Daten
Kommune
Inden
Größe
16 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 60/01/......
Der Bürgermeister
Bauverwaltungsamt
Beratungsfolge
Rat
Aktenzeichen
IV/Schus.
Termin
Datum
23.04.2001
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
10.05.2001
Betrifft:
Erweiterung des Gewerbegebietes Pier;
hier: Abschluss eines Erschließungsvertrages
Beschlussentwurf:
Mit der RWE Rheinbraun AG, Köln, ist der als Anlage beigefügte Erschließungsvertrag zur
Erschließung der 1. Änderung des Bebauungsplangebietes Pier Nr. 13"Gewerbegebiet Pier“ unter der
Voraussetzung, dass die mit den Anliegern zu treffenden privatrechtlichen Vereinbarungen
hinsichtlich einer Kostenbeteiligung zustandekommen, abzuschließen.
Begründung:
In der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses am 11.11.1999 wurde das Ing.-Büro für Verkehrsund Abwasseranlagen (IVA), Jülich, mit der Straßen- und Tiefbauplanung bezüglich der Erweiterung
des Gewerbegebietes Pier beauftragt.
Anhand der durch das Ingenieurbüro vorgelegten Kostenberechnung ist der umlagefähige
Erschließungsaufwand berechnet worden.
Für den Fall, dass die Gemeinde selbst die Erschließung der Erweiterung des Gewerbegebietes
durchführe, wurde die Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages unter Zugrundelegung der
Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) berechnet.
Die Gesamtabrechnungsfläche umfasst hierbei alle Grundstücke, die durch die geplante Erschließungsanlage der Erweiterungsfläche des Gewerbegebietes Pier erschlossen werden.
Dies hat zur Folge, dass einige Eigentümer der im Gewerbegebiet gelegenen Grundstücke erneut zur
Zahlung von Erschließungsbeiträgen heranzuziehen sind. Betroffen sind vor allen Dingen die
Gewerbetreibenden, die bereits im Gewerbegebiet ansässig und in einem vor rund 10 Jahren
durchgeführten Erschließungsbeitragsverfahren herangezogen wurden.
Die Firma RWE Rheinbraun AG ist Eigentümerin der unbebauten Grundstücke im Änderungsbereich
und muss somit einen Großteil der Erschließungsbeiträge zahlen.
In Gesprächen mit Vertretern der RWE Rheinbraun AG ist die Höhe der voraussichtlich zu zahlenden
Erschließungsbeiträge sowie die Höhe der für die Grundstücke noch zu zahlenden
Kanalanschlussbeiträge benannt worden.
Vor dem Hintergrund dieses Zahlenmaterials sind sodann Überlegungen im Hause der
RWE Rheinbraun AG angestellt worden, selbst die Erschließung zu übernehmen und als Erschließungsträger aufzutreten. Nach Durchführung eines Kostenvergleichs war man grundsätzlich
gewillt, die erforderliche Erschließung auf eigene Kosten durchzuführen. Hierzu bedarf es allerdings
eines entsprechenden Erschließungsvertrages, der mit der Gemeinde Inden abzuschließen ist.
Der Abschluss eines Erschließungsvertrages hat den Vorteil, dass der ansonsten von der Gemeinde
zu tragende 10 %-ige Anteil an den Erschließungskosten entfällt.
Gleichzeitig werden aber auch die „Altanlieger“, deren Grundstücke bereits durch die fertiggestellten
Anlagen erschlossen sind und die in der Vergangenheit dementsprechend zu Erschließungsbeiträgen
herangezogen wurden, in erheblichem Umfange von neuen Erschließungsbeiträgen für die jetzt zu
bauenden Anlagen entlastet.
T635.DOC
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Seitens der RWE Rheinbraun AG wurde deshalb die Forderung erhoben, dass sich die bereits im
Gewerbegebiet ansässigen Betriebe anteilmäßig mit einer freiwilligen Kostenbeteiligung einverstanden erklären.
Grund hierfür ist die Tatsache, dass im Falle des Abschlusses eines Erschließungsvertrages die
Gemeinde aufgrund des fehlenden Erschließungsaufwandes ein Erschließungsbeitragsverfahren
nicht mehr durchführen kann und somit keine weiteren Beiträge mehr anfallen.
Es wurde sodann die Höhe des von jedem Anlieger zu zahlenden Kostenanteils berechnet und in
einer privatrechtlichen Vereinbarung, die mit der RWE Rheinbraun AG abzuschließen ist, verankert.
Die Unterzeichnung zweier Verträge zur Kostenbeteiligung steht derzeit noch aus.
Sollte diese Unterzeichnung nicht zustandekommen, so wird grundsätzlich von dem Abschluss eines
Erschließungsvertrages abgesehen. Die Erschließung wird dann durch die Gemeinde Inden selbst
durchzuführen sein.
Zum aktuellen Sachsstand wird in der Sitzung mündlich vorgetragen.
T635.DOC
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