Daten
Kommune
Pulheim
Größe
277 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
02.12.11, 10:42
Aktualisiert
15.12.11, 19:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
484/2011
Erstellt am:
01.12.2011
Aktenzeichen:
III
Verfasser/in:
Herr Thelen
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Haupt- und Finanzausschuss
2
ö. Sitzung
Rat
nö. Sitzung
Termin
X
06.12.2011
X
20.12.2011
Betreff
Bäderlandschaft Pulheim
Variante 6 in Stommeln und ÖPP-Modell
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Rat v. 05.10.11, Integrationsrat v. 09.09.11, IG Hallenbad Pulheim v. 13.09.11, Fraktion Bürgerverein v. 29.09.11, FDP-Fraktion v.
19.10.11
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
50.000 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
50.000 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
X nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Die Mittel werden außerplanmäßig bereit gestellt, siehe Erläuterung zu B.5
Vorlage Nr.: 484/2011 . Seite 2 / 8
Beschlussvorschlag
A.
Der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) nimmt die Vorstellung und die Erläuterungen zur Variante 6, bzw. der
Variante 6a inkl. Sauna, einschließlich Folgekostenberechnungen sowie die Erläuterungen zu den Synergieeffekten bei einem Bau in Stommeln seitens des Generalplaners Dr. Krieger und des Projektsteuerers WSP/CBP
zur Kenntnis.
B.
Der HFA empfiehlt dem Rat, der Rat beschließt:
1)
Die Anträge des Integrationsrates und der IG Hallenbad auf Aufhebung des Ratsbeschlusses über die
Machbarkeitsstudie der Firma GMF und damit über den Standort eines Neubaus vom 16.12.2008 werden abgelehnt.
2)
Die Realisierung des Neubaus wird nach dem Inhalt der Variante 6 in Stommeln vorangetrieben und
die dazu notwendigen Anpassungen im Haushalt 2012 bzw. in der Finanzplanung (Investitionsprogramm) werden entsprechend der Kostenberechnung und der Folgekostenermittlung vorgenommen.
ALTERNATIV
3)
Die Fortsetzung des Projektes nach der Variante 6 wird zunächst zurückgestellt bis zur abschließenden Entscheidung über ein ÖPP-Verfahren.
4)
Die Verwaltung wird beauftragt, die erste Stufe eines ÖPP-Verfahrens bis zur Vorlage von indikativen
Angeboten mit ausdrücklichem Aufhebungsvorbehalt auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit europaweitem Teilnahmewettbewerb durchzuführen mit folgenden Vorgaben als
Mindeststandard:
a)
Hallenbad mit 5 Bahnen und einem Lehrschwimmbecken mit Hubboden, einem Sprungturm
mit einem 1m-Brett sowie einer 3m-Plattform. Im Sprungbereich soll das Becken bis zu 3,80
m tief sein.
b)
Das Freibad ist in einem gutachterlich noch festzustellenden Umfang zu sanieren.
c)
Der am Freibad gelegene Sportlertrakt soll neu errichtet werden mit unverändert großen Umkleiden und Gruppenräumen.
d)
Die Ausschreibung erfolgt standort-offen.
e)
Bei Angeboten für den Standort Stommeln können als Planungsgrundlage im Freibad das
Springerbecken und der dortige Sprungturm entfernt werden, aber es soll eine nutzerbezogene Verknüpfung zwischen Hallen- und Freibad geschaffen werden, um eine optimierte Nutzung der Wasserflächen zu gewährleisten.
f)
Das Nutzungskonzept muss das Schulschwimmen vorrangig sicher stellen und gegenüber
der Vereinsnutzung ist der Anteil für die Öffentlichkeit deutlich zu erhöhen. Das Nutzungskonzept bedarf in seiner jeweiligen Fassung stets der Zustimmung des Rates.
g)
Der Bieter plant, baut, finanziert und betreibt das Bad einschließlich des Freibades über einen
Zeitraum von bis zu 30 Jahren.
h)
Das vorhandene städtische Personal ist in das Personalkonzept einzubeziehen, wobei der
Besitzstand gewahrt werden muss.
i)
Die Folgekosten für die Stadt werden ab dem Jahr nach Fertigstellung für Hallen- und Freibad
pauschaliert und verbindlich für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Die jährliche Anpassung erfolgt über einen Index, der verbindlich ist.
