Daten
Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 22/01/......
Der Bürgermeister
Bauverwaltungsamt
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeplanung
Rat
Aktenzeichen
61 26 87 RD/Schi
Termin
TOP Ein
Datum
20.02.2001
öffentlich
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
04.04.2001
10.05.2001
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 27 „Waagmühle“
- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss über die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
BauGB
Beschlußentwurf:
- Für das in Anlage dargestellte Plangebiet wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
-
Die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll durch öffentliche Bekanntmachung
dieses Aufstellungsbeschlusses in Verbindung mit dem Hinweis, dass der Vorentwurf für die
Dauer von 4 Wochen in den Räumen der Verwaltung ausliegt, erfolgen. Der Beginn der
Auslegungsfrist ist mit der Bekanntmachung dieses Beschlusses durch den Bürgermeister
festzulegen.
Den Bürgern sollen auf Wunsch die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt
werden. Ferner sind die voraussichtlichen Auswirkungen aufzuzeigen.
Den Bürgern soll allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden.
Zusätzlich können schriftliche Äußerungen innerhalb der Auslegungsfrist gemacht werden.
- Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll durch Zusen- dung
dieses Beschlusses sowie des Vorentwurfes mit Planzeichnungen und Begründung an die
Träger
erfolgen. Für die Abgabe einer Stellungnahme ist den Trägern eine Frist von 1 Monat einzuräumen.
Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung am 25.01.2001 wurde der
Vorentwurf zum o.a. Plangebiet vorgestellt. Auf dieser Grundlage wird nun der entsprechende
Bebauungsplan aufgestellt und in die vorgezogenen Beteiligungsverfahren gegeben.
T596.DOC
..
.