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Beschlussvorlage (Errichtung einer Motor-Cross-Rennstrecke in Eschweiler, an der L 238 (ehem. Tagebau Inden) - Stellungnahme der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Beschlussvorlage (Errichtung einer Motor-Cross-Rennstrecke  in Eschweiler, an der L 238 (ehem. Tagebau Inden)
- Stellungnahme der Gemeinde Inden)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 31/01/...... Der Bürgermeister Bauverwaltungsamt Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeplanung Rat Aktenzeichen IV/ RD/Schi Termin Datum 27.02.2001 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 04.04.2001 10.05.2001 Betrifft: Errichtung einer Motor-Cross-Rennstrecke in Eschweiler, an der L 238 (ehem. Tagebau Inden) - Stellungnahme der Gemeinde Inden Beschlußentwurf: Dem Staatlichen Umweltamt Aachen ist der in Anlage beigefügte Entwurf als Stellungnahme der Gemeinde Inden zum o.a. Verfahren zuzusenden. Begründung: Mit Schreiben vom 21.02.2001 ist der Gemeindeverwaltung Inden der Antrag auf Genehmigung einer Motor-Cross-Rennstrecke in Eschweiler an der L 238 (ehemaliger Tagebau Inden) vorgelegt worden. Antragsteller ist der Motor-Sport-Club Grenzland 1982 e.V. Es ist beabsichtigt, auf einer Teilfläche des Tagebaus Inden im Bereich der Deponie Kreis Aachen II eine Trainings- und Wettbewerbsstrecke einzurichten. Das Gelände soll bei der AWA (Abfallwirtschaft Kreis und Stadt Aachen GmbH) gepachtet werden. Ein vorläufiger Pachtvertrag bis einschl. 2004 liegt vor. Auf der erstellten Bahn soll ein regelmäßiger Trainingsbetrieb an Werktagen, insbesondere Samstags, eingerichtet werden. An diesen Tagen ist die Bahn circa 8 Stunden (ca. 12 - 20 Uhr) in Betrieb. 2 x bis 4 x jährlich beabsichtigt der Motor-Sport-Club Rennveranstaltungen auch Samstags und Sonntags durchzuführen. Beginn des Wettbewerbs ist jeweils um 7.30 Uhr, er endet gegen 18.00 Uhr. Der Abstand der Trainings- und Wettbewerbsstrecke zu den nächst gelegenen Wohnbebauungen der Ortschaften Frohnhoven, Neu-Lohn und zum Pützlohner Hof in Eschweiler beträgt mehr als 1.100 m. In einem Schallschutzgutachten wurde nachgewiesen, dass die Richtwerte der TA-Lärm (Mischgebiete: Tag 60 dB(A) und Nacht 45 dB(A), Wohngebiete: Tag 55 dB(A) und Nacht 45 dB(A)) nicht überschritten werden. Die Schallberechnung berücksichtigt Mitwindwetterlagen und freie Schallausbreitung. Des weiteren wird für den Wettbewerbsbetrieb an Sonntagen ein Ruhezuschlag von 6 Dezibel aufgeschlagen. Die Ortschaften der Gemeinde Inden Frenz und Lamersdorf liegen in einem Abstand von mehr als 2.000 m zu der Rennstrecke. Mit Überschreitungen der gesetzlichen Immissionswerte für diese Ortslagen ist somit nicht zu rechnen. Nichtsdestotrotz sollte in einer Stellungnahme diese Forderung nach Schutz dieser Ortslagen nochmal ausgesprochen werden. T607.DOC .. .