Vorlage Nr.: 484/2011 . Seite 3 / 8
j)
k)
l)
5)
Die wesentlichen Wertungskriterien sind Qualität, Risiken und Garantien sowie der Umfang
des Ersatzes aller bisherigen Vorlaufkosten, einschließlich der bisher aufgewandten Planungskosten.
Der Ausschreibungstext ist dem Rat in seiner Sitzung am 07.02.2012 zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, im freihändigen Vergabeverfahren die juristische, wirtschaftliche und technische Beratung für die erste Stufe des ÖPP-Verfahrens zu beschaffen und hierfür max. 50.000,- € bereitzustellen.
Zur Finanzierung der Haushaltsmittel für die erste Stufe eines ÖPP-Verfahrens wird ein außerplanmäßiger Aufwand in Höhe von 50.000.-- € beschlossen.
Erläuterungen
Zu A.
Der Rat hatte in seiner Sitzung am 05.10.2011 (Anlage 1) den Auftrag an das Architekturbüro Dr. Krieger beschlossen,
für die Variante 6 die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) einschließlich Kostenberechnung zu erarbeiten und bis zum
10.11.2011 vorzulegen. Gleichzeitig sollte der Projektsteuerer WSP/CBP die Folgekostenberechnung (Anlage 2) einschließlich neuer Besucherpotenzialanalyse erstellen und die Synergieeffekte bei einem gemeinsamen Standort Stommeln ermitteln. Die sich hieraus ergebenden Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sind in Anlage 3 aufgeführt.
Die Büros hatten bereits Mitte Oktober darauf hingewiesen, dass sich die Vorlage der Unterlagen bis zum 17.11.2011
verzögern würde, weil der Auftrag nicht im Rat am 27.09. sondern erst am 05.10.2011 beschlossen wurde. Am
17.11.2011 lagen diese Unterlagen nicht vor und können deshalb nur nachgereicht werden.
Zu B. 1
Der Integrationsrat setzt sich ausweislich seiner Schreiben vom 04.08., 21.08. und 09.09.2011 für den Verbleib des
Hallenbades im Stadtteil Pulheim ein und beantragt mit dem Schreiben vom 09.09.2011 (Anlage 4), deshalb den Ratsbeschluss über die Machbarkeitsstudie mit dem Vorschlag der Zusammenführung der Bäder in Stommeln vom
16.12.2008 aufzuheben.
Die IG Hallenbad Pullheim beantragt mit Schreiben vom 13.09.2011 (Anlage 5) ebenfalls, den Ratsbeschluss aufzuheben. Die IG wird von Herrn Ehrenbürger Hans Umpfenbach vertreten, der einen Ordner mit zahlreichen Unterschriften
der Verwaltung übergeben hat
Es macht aus Sicht der Verwaltung keinen Sinn, den Beschluss vom 16.12.2008 aufzuheben und damit das gesamte
Projekt wieder gleichsam „auf O“ zu setzen. Die zahlreichen Entscheidungen in HFA und Rat in den letzten 3 Jahren
bauen auf diesem Grundsatzbeschluss konsequent auf. Eine Entscheidung im Sinne der Antragsteller würde dem Fortgang des Verfahrens die Grundlage entziehen, zumal selbst das jetzt beantragte ÖPP-Verfahren eine Realisierung des
Neubaus in Stommeln nicht ausschließt.
Da in dem ÖPP-Verfahren aus Sicht der privaten Investoren und Betreiber der Wirtschaftlichkeit des Projektes ganz
entscheidende Bedeutung zukommt, soll dieses aber standort-offen geführt werden. Unabhängig von der Ermittlung
etwaiger Synergieeffekte durch den Projektsteuerer WSP/CBP wird dabei „der Markt“ aufzeigen, wo und wie zukunftsorientiert die Bäderlandschaft von Pulheim bezahlbar neu ausgerichtet werden kann.
