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Beschlussvorlage (Zustimmung zu einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung Hier: Umsatzsteuer)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
05.03.12, 12:45
Aktualisiert
04.05.12, 19:24
Beschlussvorlage (Zustimmung zu einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung
Hier: Umsatzsteuer) Beschlussvorlage (Zustimmung zu einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung
Hier: Umsatzsteuer)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 55/2012 Erstellt am: 15.02.2012 Aktenzeichen: 20/200 Verfasser/in: Herr Steven Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP Haupt- und Finanzausschuss 4 ö. Sitzung Rat nö. Sitzung Termin X 13.03.2012 X 27.03.2012 Betreff Zustimmung zu einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung Hier: Umsatzsteuer Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 27.702,49 € € — im Haushalt des laufenden Jahres 27.702,49 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja x nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): 16.01.01.7517000 „Zinsaufwendungen an Kreditinstitute“ 21.602,49 € 04.01.03.6541000 „Erstattung Mehrwertsteuer“ 6.100 € Beschlussvorschlag 1. Der HFA empfiehlt, der Rat beschließt Vorlage Nr.: 55/2012 . Seite 2 / 2 die Zustimmung zu einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 27.702,49 € bei der Position 04.01.03.7237010 „Auszahlung Steuer“. Erläuterungen Mit Bescheid des Finanzamtes Bergheim vom 19.01.2012 wird aufgrund der abgegebenen Steuererklärung für das Jahr 2009 eine Nachzahlung von 21.602,49 € festgesetzt. Dies ist im Wesentlichen auf folgende Veränderungen gegenüber dem Jahr 2008 zurückzuführen, für das eine Erstattung von 17.452,89 € festgesetzt wurde. Mit Ablauf eines bis zum 30.06.2008 bestehenden Pachtverhältnisses sank der Anteil der unternehmerischen Nutzung des Kultur- und Medienzentrums ganz erheblich. Im Rahmen des Pachtvertrages konnten alle nicht belegten Tage der einzelnen Räumlichkeiten als unternehmerisch genutzt ausgewiesen werden, so dass sich beim Köster-Saal und beim kleinen Saal jeweils in 2008 eine unternehmerische Nutzung von rd. 80 % im Vergleich zu 20 % bzw. 30 % in 2009 ergab. Beim Bistro ergab sich ein Unterschied von 2008 zu 2009 von 57 % auf 6 %. Damit verringert sich der Anteil der absetzbaren Ausgaben sowohl für 2009, als auch für den Berichtigungszeitraum von rückwirkend 5 Jahren für Betriebsvorrichtungen bzw. 10 Jahren für Baumaßnahmen. Die sich daraus ergebenden Veränderungen wirken sich zu ungunsten der Stadt Pulheim aus. Ferner ergibt sich im Vergleich zu 2008 ein wesentlich geringerer Vorsteuerabzug, da die Baukosten durch die weitgehende Fertigstellung des Kultur- und Medienzentrums geringer geworden sind. Durch die geringeren Investitionskosten konnten auch nur geringere Vorsteuerbeträge als Erstattungen geltend gemacht werden. Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung ist durch Minderauszahlungen bei der Position 16.01.01.7517000 „Zinsaufwendungen an Kreditinstitute“ sichergestellt. Da durch das Finanzamt ein kurzfristiges Zahlungsziel (27.01.2012) vorgegeben wurde und es bei verspäteter Zahlung zu Säumniszuschlägen von rd. 500 € kommt, wurde der Entscheidung in Absprache mit dem Rechnungsprüfungsamt bereits vorgegriffen und der Betrag angewiesen, um diesen Säumniszuschlag für die Stadt zu vermeiden. Des Weiteren ist für laufende Auszahlungen des Kultur- und Medienzentrums unter der Position 04.01.03.7237010 „Auszahlung Steuer“ ein Ansatz von 6.100 € bereit zu stellen, der der Verbuchung des Umsatzsteueranteils aus dem laufenden Betrieb dient. Dieser wird durch Mehreinzahlungen in gleicher Höhe bei der Position 04.01.03.6541000 „Erstattung Mehrwertsteuer“ finanziert. Dabei handelt es sich um eine neutrale Haushaltsposition, da den Auszahlungen für Mehrwertsteuer in gleicher Höhe Erstattungen gegenüber stehen.