Daten
Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
05.03.12, 12:45
Aktualisiert
04.05.12, 19:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
55/2012
Erstellt am:
15.02.2012
Aktenzeichen:
20/200
Verfasser/in:
Herr Steven
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Haupt- und Finanzausschuss
4
ö. Sitzung
Rat
nö. Sitzung
Termin
X
13.03.2012
X
27.03.2012
Betreff
Zustimmung zu einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung
Hier: Umsatzsteuer
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
27.702,49 € €
— im Haushalt des laufenden Jahres
27.702,49 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
x nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
16.01.01.7517000 „Zinsaufwendungen an Kreditinstitute“ 21.602,49 €
04.01.03.6541000 „Erstattung Mehrwertsteuer“
6.100 €
Beschlussvorschlag
1. Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt
Vorlage Nr.: 55/2012 . Seite 2 / 2
die Zustimmung zu einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 27.702,49 € bei der Position
04.01.03.7237010 „Auszahlung Steuer“.
Erläuterungen
Mit Bescheid des Finanzamtes Bergheim vom 19.01.2012 wird aufgrund der abgegebenen Steuererklärung für das Jahr
2009 eine Nachzahlung von 21.602,49 € festgesetzt. Dies ist im Wesentlichen auf folgende Veränderungen gegenüber
dem Jahr 2008 zurückzuführen, für das eine Erstattung von 17.452,89 € festgesetzt wurde.
Mit Ablauf eines bis zum 30.06.2008 bestehenden Pachtverhältnisses sank der Anteil der unternehmerischen Nutzung
des Kultur- und Medienzentrums ganz erheblich. Im Rahmen des Pachtvertrages konnten alle nicht belegten Tage der
einzelnen Räumlichkeiten als unternehmerisch genutzt ausgewiesen werden, so dass sich beim Köster-Saal und beim
kleinen Saal jeweils in 2008 eine unternehmerische Nutzung von rd. 80 % im Vergleich zu 20 % bzw. 30 % in 2009
ergab. Beim Bistro ergab sich ein Unterschied von 2008 zu 2009 von 57 % auf 6 %. Damit verringert sich der Anteil der
absetzbaren Ausgaben sowohl für 2009, als auch für den Berichtigungszeitraum von rückwirkend 5 Jahren für Betriebsvorrichtungen bzw. 10 Jahren für Baumaßnahmen. Die sich daraus ergebenden Veränderungen wirken sich zu ungunsten der Stadt Pulheim aus.
Ferner ergibt sich im Vergleich zu 2008 ein wesentlich geringerer Vorsteuerabzug, da die Baukosten durch die weitgehende Fertigstellung des Kultur- und Medienzentrums geringer geworden sind. Durch die geringeren Investitionskosten
konnten auch nur geringere Vorsteuerbeträge als Erstattungen geltend gemacht werden.
Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung ist durch Minderauszahlungen bei der Position 16.01.01.7517000
„Zinsaufwendungen an Kreditinstitute“ sichergestellt.
Da durch das Finanzamt ein kurzfristiges Zahlungsziel (27.01.2012) vorgegeben wurde und es bei verspäteter Zahlung
zu Säumniszuschlägen von rd. 500 € kommt, wurde der Entscheidung in Absprache mit dem Rechnungsprüfungsamt
bereits vorgegriffen und der Betrag angewiesen, um diesen Säumniszuschlag für die Stadt zu vermeiden.
Des Weiteren ist für laufende Auszahlungen des Kultur- und Medienzentrums unter der Position 04.01.03.7237010
„Auszahlung Steuer“ ein Ansatz von 6.100 € bereit zu stellen, der der Verbuchung des Umsatzsteueranteils aus dem
laufenden Betrieb dient. Dieser wird durch Mehreinzahlungen in gleicher Höhe bei der Position 04.01.03.6541000 „Erstattung Mehrwertsteuer“ finanziert. Dabei handelt es sich um eine neutrale Haushaltsposition, da den Auszahlungen für
Mehrwertsteuer in gleicher Höhe Erstattungen gegenüber stehen.