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Beschlussvorlage (9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden im Parallelverfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 2 "Pfeiffenberg" - Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen - Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Beschlussvorlage (9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden im Parallelverfahren zur 5.  Änderung des Bebauungsplanes  Lamersdorf Nr. 2 "Pfeiffenberg"
- Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen
- Feststellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 19/00/...... Der Bürgermeister Planungsamt Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeplanung Rat Aktenzeichen IV/RD/Schi Termin Datum 03.02.2000 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 01.03.2000 13.04.2000 Betrifft: 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden im Parallelverfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 2 „Pfeiffenberg“ - Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen - Feststellungsbeschluss Beschlußentwurf: Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen wird gemäß den im Anhang dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen. - Die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden im Parallelverfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 2 „Pfeiffenberg“, bestehend aus Planzeichnung und Erläuterungsbericht, wird in der vorliegenden Form beschlossen. - Die Änderung ist gemäß § 6 BauGB der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekanntzumachen. Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung am 16.11.1999 wurde die öffentliche Auslegung zum o.a. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes beschlossen. Entsprechend sind die Beteiligungsverfahren für die Träger öffentlicher Belange und die Bürger gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt worden. Die eingegangenen Anregungen führen nicht zu einer Änderung des zur öffentlichen Auslegung beschlossenen Entwurfes. Aus diesen Gründen kann der vorliegende Entwurf zur Flächennutzungsplanänderung festgestellt werden. Die Flächennutzungsplanänderung ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen. Nach Genehmigung ist die Flächennutzungsplanänderung ortsüblich bekanntzumachen. Hinweis: Die Anlagen zu den eingegangenen Anregungen entnehmen Sie bitte der Vorlage Nr. 14/00 "5. Änderung des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 2 - Pfeiffenberg" T425.DOC .. .