Vorlage Nr.: 484/2011 . Seite 4 / 8
Zu B. 2
Dieser Beschlussentwurf soll dem Rat die Möglichkeit geben, entsprechend der bisherigen Diskussion und
Beschlusslage aus den letzten 4 Jahren auf der Grundlage der am 03.08.2011 zwischen dem Bürgermeister und allen
Fraktionsvorsitzenden entwickelten Variante 6 in Kenntnis der Kostenberechnung und aktualisierten Folgekostenrechnung dieses Projekt voranzutreiben und nicht durch ein ÖPP-Verfahren weitere Zeit zu verlieren.
Dies würde insbesondere auch dem nach wie vor kritischen Zustand der Bausubstanz im alten und abgängigen
Hallenbad Rechnung tragen. Die Verwaltung hat wiederholt auf dieses Problem hingewiesen, wonach niemand ausschließen kann, dass die Verkehrssicherheit im Bad jederzeit ein plötzliches Schließen unausweichlich machen kann.
Zu B. 3
Wenn der Rat sich entscheidet, die Möglichkeit eines ÖPP-Verfahrens auszuloten, müssen zum Vergleich die
Planungen und Berechnungen der Variante 6 hinzugezogen werden. Deren Fortsetzung muss allerdings zwangsläufig
ausgesetzt werden zumindest bis zur Vorlage der ausgewerteten indikativen Angebote im ÖPP-Verfahren.
Zu B. 4
Der Begriff ÖPP (Öffentlich-Private Partnerschaften) löst den früher üblichen Begriff PPP (Public Private Partnership) ab
und zeigt, dass es für dieses moderne Konzept zur Realisierung des Investitionsbedarfs der öffentlichen Hand auch ein
deutsches Wort gibt. In NRW gibt es aktuell 62 Projekte mit einem Bauvolumen von über 1 Milliarde EURO.
ÖPP ist ein Konzept für die langfristige Zusammenarbeit zwischen einer Stadt und einem privaten Unternehmen, um
unter Beachtung des Lebenszyklus eines Gebäudes Planen, Bauen, Betreiben und Finanzieren in einem ganzheitlichen
Ansatz zu optimieren. Dabei sind nach den bisher gemachten Erfahrungen drei Grundannahmen von vornherein zu
akzeptieren:
1. ÖPP kann der Stadt nichts schenken, kann aber Effizienz- und damit Optimierungspotenziale schöpfen.
2. Der in ÖPP eingebundene Private muss für sich eine angemessene Gewinnchance erhalten durch vertragliche
Anreizmechanismen.
3. Auch bei ÖPP gibt es Risiken, die über qualifizierte Verträge ausgewogen zu verteilen sind.
ÖPP – Projekte hat es in vielen Segmenten schon gegeben, auch im Bäderbereich, z.B.:
Bäderzentrum Cottbus
Thermalbad Wiesbaden
Misburger Bad Hannover
Freizeitbad Lüdinghausen
Oktopus Bad Siegburg
Hallenbad Flensburg
Südbad Trier
Spreewelten in Lübbenau
Wesertherme in Bad Karlshafen
Schwimm- u. Gesundheitscenter Ludwigsfelde
Palm Beach in Stein/Nürnberg
Donautherme Ingolstadt
Oversum-Vital in Winterberg
Aquasphere in Sundern
Hohenzollernbad in Hechingen
ÖPP findet nicht in einem rechtsfreien Raum statt. Seit dem 08.09.2005 gilt das ÖPP – Beschleunigungsgesetz mit
Auswirkungen u. a. auf das Haushaltsrecht, das Vergaberecht oder auch das Steuerrecht. Leider ist das in 2006 angestoßene ÖPP – Vereinfachungsgesetz zumindest bis heute noch nicht Wirklichkeit geworden. Insoweit sind maßgeblich
die verschiedenen Leitfäden der Kompetenzzentren des Bundes und der Länder heranzuziehen.
Vorlage Nr.: 484/2011 . Seite 5 / 8
In NRW sind dies u. a.
