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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 84/2012)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
378 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
19.03.12, 19:05
Aktualisiert
04.05.12, 19:24
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 84/2012) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 84/2012)

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Inhalt der Datei

Bundeskartellamt ./. Stadt Pulheim Verfahren nach § 32 Abs. 1 GWB (Az.: B 10 16/11) ENTWURF Verpflichtungszusage der Stadt Pulheim Die Stadt Pulheim verpflichtet sich, 1.) das mit der Bekanntmachung nach § 46 EnWG a.F. vom 5.10.2007 eingeleitete Verfahren zum Abschluss von Konzessionsverträgen für die Stromversorgung (Los 1) und die Gasversorgung (Los 2) für die Stadt Pulheim im Stadium zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Ende des Teilnahmewettbewerbs) mit den Bietern, die eine Interessenbekundung auf die Bekanntmachung vom 05.10.2007 - einschließlich der Stadtwerke Pulheim GmbH (vormals „PENG“) - abgegeben haben, fortzusetzen; 2.) spätestens unmittelbar nach Erlass der Zusagenentscheidung durch das BKartA auf einen Beschluss des Stadtrates über die Aufhebung der mit der Stadtwerke Pulheim GmbH abgeschlossenen Konzessionsverträge Strom vom 23.09.2009 und Gas vom 23.09.2009 hinzuwirken; 3.) daraufhin die Konzessionsverträge unter Zustimmung der Veolia Wasser GmbH und der BS Energy aufzuheben; 4.) die Unternehmen gemäß Ziffer 1 dieser Zusage zur Abgabe einer Erklärung aufzufordern, in der diese erneut ihr Interesse am Abschluss der Konzessionsverträge bekunden können; 2 5.) die zur Durchführung des Verfahrens zur Konzessionsvergabe notwendigen Vorgaben für die Interessenten konform zu den relevanten gesetzlichen Bestimmungen auszugestalten und hier die entsprechenden Hinweise im „Gemeinsamen Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers“ vom 15. Dezember 2010 zu beachten sowie diese Vorgaben und Informationen zum Netz den am Verfahren teilnehmenden Unternehmen diskriminierungsfrei mitzuteilen; 6.) die nachfolgend bezeichneten Hauptkriterien und deren Gewichtung für die Auswahl der Konzessionsnehmer Strom und Gas den am Verfahren teilnehmenden Unternehmen diskriminierungsfrei mitzuteilen und bei der Bewertung der neuen Angebote zu berücksichtigen: a. b. c. d. e. Qualität der Leistungserbringung Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung für die Stadt Bürgerfreundlichkeit und örtliche Nähe Inhalt der Endschaftsbestimmung Netzbezogener kommunaler Einfluss 7.) das Auswahlverfahren entsprechend den Vorgaben des „Gemeinsamen Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Stromund Gaskonzessionen und zum Wechsel des Konzessionsnehmers“ vom 15. Dezember 2010 durchzuführen und das Bundeskartellamt über alle wesentlichen Verfahrensschritte und die Ergebnisse des Auswahlverfahrens vor der Entscheidung des Stadtrates über den Abschluss des Verfahrens zu informieren; 8.) das Bundeskartellamt nach Abschluss des Auswahlverfahrens und vor der Entscheidung des Stadtrates über den Abschluss der Konzessionsverträge mit dem oder den ausgewählten Bieter(n) um Zustimmung zu ersuchen. Pulheim, den DATUM