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Beschlussvorlage (10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren "Roter Acker II" - Vorstellung des Vorentwurfes - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB - Beschluss über die frühzeitige Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Beschlussvorlage (10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren "Roter Acker II"
- Vorstellung des Vorentwurfes
- Aufstellungsbeschluss 
- Beschluss über die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Beschluss über die frühzeitige Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 23/00/...... Der Bürgermeister Planungsamt Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeplanung Aktenzeichen IV/RD/Schi Termin Datum 10.02.2000 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 25.05.2000 Betrifft: 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren „Roter Acker II“ - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB - Beschluss über die frühzeitige Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Beschlußentwurf: - Die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren "Roter Acker II" wird hiermit gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. - Die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche Bekanntmachung dieses Aufstellungsbeschlusses in Verbindung mit dem Hinweis, dass der Vorentwurf für die Dauer von einem Monat in den Räumen der Verwaltung ausliegt erfolgen. Der Beginn der Auslegungsfrist ist mit der Bekanntmachung dieses Beschlusses durch den Bürgermeister festzulegen. Den Bürgern soll auf Wunsch die allgemeinen Ziele und Zwecke dargelegt werden. Ferner sind die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufzuzeigen. Den Bürgern soll allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden. Zusätzlich können schriftliche Äußerungen innerhalb der Auslegungsfrist gemacht werden. - Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durch Zusen- dung dieses Beschlusses sowie des Vorentwurfes mit Planzeichnungen und Erläuterungs- bericht an die Träger erfolgen. Für die Abgabe einer Stellungnahme ist den Trägern eine Frist von einem Monat einzuräumen. Begründung: Für die Erstellung des Bebauungsplanes "Roter Acker II" muss der Flächennutzungsplan geändert werden, da die jetzige Ausweisung den Zielen des Bebauungsplanes nicht entspricht. Aus diesen Gründen ist der Flächennutzungsplan parallel zum Bebauungsplanverfahren zu ändern. T428.DOC .. .