Daten
Kommune
Pulheim
Größe
181 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
19.03.12, 19:05
Aktualisiert
04.05.12, 19:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
79/2012
Erstellt am:
07.03.2012
Aktenzeichen:
II / 51
Verfasser/in:
Herr Termath
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
27.03.2012
Betreff
U 3 Ausbaumaßnahmen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
0€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
2013
Rd. 182.000
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Mittelanmeldungen für das Haushaltsjahr 2013
ja
X nein
Vorlage Nr.: 79/2012 . Seite 2 / 6
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die für 2012 geplanten Ausbaumaßnahmen in den Einrichtungen
Zu den Fußfällen in Stommeln (16 Plätze)
Kesselsgasse in Sinnersdorf (10 Plätze)
von Harff Strasse in Geyen (12 Plätze)
Gustav Heinemann Strasse in Pulheim ( 6 Plätze)
Am Fronhof in Sinthern (12 Plätze)
Karl- Zörgiebel-Strasse in Brauweiler (12 Plätze)
umzusetzen.
Die noch ausstehenden Ausbaumaßnahmen in den Einrichtungen Anemonenweg und Nelkenweg werden in
2013 umgesetzt.
2. Förderung freie Träger
Die bereit gestellten Bundesmitteln in Höhe 215.095 € und die in Aussicht gestellten Landesmittel für 2012 in
Höhe von 114.717 € und für 2013 in Höhe von 129.057 € werden für die investive Förderung der Ausbaumaßnahmen der freien Träger und der Tagespflege ( in Höhe von 23.000 €) verausgabt.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den freien Trägern die Verhandlungen über eine Förderquote aufzunehmen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, für die beiden neu zu errichtenden Einrichtungen in der Albrecht-Dürer Strasse
und in der Pariser Strasse geeignete Investoren auszuwählen.
Erläuterungen
Rechtsgrundlagen
Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter 3jährige Kinder ist im § 24 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) festgeschrieben und (war) in seiner Erfüllung sowohl in der der zeitlichen Reihenfolge als auch nach dem Grad
der individuellen Bedürfnisse der Kinder und Eltern gestaffelt.
Das Kinderfördergesetz (KiföG) vom 10.12.2008 räumt allen unter 3jährigen Kindern insgesamt erweiterte Betreuungsansprüche ein. Es teilt dabei die U3-Kinder in 2 Altersgruppen (0-1 Jahr und 1-3 Jahre) mit unterschiedlich starken Ansprüchen ein:
U3-Kinder bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres
Ein Kind, dass das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn
1. diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit
geboten ist oder
2. die Erziehungsberechtigten einer ‚Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit
suchend sind, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung
befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten.
U3-Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres
Ein Kind, dass das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Vorlage Nr.: 79/2012 . Seite 3 / 6
Kinder ab dem 3. Lebensjahr haben gem. § 24 Abs. 3 SGB VIII bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer
Tageseinrichtung. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Tagespflege gefördert werden.
Übergangsregelung bis zum 01.08.2013
Für die sog. Ausbauphase bis Juli 2013 sind die öffentlichen Träger gem. § 24a SGB VIII zum stufenweisen Ausbau
verpflichtet, wenn sie zur Bereitstellung des o.g. Betreuungsangebotes noch nicht in der Lage sind. Dieser Verpflichtung
ist die Stadt Pulheim durch die jährliche Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss zur Ausbauplanung, zuletzt am
30.06.2011 (Vorlage 198/2011), nachgekommen.
Ab dem 01.08.2013 ist für die Eltern der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ihr unter 3-jähriges Kind
gegen die Stadt Pulheim einklagbar.
Finanzierung
Im Oktober 2007 haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013“ unterzeichnet. Grundlage dieser Vereinbarung ist die Verständigung zwischen Bund, Ländern
und Kommune, die Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege), ausgerichtet an dem bundesweit durchschnittlichen Bedarf für 35 % der Kinder unter drei Jahren bis 2013 auszubauen.
Das Land NW gewährt (e) auf Grund von Richtlinien vom 09.05.2008 und der Verwaltungsvorschrift zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) Zuwendungen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ des
Bundes und des Ausbauprogramms U 3 des Landes NW für Investitionen zum Auf- und Ausbau von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren.
Die Förderungshöhe betrug bis 2010 pro Platz
20.000 € bei Neubaumaßnahmen incl. Ersteinrichtung sowie Herrichtung und Ausstattung des Grundstückes
8.500 € bei Aus- und Umbaumaßnahmen sowie der Herrichtung des Grundstückes
3.500 € bei Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen sowie Herrichtung und Ausstattung des Grundstückes
500 € je Kind (max. 2.500 €) für Maßnahmen in der Wohnung der Tagespflege die der Herrichtung der Räume für
die Wahrnehmung der Tagesbetreuung nach § 23 SGB VIII dienen.