Leitfaden Wirtschaftlichkeitsvergleich (2007)
Leitfaden Vergaberecht (2007)
Leitfaden Plausibilitätscheck (2007)
Leitfaden Finanzierungspraxis (2010)
Das Kompetenzzentrum (PPP – Task-Force) ist in NRW dem Finanzministerium angegliedert. Es wurde 2001 durch den
damaligen Finanzminister Steinbrück auf den Weg gebracht und startete seine Funktion im April 2002. Darüber hinaus
nimmt die unter Federführung des Bundesfinanzministeriums am 11.11.2008 gegründete „ÖPP Deutschland AG“ eine
ergänzende Beratungsfunktion wahr.
Die erste Stufe eines ÖPP – Verfahrens umfasst folgende Punkte:
I. Vorbereitung des ÖPP – Projektes
Da nach dem Haushaltsrecht bei Investitionen die für die Stadt wirtschaftlichste Lösung gefunden werden muss, muss
ein ÖPP – Projekt stets in den Vergleich zur herkömmlichen Realisierung gestellt werden. Im Rahmen dieses ÖPP –
Eignungstests muss die Stadt für sich selbst auch positiv beantworten, dass sie über die langfristige Bindung an einen
Privaten hinaus weiterhin auch für sich ein angemessenes Risiko tragen will und insbesondere veränderte Vergütungsregeln akzeptiert. Sie muss im Vorfeld die politische Umsetzbarkeit ebenso klären wie verfügbare freie Ressourcen in
der Verwaltung. Denn ungeachtet der notwendigen Einschaltung von Beratern bedarf es der Bildung einer Projektleitung
sowie ggf. einer Steuerungsgruppe, in die üblicherweise neben der Verwaltung auch die Politik und eventuell auch Vertreter von Sportvereinen eingebunden sein können.
Da selbstverständlich an ein ÖPP – Projekt dieselben qualitativen Anforderungen gestellt werden müssen wie bei Eigenbauten ist auch zu klären, ob die Stadt über im Bäderbereich qualifizierte Architekten und Ingenieure verfügt für die
Begleitung des Projektes oder ob auch hierfür Beratungsleistungen eingekauft werden müssen und wer dafür gewonnen
werden soll.
II. Einbindung von Beratern
Das PPP-Handbuch (Leitfaden für ÖPP, Stand September 2009) der Bundesregierung empfiehlt die frühzeitige und
umfassende Einbindung von qualifizierten Beratern. Dazu gehören vor allem Beratungsleistungen durch Fachanwälte
(wegen den sehr komplexen Verträgen) und durch Wirtschaftsprüfer (wegen den vorgeschriebenen Wirtschaftlichkeitsberechnungen). Hinzu kommt der Beratungsbedarf bei den gerade im Schwimmbadbau schwierigen technischen Belangen. Es gilt zu klären, wer die Stadt bei diesen Fragen unterstützen soll.
III. Interessebekundungsverfahren
Es wird empfohlen, frühzeitig zu klären, ob eine Bereitschaft des Marktes vorhanden ist, sich an dem geplanten Projekt
zu beteiligen. Dies sollte stattfinden bevor eigene vertiefte Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Ausschreibungsunterlagen (die dann beide schon Geld kosten) beauftragt werden. Deshalb bietet es sich an, hierfür zunächst nur ein funktionales Leistungsverzeichnis zu erstellen. Dabei bedarf es noch der Abstimmung mit der Task-Force, ob dies aus dem
Blickwinkel der Kommunalaufsicht akzeptiert wird.
Bei der Markterkundung ist aber zwingend darauf zu achten, dass sie aus vergaberechtlichen Gründen nicht nur einen
Preisvergleich zum Ziel hat.
Vorlage Nr.: 484/2011 . Seite 6 / 8
Ein solches Interessebekundungsverfahren führt die Stadt Kerpen aktuell für die Sanierung und Attraktivierung des dortigen Hallen- und Freibades Erft-Lagune durch. Das Verfahren wird dort durch den auch in Pulheim tätigen Projektsteuerer WSP/CBP geführt. Die Stadtverwaltung schlägt vor, auch in Pulheim keine bloße Markterkundung auf den Weg zu
bringen, sondern direkt ein haushaltsrechtliches Interessebekundungsverfahren durchzuführen, weil dieses stärker formalisiert ist. Denn dabei sind nach den Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung (BHO) zwingend angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen genau so vorzulegen wie konkrete Vorschläge zur Risikoverteilung.
