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16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 69/01/......
Der Bürgermeister
Bauverwaltungsamt
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeplanung
Aktenzeichen
IV/RD/Schi
Termin
Datum
15.05.2001
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
31.05.2001
Betrifft:
2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Pier Nr. 13 „Gewerbegebiet Pier“
Beschlussentwurf:
Das Verfahren zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Pier Nr. 13 "Gewerbegebiet
Pier" wird eingeleitet.
Begründung:
Der Bebauungsplan soll insofern geändert werden, dass auf dem Grundstück Gemarkung Pier, Flur
1, Flurstück Nr. 242 die überbaubaren Flächen so erweitert werden, dass das hier errichtete
Clubheim legalisiert wird (s. Anlage).
Der jetzige Eigentümer hat das Grundstück mit den vorhandenen Aufbauten erworben. Im Vorfeld
wurden diese Aufbauten von einem Hundezuchtverein benutzt. Das Gebäude des ehemaligen
Clubheimes überschreitet die hintere Baugrenze. Dieses möchte der Eigentümer als Ruhe- und
Sozialstätte für seine Mitarbeiter umnutzen. Ein entsprechender Nutzungsänderungsantrag wurde
beim Kreis Düren gestellt. Die Gesamtproblematik wurde im Ausschuss für Gemeindeplanung und entwicklung am 01.02.2001 dargelegt und erörtert. Das Einvernehmen zur entsprechenden Befreiung
der Festsetzung des Bebauungsplanes wurde erteilt. Nach Aussage des Bauordnungsamtes des
Kreises Düren kann allerdings auf dieser Grundlage eine Baugenehmigung nicht erteilt werden. Eine
entsprechende Änderung des Bebauungsplanes ist notwendig. Da durch die Änderung die
Grundzüge der Planung nicht berührt werden, soll dieses Änderungsverfahren im vereinfachten
Verfahren durchgeführt werden.
T643.DOC
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