Daten
Kommune
Inden
Größe
8,7 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 10/00/......
Der Bürgermeister
Planungsamt
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeplanung
Aktenzeichen
IV/RD/Schi
Termin
Datum
01.02.2000
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
01.03.2000
Betrifft:
Bauvorhaben zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage im Geltungsbereich der 5. Änderung des
Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 2 „Pfeiffenberg“
- Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB
Beschlußentwurf:
Das Einvernehmen zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
(Zulässigkeit eines Vorhabens in Gebieten, für die ein Beschluss für die Aufstellung eines
Bebauungsplanes gefasst ist) für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem
Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 6, Flurstück Nr. 420, wird erteilt.
Begründung:
Mit Datum vom 19.11.2000 ist der Gemeinde Inden ein Bauantrag für die Errichtung eines
Einfamilienhauses mit Garage im Bereich des sich im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes
Lamersdorf Nr. 2 „Pfeiffenberg“ zur Stellungnahme vorgelegt worden. Das Bauvorhaben steht den
zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht entgegen. Die Erschließung kann über den
vorhandenen Kanal in der Kampstraße sichergestellt werden. Aus diesen Gründen kann über ein
Baugenehmigungsverfahren ein Baurecht schon vor Abschluss des Bebauungsplanverfahrens
gemäß § 33 BauGB erreicht werden.
Da das Bauvorhaben den Festsetzungen des sich im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes nicht
widerspricht, und die Erschließung sichergestellt ist, kann das Einvernehmen seitens der Gemeinde
Inden erteilt werden.
T417.DOC
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