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Beschlussvorlage (Anlage 3 zur Beschlussvorlage 484/2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
9,8 kB
Datum
20.12.2011
Erstellt
01.12.11, 19:00
Aktualisiert
15.12.11, 19:13
Beschlussvorlage (Anlage 3 zur Beschlussvorlage 484/2011)

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Inhalt der Datei

Folgekosten Hallenbad aus Haushaltssicht basierend auf ConPro-Auswertung Kapitalbindungskosten und AfA Gebäude analog Kostenmiete Variante 1 Investitionskosten 9.700.000 € Kapitalzinssatz in Prozent AfA Satz 5,00% 2,22% Variante 2 Variante 3 Variante 4 12.700.000 € 12.500.000 € 11.711.000 € 5,00% 2,22% 5,00% 2,22% 5,00% 2,22% Variante 5 neu A Variante 5 neu B 8.765.000 € 8.627.000 € 5,00% 2,22% 5,00% 2,22% Variante 6 ohne Sauna 10.546.798 € 5,00% 2,22% Variante 6 mit Sauna 12.174.687 € 5,00% 2,22% (linear auf 45 Jahre GND entsprechend Kostenmiete) Deckungsbeitrag 1 -567.527 € -486.615 € -448.218 € -278.926 € -633.911 € -543.089 € -581.741 € -433.907 € Zinsaufwendungen neu -242.500 € -317.500 € -312.500 € -292.775 € -219.125 € -215.675 € -263.670 € -304.367 € -215.555 € -282.222 € -277.778 € -260.244 € -194.778 € -191.711 € -234.373 € -270.548 € -28.500 € -28.500 € -28.500 € -28.500 € -28.500 € -28.500 € -28.500 € -28.500 € AfA alt (Beckenanlage) -114.000 € -114.000 € -114.000 € -114.000 € -114.000 € -114.000 € -114.000 € -114.000 € Summe Kapitalkosten und AfA -600.555 € -742.222 € -732.778 € -695.519 € -556.403 € -549.886 € -640.543 € -717.415 € -1.168.082 € -1.228.837 € -1.180.995 € -974.445 € -1.190.314 € -1.092.975 € -1.222.284 € -1.151.323 € Zum Vergleich: aktuelle Kostenbelastung im Haushaltsentwurf 2012 -1.058.960 € (nach Halbwertmethode ensprechend Kostenmiete) AfA neu Zinsaufwendungen alt (Beckenanlage) Deckungsbeitrag 2 Erläuterung: Die vorstehende Übersicht ist als Ergänzung zu der in Anlage 4 auf den Seiten 42 - 44 vorgelegten Synchronopse zu verstehen und zeigt auf, wie sich die durch die Firma con.pro aus rein betriebswirtschaftlich/kaufmännischer Sicht ermittelten Erlöse und Kosten auf den städt. Haushalt auswirken. Hinsichtlich der ermittelten Erlöse und den sog. operativen Kosten gibt es hierbei keine Unterschiede. Der Deckungsbeitrag 1 wurde daher unverändert aus der Synchronopse übernommen. Hinsichtlich der Kapitalkosten gibt es jedoch erhebliche Unterschiede, die nachfolgend erläutert werden: Bei den Zinsaufwendungen geht die Betrachtung der Fa. con.pro von einer hundertprozentigen Zinsbelastung im ersten Betriebsjahr aus, die mit zunehmender Tilgung über die Gesamtlaufzeit stetig abnimmt. Im städt. Haushalt findet die Zinsbelastung indirekt über die innerbetriebliche Kostenmiete statt, in der kalkulatorische Zinsen enthalten sind. Hierbei wird die sog. Halbwertmethode angewendet, bei der ausgehend vom halben Herstellungswert eine über die Gesamtlaufzeit gleichbleibende Zinsbelastung zugrunde gelegt wird. Im ersten Betriebsjahr hat dies zur Folge, dass die Zinsbelastung nur halb so hoch ist wie bei der Betrachtung durch con.pro. Auch bei der Abschreibung (AfA) gibt es Unterschiede. So legt die con.pro Betrachtung einen Abschreibungssatz von 3,5% zugrunde (rd. 28,5 Jahre). Die Verwaltung muss hier die Abschreibungstabellen nach NHK 2000 zugrunde legen, die für ein Hallenbad eine Abschreibungszeit von 40 - 70 Jahren vorgibt. Hinsichtlich des bestehenden Hallenbades hatte die Verwaltung eine Abschreibungszeit von 45 Jahren angenommen und hält diesen Zeitraum nach wie vor für sachgerecht. Dies ergibt einen Abschreibungssatz von 2,2 %. Insgesamt fällt hierbei die tatsächliche Folgekostenbelastung im städt. Haushalt deutlich geringer aus, als bei der rein betriebswirtschaftlich ermittelten Betrachtung.