Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
472 kB
Erstellt
09.09.10, 11:58
Aktualisiert
09.09.10, 11:58
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: - 81 00-12-
öffentlich
V
8/
Amt:
tJjbf
- 81 -
An den
BeschlAusf.:
Rat
Datum: 16.1 t .2005
- 81 -
der Stadt Erftstadt zur BeschJussfassung;
zur Vorberatung über den
•
Werksausschuss
Stadtwerke
Betrifft: Änderung
der Betriebssatzung
Finanzielle
Auswirkungen:
.
0
Unterschrift
zum 01.01.2006
Keine
des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
•
Beseh lussentwu rf:
I. Die in der Anlage beigefügte Betriebssatzung
die Stadtwerke Erftstadt wird beschlossen .
2.
(neue Fassung) zum 01.01.2006 für
Der Bürgermeister erhält die Funktionsbezeichnung t .Betriebsleiter,
Werkleiter erhält die Funktionsbezeichnung
Betriebsleiter.
der technische
Begründung:
Iq1 Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über ein Neues Kommunales Finapzmanagemenr (NKFG NW) wurde auch die Eigenbetriebsverordnung
NW neu gefassr,
.'
.
~i~ der Neufassung hat der Verordnungsgeber das Ziel verfolgt, neben einer durchgängigen redaktionellen
Anpassung an geänderte Vorschriften und Rahmenbedingungen, eine Modernisierung und davon ausgehend eine Attraktivitätssteigerung
der
Betriebsform des Eigenbetriebes zu ejreichen durch eine klarerer Ausrichtung auf unternehmerische Bedürfnisse. Dazu ~erden insbesondere die Kompetenzen zwischen der
Leitung der Gemeindeverwaltung
und der Betriebsleitung klarer geregelt. Weiterhin
wurde die Verordnung von allen bisher noch enthaltenen kameralistischen Elementen
entfrachtet.
t-,
Aufgrund der geänderten
forderlich.
Vorschriften
ist eine Anpassung
der Betriebssatzung
er-
Es wird vorgeschlagen
I.
die Betriebssatzung
in folgenden Punkten zu ändern:
Entsprechend den Vorgaben in der Eigenbetriebsverordnung
erfolgt durchgehend
eine Umstellung auf die Begriffe Betriebsleitung bzw. Betriebsausschuss.
2. Bisher wurde in der Betriebsatzung
hinsichtlich der Werkleitung unterschieden
zwischen Werkleiter und technischemWerkleiter.
Entsprechend der Empfehlung der KOSt übernimmt der technische Werkleiter auch
im erheblichen Umfang Aufgaben der kaufmännischen Führung des Betriebes. Das
Verhältnis des Bürgermeisters'
als Werkleiter zum technischen
Werk leiter
entspricht dem in der Verwaltung üblichen Verhältnis DezernentJAmtsleiter.
Daher ist es durchaus angemessen, die als Kompetenzbegrenzung
empfunden Bezeichnung ,.technischer Werkleiter'' zu ändern in Betriebsleiter.
Gehört zur Betriebsleitung ein Beigeordneter. so ist er Kraft Gesetztes (§ 2 Abs. 3
EigVO) Erster Betriebsleiter.
Gleiches gilt, wenn der Bürgermeister der Betriebsleitung angehört.
•
•
3.
Die für die Bemessung der Wertgrenzen für Geschäfte der laufenden Betriebsführung sind seit Bestehen der Stadt Erftstadt unverändert. Im Hinblick auf die in den
vergangenen über 30 Jahren zu beobachtende allgemeine Preissteigerungen erscheint eine Verdopplung der bisherigen Beträge angebracht. Im Rahmen der
Aufstellung der Wirtschaftspläne
und insbesondere durch die Beschlussfassung
über Investitionsmaßnahmen
wird die erforderliche Einflussnahme der städtischen
Gremien sichergestellt.
4.
Die Betriebssatzung
regelt die Aufgabenverteilung
zwischen Rat, Betriebsausschuss und Betriebsleitung. Es wird empfohlen in die Satzung eine Bestimmung
aufzunehmen, wonach der Betricbsausschuss der Betriebsleitung allgemein oder für
den Einzelfall weitere Zuständigkeiten übertragen kann.
5. Bei Darlehensaufnahmen
wird für die Regelung der Zuständigkeit von der Darlehenshöhe ausgegangen. Damit müssen nahezu alle Darlehensaufnahmen
vom Rat
der Stadt beschlossen werden. Im Rahmen der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan legt der Rat der Stadt die Höhe der möglichen Kreditaufnahme fest. Innerhalb dieser Vorgaben sollte dann der Betriebsausschuss Ober die Aufnahme eines
Kredites
bzw.
Ober die
Erteilung
der.i entsprechenden
Kreditaufnahmeberechtigung
entscheiden können.
Die Zuständigkeitsordnung
muss ebenfalls an die geänderte Eigenbetriebsverordnung
angepasst werden. Die Beschlussempfehlung
wird in einer gesonderten Vorlage vorgelegt.
"':\8I_m\word\WERKSA
U~'\8Legblatur\VOrla&ra\belrfrbulltzoag2006.DOC
•
•
N
~
'U
CII
•
•
•
-- -......,
N
-'--"
-
C
•
----
-NM
'-'
•
-----NM
b/)
c
E
~
::s
cu
.-=e
:r:
•...
.c
u
11I
e
~
•
----- ---
-('I
M
-=t' .,.,
•