Kosten
Die Kosten für ein gesamtes ÖPP – Verfahren werden von Fachleuten auf ca. 350.000 € geschätzt, wobei es als möglich angesehen wird, diese Vorlaufkosten durch den künftigen Partner ersetzt zu erhalten. Eine vergleichbare Konstruktion war vor einigen Jahren auch Grundlage des letztlich gescheiterten PPP-Projektes „Abwasserentsorgung“ in der Stadt
Pulheim.
Vergaberecht
Die Auswahl des ÖPP-Partners unterliegt den Grundsätzen eines transparenten, fairen und diskriminierungs-freien
Vergabeverfahrens. Der Vergabewettbewerb soll die Anreize schaffen, den Bau und Betrieb des Vorhabens effizient zu
planen und zu finanzieren und diese Vorteile unmittelbar in das Angebot einfließen zu lassen. Da die Schwellenwerte
nach dem europäischen Vergaberecht eindeutig überschritten sind, ist der Partner europaweit zu suchen.
Da es sich bei einem Schwimmbadbau in der Regel um ein komplexes und größeres Vorhaben handelt, das im vorliegenden Fall zudem durch die Einbeziehung des vorhandenen Freibades (entweder nur im Betrieb oder auch baulich)
noch erschwert wird, ist nicht selbstverständlich, dass und unter welchen Bedingungen sich ein privater Marktteilnehmer
finden wird. Deshalb bietet es sich an, zunächst auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung in einem
Teilnahmewettbewerb den Markt zu erkunden und von den Bewerbern neben den üblichen Leistungsnachweisen zunächst nur ein indikatives Angebot zu verlangen. Das indikative Angebot entfaltet dabei natürlich noch keine Verbindlichkeit. Es sollte aber eine hinreichende Grundlage bieten für die Entscheidung, ob das Verfahren überhaupt fortgesetzt
werden soll.
Dem würde sich ein Verhandlungsverfahren anschließen, in dem der Teilnehmerkreis kontinuierlich reduziert werden
kann. Dabei wird Schritt für Schritt die funktionale Leistungsbeschreibung konkretisiert bis hin zu einem präzisen Leistungsverzeichnis als Grundlage für das letztlich verbindliche Angebot des oder der verbliebenen Bieter.
Hinweis zur aktuellen Situation und zum nicht öffentlichen Teil der heutigen Sitzung
Der Stadtverwaltung liegen derzeit drei Vorschläge von privaten Unternehmen vor, die an einer Beteiligung zur Lösung
der Bäderfrage interessiert sind. Sie haben ihre Konzepte verwaltungsintern bereits vorgestellt und der Verwaltungsvorstand hält es für sinnvoll, wenn diese Unternehmer Gelegenheit erhalten, ihre Vorstellungen auch im nicht öffentlichen
Teil der HFA-Sitzung am 06.12.2011 getrennt darzulegen. Dies könnte die Entscheidung im Rat am 20.12.2011 noch auf
eine breitere Grundlage stellen.
Da bewusst in diesem Zusammenhang keine gezielte Beratung der Stadt oder Teilnahme an einem konkreten Vorbereitungsverfahren stattfindet, sondern die Unternehmer ihre bloßen Ideen weitergeben sollen, dürfte gewährleistet sein,
dass sie damit noch keine Projektantenstellung erhalten, die sie beim weiteren Verfahren ausschließen könnte. Auf
dieses vergaberechtliche Problem sind die Unternehmer ausdrücklich hingewiesen worden, die im Übrigen ihre Vorstellungen aus eigenem Antrieb und nicht nach Aufforderung seitens der Stadt vortragen wollen.
Vorlage Nr.: 484/2011 . Seite 7 / 8
Nachfolgend werden die Unternehmen kurz vorgestellt und ihre ÖPP-relevanten Ansätze beschrieben, soweit dies im
Interesse der Firmen öffentlich möglich ist.
