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Vorlage (Fortschreibung Schulentwicklungsplan)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
25.06.13, 18:36
Aktualisiert
25.06.13, 18:36
Vorlage (Fortschreibung Schulentwicklungsplan) Vorlage (Fortschreibung Schulentwicklungsplan)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 40 40 12 01 B 18.06.2013 218/2013 (164/85) Betreff Fortschreibung Schulentwicklungsplan Beratungsfolge Schulausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Schulausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Gem. § 80 Abs. 1 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) ist der Schulträger verpflichtet, für seinen Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Sie dient nach Maßgabe des Bedürfnisses (§ 78 Abs. 4 SchulG NRW) der Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen und Schularten umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots in allen Landesteilen. Dabei berücksichtigt die Schulentwicklungsplanung (§ 80 Abs. 5 SchulG) 1. das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten, 2. die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten und Jahrgangsstufen, 3. die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestands nach Schulformen, Schulartenund Schulstandorten. Der derzeitig geltende Schulentwicklungsplan umfasst die Jahre 2008 - 2013, mit Ausblick auf die Jahre 2015. Da die Schulentwicklungsplanung jeweils einen Fünf-Jahres-Zeitraum betrachtet, soll somit die Fortschreibung die Jahre 2014 - 2019 umfassen. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 218/2013 Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Auswirkungen der Durchführung einer kreisweiten Schulentwicklungsplanung für den Bereich der Förderschulen zu berücksichtigen sind. Derzeit ist seitens des Rhein-Erft-Kreises beabsichtigt, mit Blick auf die Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung / Inklusion eine entsprechende kreisweite Schulentwicklungsplanung zu beauftragen. Zudem ist zu beachten, dass die Städte Wesseling und Hürth die Schließung ihrer Förderschulen beschlossen haben und somit zusätzliche Schüler/innen aus den benachbarten Kommunen - insbesondere die Pestalozzischule - besuchen werden. Eine Fortschreibung des Schulentwicklungsplans hat auch die Ausweitung der Offenen Ganztagsschulen (sowohl betreffend der Anzahl der Schüler/innen als auch betreffend der anbietenden Schulen) zu betrachten. Dies wird künftig auch für den Bedarf der Förderschüler/innen gelten. Aufgrund der Beratungen in der Sitzung des Schulausschuss am 14.02.2012 (s. Niederschrift TOP 3.3) sollen insbesondere auch folgende Aspekte Berücksichtigung in der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans finden: - - Vergleich bisherige Prognosen mit tatsächlicher Entwicklung Entwicklung der Geburtenzahlen (unter Einbezug neuer Wohngebiete) Auswirkungen der neuen Schulform „Sekundarschule“ (für Haupt- und Realschule in Brühl; auch unter Einbezug möglicher Entwicklungen in Nachbarkommunen) Auswirkungen der UN-Behindertenrechtskonvention und des Aktionsplan „NRW inklusiv“ vom 03.07.2012 (Inklusionsplan NRW) Situation der Sekundarstufe II und ihre zukünftige Entwicklung (insbesondere im Hinblick auf eine Zusammenarbeit der bestehenden Schulen sowie eine Zusammenarbeit mit einer möglichen neuen Sekundarschule) Wettbewerb der erzbischöflichen Schulen Anzahl der Ablehnungen an der Gesamtschule Entwicklungen in den umliegenden Kommunen Der Bürgermeister beabsichtigt daher, eine Fortschreibung des Schulentwicklungsplans unter Berücksichtigung der oben angeführten Aspekte für die Jahre 2014 bis 2019 zu beauftragen. Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14