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Vorlage (Zensus 2011)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
141 kB
Datum
17.06.2013
Erstellt
11.06.13, 18:37
Aktualisiert
11.06.13, 18:37
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. I/2 12 30 10 07.06.2013 198/2013 Betreff Zensus 2011 Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Am 31. Mai 2013 haben die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder die ersten Ergebnisse des Zensus 2011 bekannt gegeben. Wichtigstes Ziel des Zensus 2011 war die Neufeststellung der Einwohnerzahlen für Bund, Länder und Kommunen. Darüber hinaus liefert der Zensus 2011 demografische Strukturdaten und umfassende Informationen zum Gebäude- und Wohnungsbestand. Eine traditionelle Volkszählung inklusive einer Gebäude- und Wohnungszählung wurde in den alten Bundesländern zum letzten Mal 1987, in den neuen Bundesländern 1981 durchgeführt. Eine Gebäude- und Wohnungszählung fand nach der Wiedervereinigung nur in den neuen Bundesländern im Jahr 1995 statt. Im Ergebnis lag in 298 von 396 Städten und Gemeinden die beim Zensus 2011 ermittelte Einwohnerzahl unter der bislang veröffentlichten. Am 9. Mai 2011, dem Zensusstichtag, lebten in Nordrhein-Westfalen 17 538 251 Menschen; das sind 297 018 Einwohner und damit 1,7 % weniger als bisher angenommen. In Brühl lebten am 9. Mai 2011, dem Zensusstichtag, 43.568 Menschen. Das sind rund 800 Einwohner weniger als bisher angenommen. Die Bevölkerungszahl weicht somit um 1,9 % von der bisherigen Zahl ab. Im Rhein-Erft-Kreis beträgt die Abweichung durchschnittlich 2,7 %; die Verluste in den einzelnen Kommunen liegen zwischen 0,2 % (Kerpen) und 6,6 % (Bedburg). Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 198/2013 Die Erhebungen sind auf zahlreichen Ebenen erfolgt und die Ergebnisse nach vielerlei unterschiedlichen Fragestellungen ausgewertet und dargestellt worden. Um die Auswirkungen recherchieren und beurteilen zu können, bedarf es einer intensiven Befassung. Insofern können zum jetzigen Zeitpunkt lediglich erste grobe Einschätzungen abgegeben werden. So liegt Brühl hinsichtlich der Einwohnerzahl mit einer Abweichung von nur 1,9 % unter dem Erftkreis-Durchschnitt. Einzig auffallend, aber auch dem bundesweiten Trend entsprechend, sind die höheren Abweichungen im Bereich der Zahlen zum Ausländeranteil. Dies könnte daran liegen, dass sich immer mehr Menschen einbürgern lassen bzw. die deutsche Staatsangehörigkeit als Optionsstaatsangehörigkeit schon kurz nach der Geburt bekommen. Inwieweit sich die veränderte Einwohnerzahl auf die Berechung der Finanzausgleichzahlungen auswirkt, kann zur Zeit nicht eingeschätzt werden, da es eine offizielle Berechnung dazu noch nicht gibt. Die Veränderung auch für zukünftige Finanzausgleichsberechnungen dürfte aber marginal sein. Bezüglich des Schulbereichs zeigen die für Brühl relevanten Altersklassen keine Abweichungen auf, die Korrekturbedarf auslösen könnten. Die neuen Zahlen werden allerdings in die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans einbezogen, was sicherlich interessant sein kann im Hinblick auf die künftige Entwicklung der Schülerzahlen. Für den Bereich Jugend und hier insbesondere die Belegung der Betreuungsplätze (Kitas, Pflegestellen, etc.) ist eine Auswirkung der aktuellen Zensuszahlen zu verneinen, da die tatsächlich erforderlichen Betreuungsplätze durch konkrete und zeitnahe Abfragen und entsprechende Absichtserklärungen / Anmeldungen der betreffenden Eltern ermittelt werden Die Gebäude- und Wohnungszählung, die im Rahmen des Zensus 2011 durchgeführt wurde, liefert weitere interessante Ergebnisse: So lag die Zahl der Wohnungen am Stichtag in Nordrhein-Westfalen bei 8.883.437 Wohnungen, die sich auf 3.902.264 Gebäude verteilten. Das sind über 1,7 Millionen Wohnungen (+23,8 Prozent) mehr als bei der letzten Volkszählung 1987. Die Zahl der Gebäude mit Wohnraum stieg seit 1987 um fast 850.000 (+27,8 Prozent). Der Anteil der Wohnungen, die vom Eigentümer selbst bewohnt werden, liegt in Nordrhein-Westfalen bei 40,1 Prozent. Eine wichtige Kennzahl ist auch die sog. Leerstandsquote. In Nordrhein-Westfalen standen im Mai 2011 rund 3,7 Prozent der Wohnungen leer. Dieser Wert ist niedriger als der Durchschnitt aller Bundesländer (Deutschland: 4,5 Prozent). Die flächendeckend durchgeführte Gebäude- und Wohnungszählung war erforderlich, da es weder auf Landes- noch auf Bundesebene ein Register für Gebäude und Wohnungen gibt. Nur durch die Befragung aller Eigentümer/-innen konnte eine verlässliche Datenbasis zum Bestand der Wohnimmobilien und zur Wohnsituation der Menschen in Deutschland geschaffen werden. Die Ergebnisse dienen zudem als Grundlage für weitere Auswertungen, die z. B. die Frage beantworten werden, wie viel Wohnraum Familien mit Kindern zur Verfügung steht. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 3 – Drucksache 198/2013 Der Brühler Stadtplanung dienen die vorgelegten Strukturdaten zu 'Bevölkerung' und 'Gebäude und Wohnungen' als Basisdaten zum Vergleich zwischen verschiedenen Städten und letztlich der Einschätzung der eigenen Situation vor Ort. Noch aussagekräftiger sind allerdings detaillierte Daten, die eine Gegenüberstellung der Situation in den verschiedenen Stadtteilen ermöglicht. Zu diesem Zweck wurde in den letzten Monaten in Abstimmung mit IT.NRW eine weiter gehende Gliederung erstellt und bis auf Blockseitenebene herunter gebrochen, die es ermöglicht, die Daten auch kleinräumig darzustellen und nutzen zu können. Alle Zensus-Ergebnisse sind öffentlich und können www.zensus.it.nrw.de detailliert eingesehen werden. für jede Kommune unter Die Ergebnisse gelten zunächst nur als erhoben, noch nicht als festgestellt. Mit Schreiben vom 5. Juni 2013 wird jeder Kommune – auch der Stadt Brühl – das Verfahren zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl dargelegt und bis zum 8. Juli 2013 per Anhörungsverfahren gem. § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz Gelegenheit gegeben, zu dem beabsichtigten Bescheid über die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl zum 9.5.2011 Stellung zu nehmen. Erst danach gelten die Daten als festgestellt. Zur konkreten Anwendung der Daten wird es voraussichtlich einen Erlass vom Ministerium für Inneres und Kommunales geben. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14