Firma 1
Die Kernkompetenz der Firma liegt in der Projektentwicklung von öffentlichen Hallen-, Freizeit-, Kur- und Thermalbädern
inkl. Thermen. In diesem Bereich ist das Unternehmen seit 20 Jahren im Markt tätig.
Wegen des Potenzials geht die Firma nur von einer Realisierung in Stommeln aus. Hierzu wird vorgeschlagen, bei einer
vorherigen Festschreibung des jährlich durch den Haushalt der Stadt aufzubringenden Maximalbetrages eine europaweite Ausschreibung für ein ÖPP-Projekt mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchzuführen. Für das Verfahren
soll weiterhin das Pflichtenheft Mindestvoraussetzung sein, welches vom Rat der Stadt als Grundlage für die Planung
und Kostenberechnung der Variante 6 festgelegt wurde.
Die neue Badelandschaft wird nach der Prognose von der Firma aber weit darüber hinaus gehen. Nähere Einzelheiten
werden im Vortrag ausgeführt. Das Freibad bleibt erhalten und wird saniert. Hinsichtlich der jährlichen Haushaltsbelastung wird erhebliches Optimierungspotenzial gesehen.
Die Firma könnte die erste Phase des ÖPP-Projektes begleiten. Sie ist aber nicht Investor oder künftiger Betreiber.
Firma 2
Der Geschäftsführer geht von einem standort-offenen Verfahren aus, wobei aus seiner Sicht für die endgültige Entscheidung wirtschaftliche und soziale Überlegungen auf wissenschaftlicher Grundlage ausschlaggebend sein sollen. Kernpunkt seiner Überlegungen ist u.a. die Festschreibung einer maximalen künftigen Haushaltsbelastung der Stadt schon
zu Beginn des Projektes.
Die Firma hat der Stadtverwaltung eine umfangreiche Referenzliste zugeleitet.
Nähere Einzelheiten werden seitens der Firma in der Präsentation dargestellt. Diese tritt als Investor und Bertreiber auf.
Firma 3
Das Gespräch mit der Firma wurde von Herrn Umpfenbach (Ehrenbürger der Stadt) vermittelt, weil aus seiner Sicht mit
Blick auf die Haushaltslage nur ein Investorenmodell in Betracht kommen könne.
Die Firma baut und betreibt Bäder in Deutschland und hält die Realisierung in Pulheim auf der Grundlage der bisher
bekannten Rahmendaten für möglich. Man würde das Projekt standort-offen angehen, wobei der genannte Mindestumfang der Variante 6 nur Minimalgrundlage sein könne.
Zu B. 4. l
Der Auftragswert für die Beratungsleistungen bei der ersten Phase des ÖPP-Projektes liegt so deutlich unter den
Schwellenwerten, dass eine freihändige Vergabe zur Beschleunigung sinnvoll ist. Nur dann ist das Zeitfenster zu halten,
um dem Rat am 07.02.2012 eine Vorlage mit dem Ausschreibungstext präsentieren zu können. Die Einzelheiten werden
ggf. unter Beteiligung externer Berater und des Rechnungsprüfungsamtes festgelegt. Im nicht öffentlichen Teil der Ratssitzung am 20.12.2011 sollen die Aufträge beschlossen werden.
Der Stadt sind sowohl für die juristischen als auch für die wirtschaftlichen Fragestellungen verschiedene Büros bekannt,
die nachweislich schon jeweils mehrere ÖPP-Verfahren auch für Schwimmbäder erfolgreich im Zeit- und Kostenrahmen
betreut haben und die zu marktüblichen Konditionen tätig werden. Dies gilt auch für den Fall, dass schon in der ersten
Phase des Projektes schwimmbad-spezifischer technischer Sachverstand notwendig sein sollte.
Vorlage Nr.: 484/2011 . Seite 8 / 8
Zu B. 5
Die Finanzierung erfolgt als außerplanmäßiger Aufwand. Die Deckung ist durch Minderaufwand bei dem Konto
001012002.5231000 - bauliche Unterhaltung - gewährleistet.