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Beschlussvorlage (Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus verschiedenen Anlässen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
05.03.12, 12:45
Aktualisiert
04.05.12, 19:24
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Vorlage Nr.: 68/2012 Erstellt am: 28.02.2012 Aktenzeichen: II/320.30.40 Verfasser/in: Frau Jarmer Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 13.03.2012 Rat X 27.03.2012 Betreff Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus verschiedenen Anlässen Veranlasser/in / Antragsteller/in Unternehmer Initative Stommeln e. V. Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 68/2012 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt/der Rat der Stadt Pulheim beschließt folgende Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vom 22.02.2012: § 1 Ziffer 2 alt: im Ortsteil Stommeln am 10.06.2012, 24.06.2012, 26.08.2012, 09.12.2012 neu: im Ortsteil Stommeln am 13.05.2012, 10.06.2012, 26.08.2012, 09.12.2012 Erläuterungen Am 07.02.2012 hat der Rat die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für die beantragten Termine beschlossen. Die Unternehmer Initiative Stommeln e. V. „Kaufen im Zeichen der Mühle“ beantragt nun, aufgrund neuer Planungen, den Termin Sonntag, 24. Juni 2012 anlässlich des Vereinsjubiläums „66 Jahre Stommeler Buure“ durch den Termin Sonntag, 13. Mai 2012 anlässlich „Tag des offenen Stommeln“ zu ersetzen. Die Verwaltung hat keine Bedenken diesem Antrag zu entsprechen und schlägt daher die Änderung der als Anlage beigefügten ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vor.