Der Fördersatz bei allen Maßnahmen betrug mit Ausnahme bei der Tagespflege bis zu 90 % unter Berücksichtung eines
10%igen Eigenanteils.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung bestand und besteht nicht. Vielmehr entschied die Bewilligungsbehörde auf Grund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
In 2011 wurden mit Bescheid vom 22.06.2011 zum U 3 Sonderprogramm der Landesregierung NW der Stadt Pulheim
für das Jahr
2011 = 288.539 €
2012 = 173.123 €
zugewiesen. Die Landesmittel setzen bei folgender Platzpauschale keine Eigenmittel voraus.
Vorlage Nr.: 79/2012 . Seite 4 / 6
Neubau
pro Platz Landesmittel 17.000 €
Aus-/Umbau pro Platz Landesmittel 5.100 €
Einrichtung pro Platz Landesmittel 1.700 €
Umgesetzt wurden, bzw. werden hiermit die Maßnahme in der Görreshofstraße (16 Plätze) und Sinnersdorfer Str. (12
Plätze). (Vgl. hierzu Vorlage 282/2011und 344/2011)
Mit Erlaß vom 25. Januar 2012 regelt das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NW die Verteilung
der für den U3 Ausbau noch zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 75 Millionen Euro. Es verteilt die Mittel
anteilig auf die einzelnen Jugendamtsbezirke mit der Maßgabe, dass die Jugendämter eigenverantwortlich entscheiden,
welche Maßnahmen gefördert werden.
Die Jugendämter sollen dem Landesjugendamt mitteilen, ob bereits gestellte Anträge Berücksichtigung finden, oder ob
neue Anträge gestellt werden.
Die Jugendämter müssen bei dem Landesjugendamt bis zum 30.06.2012 die reservierten Mittel beantragen. Anderenfalls werden sie neu vergeben.
Für Pulheim stehen aus den restlichen Bundesmittel 215.095 € bereit, die bis zum 31.12.2013 verausgabt sein müssen.
Diese Mittel müssen durch das Jugendamt für bestimmte Maßnahmen bis zum 30.06.2012 beantragt werden und steht
nach dem vorliegenden Schreiben des Landesjugendamtes vom 26.01.2012 nicht in Abhängigkeit des Landeshaushaltes.
An Landesmitteln sind für Pulheim mit Bescheid vom 26.01.2012 für 2012 114.717 € und für 2013 129.057 € angekündigt. Ein tatsächlicher Mittelfluss steht aber in Abhängigkeit der Haushaltsplanberatungen auf Landesebene. Die
Beschlussfassung zum Haushalt 2012 war für Ende März geplant. Auf Grund der aktuellen landespolitischen Entwicklungen ist der tatsächliche Zeitpunkt des Mittelzuflusses derzeit aber nicht konkret absehbar. Über bis dahin erkennbare
weitere aktuelle Entwicklungen wird in der Sitzung mündlich berichtet.
Insgesamt stehen der Stadt Pulheim somit Bundes- und (voraussichtlich) Landesmittel in Höhe von
458.869 € zur Verfügung .
Bisheriger Stand der Ausbauplanung
Nach der aktuellen Planung ( Vorlage 198/2011 JHA 30.06.2011) sind insgesamt 316 Plätze für die Betreuung von unter
3-jährigen Kindern in Kindertagesstätten zu errichten.
Davon sind bereits 124 Plätze vorhanden und weitere 28 Plätze entstehen nach Abschluss der laufenden Maßnahmen
in der Görreshofstrasse und in der Sinnersdorfer Straße.
Noch nicht umgesetzt sind weitere 116 Plätze in städt. Einrichtungen, incl. der neu zu errichtenden Einrichtung an der
Albrecht-Dürer-Straße und der Pariser Straße.
Ebenfalls noch nicht umgesetzt sind weitere Maßnahmen mit insgesamt 48 Plätzen in Einrichtungen freier Träger.
Zusammenfassung:
Vorhandene Plätze
152
Vorlage Nr.: 79/2012 . Seite 5 / 6
Offene Maßnahmen städt. Kitas
Offene Maßnahmen freie Träger
Erforderliche Platzzahl lt. Planung
+
+
=
116
48
316
Hauhalt 2012 / Finanzplan 2013
Im Haushalt 2012 und im Finanzplan 2013 sind insgesamt Mittel für den U-3 Ausbau veranschlagt im Gesamtvolumen
von 6.169.420 € (siehe Anlage 1, Seite 1) . Unter Berücksichtigung der veranschlagten Landeszuweisung von 2.369.810
€ beträgt der Eigenanteil der Stadt Pulheim an den geplanten U 3-Maßnahmen insgesamt 3.799.610 €.
