Daten
Kommune
Pulheim
Größe
121 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
19.03.12, 19:05
Aktualisiert
04.05.12, 19:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
80/2012
Erstellt am:
08.03.2012
Aktenzeichen:
IV-61 ro/wo
Verfasser/in:
Herr Rosenkranz
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
27.03.2012
Betreff
Neubau einer 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung
Planfeststellungsverfahren auf Antrag der Amprion GmbH
- Stellungnahme der Stadt Pulheim im Anhörungsverfahren
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Bezirksregierung Köln / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 80/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Pulheim verzichtet gemäß Ziffer 3.3 der Zuständigkeitsordnung auf eine Vorberatung im zuständigen Fachausschuss (Umwelt- und Planungsausschuss).
2. Der Rat der Stadt Pulheim beauftragt die Verwaltung, im Anhörungsverfahren zur Planfeststellung für den Neubau
einer Höchstspannungsfreileitung der Amprion GmbH die als ANLAGE 2 beigefügte Stellungnahme abzugeben.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 02.03.2012 erhielt die Verwaltung von der Bezirksregierung Köln die Planfeststellungsunterlagen für
die von der Amprion GmbH geplante 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen den Umspannanlagen Rommerskirchen und Sechtem (Bauleitnummer Bl. 4215). Im Rahmen des vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens ist die
Stadt Pulheim gebeten, bis zum 30.04.2012 zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen.
Der Umwelt- und Planungsausschuss wurde bereits zweimal über das Projekt informiert (Sitzungen am 28.08.2008 und
12.10.2011). Insbesondere auf die Erläuterungen und deren Anlagen zur Vorlage Nr. 349/2011 der UPA-Sitzung am
12.10.2011 wird verwiesen (Als ANLAGE 1 ist hier noch einmal ein Übersichtsplan mit dem Verlauf der Leitung Bl. 4215
auf Pulheimer Stadtgebiet beigefügt.).
Auf Empfehlung des Ausschusses haben dann der Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau ((24.11.2011) sowie der
Rat (20.12.2011) einstimmig beschlossen, aus städtebaulichen Gründen zunächst keine Grundstücke für die geplante
Höchstspannungsfreileitung zur Verfügung zu stellen bzw. entsprechende Vereinbarungen für Überleitungsrechte zu
treffen.
Die Diskussion im Umwelt- und Planungsausschuss hat deutlich gemacht, dass der Netzausbau zur Sicherung der Versorgung gerade auch mit erneuerbarer Energie grundsätzlich befürwortet wird. Der Neubau einer Freileitung mit derart
hohen Masten (siehe Anlage 4 der Vorlage Nr. 349/2011 für den UPA am 12.10.2011) wurde allerdings aus städtebaulichen bzw. landschaftsästhetischen Gründen abgelehnt.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den als ANLAGE 2 beigefügten Entwurf einer Stellungnahme als Beitrag der Stadt
Pulheim im Anhörungsverfahren der Planfeststellungsbehörde zuzuleiten. Mit ihr wird grundsätzliche Zustimmung zum
Netzausbau signalisiert, zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes aber die Ausführung in Form
eines Erdkabels empfohlen.