Daten
Kommune
Pulheim
Größe
122 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
05.03.12, 12:45
Aktualisiert
04.05.12, 19:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
68/2012
Erstellt am:
28.02.2012
Aktenzeichen:
II/320.30.40
Verfasser/in:
Frau Jarmer
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
13.03.2012
Rat
X
27.03.2012
Betreff
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus verschiedenen
Anlässen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Unternehmer Initative Stommeln e. V.
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 68/2012 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt/der Rat der Stadt Pulheim beschließt folgende Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über
das Offenhalten von Verkaufsstellen vom 22.02.2012:
§ 1 Ziffer 2
alt:
im Ortsteil Stommeln am 10.06.2012, 24.06.2012, 26.08.2012, 09.12.2012
neu:
im Ortsteil Stommeln am 13.05.2012, 10.06.2012, 26.08.2012, 09.12.2012
Erläuterungen
Am 07.02.2012 hat der Rat die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für die beantragten Termine beschlossen.
Die Unternehmer Initiative Stommeln e. V. „Kaufen im Zeichen der Mühle“ beantragt nun, aufgrund neuer Planungen,
den Termin Sonntag, 24. Juni 2012 anlässlich des Vereinsjubiläums „66 Jahre Stommeler Buure“ durch den Termin
Sonntag, 13. Mai 2012 anlässlich „Tag des offenen Stommeln“ zu ersetzen.
Die Verwaltung hat keine Bedenken diesem Antrag zu entsprechen und schlägt daher die Änderung der als Anlage
beigefügten ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen vor.