA. 2. Der Rat ermächtigt die Verwaltung, die als Anlage 1 beigefügte Verpflichtungszusage gegenüber dem Bundeskartellamt abzugeben und die zur Umsetzung notwendigen Schritte und vertraglichen Regelungen vorzunehmen. Vorlage Nr.: 84/2012 . Seite 2 / 2 3. Der Rat stimmt überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen bei 16.01.01.5429000/7429000 „Sachverständigen-, Gerichts- und Beraterkosten“ in Höhe von 30.000 € zu. Erläuterungen Der Rat hatte in seiner Sitzung am 26.08.2009 im Rahmen eines Neukonzessionierungsverfahrens beschlossen, die Konzessionen für die Strom- und Gasversorgungsnetze der allgemeinen Versorgung in Pulheim an die Stadtwerke Pulheim GmbH zu vergeben. Das Bundeskartellamt (BKartA) rügt rund zwei Jahre nach Abschluss der Konzessionsverträge das damalige Verfahren zur Vergabe der Konzessionen und vertritt die Ansicht, dass das Verfahren zur Vergabe der Konzessionen beanstandungswürdig sein könnte. Als beanstandungswürdig sieht das BKartA die parallele Vergabe der Konzessionsverträge mit der Suche nach einem Beteiligungspartner für die damalige städtische Gesellschaft PENG. Weiterhin wird problematisiert, dass die erfolgreichen Bieter neben dem Anteilskaufpreis und dessen Verzinsung auch weitere Zusagen für Leistungen gemacht haben, die aus Sicht der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) kritisch angesehen werden könnten und deshalb möglicherweise die Bieter für die Konzessionsverträge benachteiligt haben. Um diese Vorbehalte des BKartA auszuräumen, soll die Stadt auf Empfehlung des BKartA eine Verpflichtungszusage abgeben, die mit der Stadtwerke Pulheim GmbH abgeschlossenen Konzessionsverträge aufheben und das Konzessionierungsverfahren aus dem Jahre 2009 unter Beachtung der Vorgaben des BKartA fortführen. Dabei soll nicht nur den damaligen Bietern für einen Konzessionsvertrag, sondern auch den im Verfahren zur Findung eines Beteilungspartners beteiligten Bietern Gelegenheit gegeben werden, noch einmal ein Angebot für die Konzessionsverträge abzugeben. Dabei erwartet das BKartA, dass die Hinweise im „Gemeinsamen Leitfaden von BKartA und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers“ vom 15.12.2010 beachtet werden, auch wenn dieser zeitlich wesentlich nach der Zuschlagsentscheidung des Rates in 2009 ergangen ist und schon deshalb damals keine Berücksichtigung finden konnte. Dennoch schlägt die Verwaltung vor, die Auffassung des BKartA zu akzeptieren und die folgenden Verfahrensschritte unter Beteiligung der Behörde fortzuführen. Dies verspricht zum Einen eine zeitliche Beschleunigung und zum Anderen kann dadurch auch erwartet werden, dass danach keine kartellrechtlichen Probleme mehr gesehen werden können und in der Folge der Netzkauf auf gesicherter Rechtsgrundlage weiter betrieben werden kann. Die Fortsetzung des Konzessionierungsverfahrens soll durch externe Begleitung der Anwaltskanzlei kbk Rechtsanwälte, Sextrostr. 1, 30169 Hannover und der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Neumann, Schmeer und Partner, Karmeliterstr. 6, 52064 Aachen durchgeführt werden. Die mit der Fortsetzung des Verfahrens verbundenen Kosten werden auf ca. 30.000,- € geschätzt und müssen auf der Position 16.01.01.5429000/7429000 „Sachverständigen-, Gerichts- und Beraterkosten“ überplanmäßig bereit gestellt werden. Eine Finanzierung kann durch Minderaufwendungen/-auszahlungen bei der Position 16.01.01.5517000/7517000 „Zinsaufwendungen an Kreditinstitute“ sichergestellt werden.