Daten
Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
25.06.13, 18:36
Aktualisiert
25.06.13, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
40
40 12 01 B
18.06.2013
218/2013
(164/85)
Betreff
Fortschreibung Schulentwicklungsplan
Beratungsfolge
Schulausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Gem. § 80 Abs. 1 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) ist der Schulträger verpflichtet, für
seinen Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Sie dient nach Maßgabe des Bedürfnisses (§ 78 Abs. 4
SchulG NRW) der Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen und Schularten
umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots in allen Landesteilen.
Dabei berücksichtigt die Schulentwicklungsplanung (§ 80 Abs. 5 SchulG)
1. das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten,
Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten,
2. die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen,
Schularten und Jahrgangsstufen,
3. die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestands nach Schulformen, Schulartenund Schulstandorten.
Der derzeitig geltende Schulentwicklungsplan umfasst die Jahre 2008 - 2013, mit Ausblick
auf die Jahre 2015. Da die Schulentwicklungsplanung jeweils einen Fünf-Jahres-Zeitraum
betrachtet, soll somit die Fortschreibung die Jahre 2014 - 2019 umfassen.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14
Seite - 2 –
Drucksache 218/2013
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Auswirkungen der Durchführung einer kreisweiten Schulentwicklungsplanung für den Bereich der Förderschulen zu berücksichtigen sind.
Derzeit ist seitens des Rhein-Erft-Kreises beabsichtigt, mit Blick auf die Weiterentwicklung
der sonderpädagogischen Förderung / Inklusion eine entsprechende kreisweite Schulentwicklungsplanung zu beauftragen.
Zudem ist zu beachten, dass die Städte Wesseling und Hürth die Schließung ihrer Förderschulen beschlossen haben und somit zusätzliche Schüler/innen aus den benachbarten Kommunen - insbesondere die Pestalozzischule - besuchen werden.
Eine Fortschreibung des Schulentwicklungsplans hat auch die Ausweitung der Offenen
Ganztagsschulen (sowohl betreffend der Anzahl der Schüler/innen als auch betreffend der
anbietenden Schulen) zu betrachten. Dies wird künftig auch für den Bedarf der Förderschüler/innen gelten.
Aufgrund der Beratungen in der Sitzung des Schulausschuss am 14.02.2012 (s. Niederschrift TOP 3.3) sollen insbesondere auch folgende Aspekte Berücksichtigung in der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans finden:
-
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Vergleich bisherige Prognosen mit tatsächlicher Entwicklung
Entwicklung der Geburtenzahlen (unter Einbezug neuer Wohngebiete)
Auswirkungen der neuen Schulform „Sekundarschule“ (für Haupt- und Realschule
in Brühl; auch unter Einbezug möglicher Entwicklungen in Nachbarkommunen)
Auswirkungen der UN-Behindertenrechtskonvention und des Aktionsplan „NRW inklusiv“ vom 03.07.2012 (Inklusionsplan NRW)
Situation der Sekundarstufe II und ihre zukünftige Entwicklung (insbesondere im
Hinblick auf eine Zusammenarbeit der bestehenden Schulen sowie eine Zusammenarbeit mit einer möglichen neuen Sekundarschule)
Wettbewerb der erzbischöflichen Schulen
Anzahl der Ablehnungen an der Gesamtschule
Entwicklungen in den umliegenden Kommunen
Der Bürgermeister beabsichtigt daher, eine Fortschreibung des Schulentwicklungsplans
unter Berücksichtigung der oben angeführten Aspekte für die Jahre 2014 bis 2019 zu beauftragen.
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14