Bei Fortgeltung der bisherigen komplementären Förderung durch Bund und Land wäre ein Gesamtbetrag von Investitionskostenförderung von 2.435.610 € zu erwarten gewesen (siehe Anlage I, Seite 2). Wie oben ausgeführt, beträgt die
angekündigte Förderung aber insgesamt lediglich 458.869 €, so dass gegenüber dem Haushalt 2012/2013
ein Einnahmeausfall von 1.976.741 € entstehtLösungsansatz
Im Haushalt 2012 und 2013 wurden insgesamt Landeszuweisungen in Höhe von 2.369.810 € veranschlagt. Die Fördermittel für die Maßnahme „Sinnersdorfer Str.“ in Höhe von 173.200 € wurde bereits aus Landesmitteln der fachbezogenen
Pauschale 2011/2012 in 2012 vereinnahmt. Unter Berücksichtigung der erwarteten Landes- und Bundeszuschüsse
2012/2013 in Höhe von 458.869 € und einer Korrektur bei der Veranschlagung von Ausstattungsmitteln bei der Maßnahme „Albrecht-Dürer-Str.“ in Höhe von 291.000 € (Ausstattung wurde in doppelter Höhe veranschlagt) verbleibt im
Haushalt 2012/2013 ein noch zu finanzierender städtischer Anteil von 1.446.741 €.
Zur Einhaltung der Grenzen der Nettoneuverschuldung war bislang geplant, (nur) die neue Einrichtung in der Pariser
Straße mit einem Investor / Betreibermodell zu errichten.
Bei einer Errichtung beider Einrichtungen, Albrecht-Dürer-Str. und Pariser Str. über einen Investor, würde sich eine Realisierungsmöglichkeit der notwendigen Maßnahmen an allen Standorten darstellen lassen.
Für den Neubau in der Albrecht-Dürer-Str. wurden im Haushalt 2012/2013 an Baukosten 1.897.500 €, Ausstattungskosten von 582.000 € und 756.000 € Investitionsförderung veranschlagt (Eigenanteil der Stadt im Haushalt 1.723.500 €).
Zwischenrechnung:
zu finanzierender städtischer Anteil 1.446.741 €
Eigenanteil für A.-Dürer-Str.
- 1.723.500 €
Verbesserung von
276.759 €
Bei einer Verwendung der erwarteten Fördermittel von 458.869 € für Förderanträge noch offener Maßnahmen freier
Träger und bei Tagespflegeplätzen (siehe nächster Punkt) verbliebe eine Deckungslücke von 182.110 €.
Ergebnis:
Verbesserung von
276.759 €
Förderung offene Maßnahmen fr. Träger und Tagespflege -458.869 €
verbleibende Deckungslücke von
- 182.110 €
Vorlage Nr.: 79/2012 . Seite 6 / 6
Eine Finanzierung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht aus dem Budget des Jugendamtes angeboten werden.
Die Einrichtungen Pariser Str. und Albrecht-Dürer-Str. müssten nach Fertigstellung von einem Betreiber, freier oder
öffentlicher Träger, angemietet werden. Über eine Vergabe an einen geeigneten Träger und die damit in Verbindung
stehenden Kostenauswirkungen im Rahmen der Betriebskostenabrechnungen ist zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden.
Die Bewirtschaftungskosten (Personal- und Sachkosten) für den Betrieb der Albrecht-Dürer-Str. sowie eine mögliche
Haushaltsbelastung für die Pariser Str. (Investor/Betreibermodell) sind bisher in der Haushaltsplanung für 2012 und
Folgejahre und in den Berechnungen der Anlage I nicht enthalten.
Verteilung der vorhandenen Fördermittel
Wie ausgeführt sind insgesamt noch 164 Plätze für die U-3 Betreuung zu schaffen. Die gesamte Förderung aus Bundesund Landesmittel beträgt 458.869 €. Bei einer gleichmäßigen Verteilung der Mittel könnte somit jeder Platz (in freier und
öffentlicher Trägerschaft) nur mit lediglich ca. 2.798 € gefördert werden.
Unter Berücksichtigung der Förderung der Investitionen in der Tagespflege, die nach Auffassung des Fachamtes vorrangig in der bisherigen Höhe von insgesamt 23.000 € aus den Bundes- und Landesmitteln gefördert werden sollten,
reduziert sich der Betrag Gesamtbetrag auf 435.869 € (2.658 € je Platz).
Als schriftlicher Antrag (Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis für die Einrichtung Nordring) und zu erwartende Position
der freien Träger ist davon auszugehen, dass diese von der bisherigen Förderhöhe (20.000 € abzgl. 10%iger Eigenanteil) ausgehen.
Hier geht die Verwaltung davon aus, dass mit den freien Trägern die Verhandlungen aufzunehmen sind mit dem Ziel,
eine Förderungsquote auf der Basis von
17.000 € je Platz bei Neubauten,
5.100 € je Platz bei Aus- und Umbau
1.700 € je Platz für Einrichtung
d.h. Höhe der Landesmittel im Sonderprogramm, zu vereinbaren.