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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 27 "Waagmühle" - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
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Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 27 "Waagmühle"
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1   BauGB)

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Vorlagen-Nr. 22/01/...... Der Bürgermeister Bauverwaltungsamt Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeplanung Rat Aktenzeichen 61 26 87 RD/Schi Termin TOP Ein Datum 20.02.2001 öffentlich Ja Nein Ent Bemerkungen 04.04.2001 10.05.2001 Betrifft: Bebauungsplan Nr. 27 „Waagmühle“ - Aufstellungsbeschluss - Beschluss über die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB - Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Beschlußentwurf: - Für das in Anlage dargestellte Plangebiet wird ein Bebauungsplan aufgestellt. - Die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche Bekanntmachung dieses Aufstellungsbeschlusses in Verbindung mit dem Hinweis, dass der Vorentwurf für die Dauer von 4 Wochen in den Räumen der Verwaltung ausliegt, erfolgen. Der Beginn der Auslegungsfrist ist mit der Bekanntmachung dieses Beschlusses durch den Bürgermeister festzulegen. Den Bürgern sollen auf Wunsch die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt werden. Ferner sind die voraussichtlichen Auswirkungen aufzuzeigen. Den Bürgern soll allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden. Zusätzlich können schriftliche Äußerungen innerhalb der Auslegungsfrist gemacht werden. - Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durch Zusen- dung dieses Beschlusses sowie des Vorentwurfes mit Planzeichnungen und Begründung an die Träger erfolgen. Für die Abgabe einer Stellungnahme ist den Trägern eine Frist von 1 Monat einzuräumen. Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung am 25.01.2001 wurde der Vorentwurf zum o.a. Plangebiet vorgestellt. Auf dieser Grundlage wird nun der entsprechende Bebauungsplan aufgestellt und in die vorgezogenen Beteiligungsverfahren gegeben. T596.DOC .. .