Daten
Kommune
Brühl
Größe
108 kB
Datum
01.10.2013
Erstellt
23.09.13, 12:13
Aktualisiert
23.09.13, 12:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
61 26-10 1102TBA
21.08.2013
268/2013
Betreff
Bebauungsplan 11.02 "Hauptstraße, Stiftstraße, Zum Sommersberg"
hier: - Teilbereich A 1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
2. Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 51 01 03 00 / 529100
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juli 2013 (BGBl.
I S. 1548), die Aufstellung des Bebauungsplans 11.02 Teilbereich A „Hauptstraße, Stiftstraße, Zum Sommersberg“.
II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 3
Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414); zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juli 2013 (BGBl.
I S. 1548), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans 11.02 Teilbereich A „Hauptstraße, Stiftstraße, Zum Sommersberg“.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Vochem, Flur 1 und 2.
Es umfasst in der Flur 1 das Flurstück 393 und das Flurstück 632 tlw. Es umfasst in der
Flur 2 die Flurstücke 5576, 4365, 6629, 6630, 5872, 5871, 5869, 6258, 5882, 5881, 5880,
5878, 5879, und die Flurstücke 6275, 5060 und 6901 tlw.
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
im Westen
vom Grenzpunkt der Flurstücke 393, 39 5, 2, und 632 (Zum Sommersberg)
zum südwestlichen Grenzpunkt des Flurstückes 5576 entlang der westlichen
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
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Drucksache 268/2013
im Norden
im Osten
im Süden
und nördlichen Grenze des Flurstückes 5576, entlang der östlichen Grenze
des Flurstückes 4019 und weiter nach Norden bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 6275, 2874/422 und 6441,
vom Grenzpunkt der Flurstücke 6275, 2874/422 und 6441 entlang der nördlichen Grenze des Flurstückes 6275 (Hauptstraße) bis zum Grenzpunkt der
Flurstücke 3377 (Zum Herrengarten), 148/60 und 6275, und darüber hinaus
auf dieser Straßengrenze bis zum Schnittpunkt des rechten Winkels auf der
südlichen Grenze des Flurstücks 6275 mit dem Fußpunkt im östlichen Bogenanfangspunkt des Flurstücks 5879.
von diesem Schnittpunkt auf dem Rechten Winkel entlang zum östlichen
Bogenanfangspunkt des Flurstücks 5879, entlang der östlichen Grenze des
Flurstücks 5879 bis 4,80 m südlich der westlichen Verlängerung der südlichen Abschlusswand des Wohnhauses Hauptstraße Nr.7b. Von diesem
Punkt im Winkel von 101° (Uhrzeigersinn) bis zum Schnittpunkt mit einer Parallelen von 3,75 m nördlich der Flurstücksgrenzen der Flurstücke 5082 und
3756, entlang dieser Parallelen bis zum Schnittpunkt mit dem Flurstück 5026
(Römerstraße).
Von diesem Schnittpunkt entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 5026
bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 5026, 3756 und 5023, weiter entlang der
nördlichen Grenze des Flurstücks 3756 und entlang der nördlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 5082, sowie der westlichen Grenze des Flurstücks 5080, und diese verlängert nach Süden bis zum Schnittpunkt mit der
nördlichen Grenze des Flurstücks 6248.
vom dem vorgenannten Schnittpunkt entlang der südlichen Grenzen der
Flurstücke 6901, 632 und 393 (alle Zum Sommersberg) bis zum Grenzpunkt
der Flurstücke 393, 395, 2, und 632.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Erläuterungen:
Zur Umsetzung der Rahmenplanung Brühl-Vochem beschloss der Ausschuss für Planung
und Stadtentwicklung der Stadt Brühl in seiner Sitzung am 10.11.2011 die Aufstellung des
Bebauungsplanes 11.02 „Hauptstraße, Stiftstraße, Zum Sommersberg“ (Vorlage 48/11)
gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13a „Bebauungspläne der Innentwicklung“.
In der Zeit vom 12.04. bis 26.04.2013 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
und der Träger öffentlicher Belange statt.
Einziger Kritikpunkt der Bürgerschaft war der Wegfall des Parkplatzes der sich zurzeit auf
dem Grundstück der Evangelischen Kirchengemeinde befindet. Unter diesem Aspekt
wurde die Planung auf die Möglichkeit zur Schaffung zusätzlicher öffentlicher Stellplätze
untersucht und im Ergebnis folgendes Konzept erarbeitet und in den Bebauungsplan
übernommen:
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
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- Innerhalb des Planbereiches A:
Neugestaltung der „Stiftstraße“ zwischen „Hauptstraße“ und „Zum Sommersberg“, so dass
in der vorhandenen Straßenverkehrsfläche ca. 13 Längsparker eingerichtet werden können.
- Innerhalb des Planbereiches B:
Erweiterung der bestehenden Straßenverkehrsfläche im Bereich nördlich „Zum Sommersberg“ zugunsten von ca. 12 Längsparkern.
Durch diese Maßnahmen werden die durch die Baumaßnahme entfallenen Stellplätze
kompensiert.
Das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland vermutete innerhalb des Geltungsbereiches Überreste des spätmittelalterlichen Fronhofes. Die geforderte Sachstandsermittlung konnte diesen Verdacht allerdings nicht bestätigen. Es wird vermutet, dass die
spätmittelalterlichen Bebauungsspuren im Zuge des Wiederaufbaus des Fronhofes gegen
Ende des 18. Jahrhunderts vollständig zerstört wurden. Das Ergebnis der Untersuchung
lässt demnach die Wertung zu, dass die Belange des Bodendenkmalschutzes in diesem
Fall keine Abwägungsrelevanz für die Planung mehr besitzen. Eine weitere Dokumentation bzw. Erhaltungsmaßnahmen wurden nicht gefordert.
Die Ergebnisse der Schalltechnischen Untersuchung und des Artenschutzgutachtens
wurden berücksichtigt und in der vorliegenden Fassung eingearbeitet.
Die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses ist erforderlich, da aufgrund zeitlicher
Zwänge in Hinblick auf die Umsetzung der Fördermaßnahmen (Städtebauförderung- Platz
und Wohnbauförderung- Hochbauprojekt der Antoniter) der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11.02 in die Teilbereiche A und B unterteilt wurde.
Die Abgrenzung der beiden Teilbereiche kann der Übersicht entnommen werden.
Der nun fortgeführte Teilbereich A beinhaltet die Fläche auf denen die Antoniter Siedlungsgesellschaft das Projekt „Wohnanlage für Familien und Senioren um den früheren
Fronhof“ planen, ein Bestandsgebäude der GEBAUSIE sowie die Flächen auf denen die
Förderprojekte „Neuerrichtung öffentlicher Platz im Bereich Fronhof“ und „Schaffung
Wegevernetzung und Schulwegsicherung“ realisiert werden.
Der Teilbereich B wird, sobald die zurzeit ausstehende Gutachten vorliegen, zeitnah weiter bearbeitet.
Weitere Erläuterungen erfolgen bei Bedarf in der Sitzung.
Anlage(n):
(1) Übersichtsplan
(2) Planzeichnung
(3) Planzeichenlegende
(4) Textliche Festsetzungen
(5) Begründung
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
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