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Beschlussvorlage (Bauvorhaben zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage im Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 2 "Pfeiffenberg" - Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,7 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Beschlussvorlage (Bauvorhaben zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage im Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 2 "Pfeiffenberg"
- Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB)

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Vorlagen-Nr. 10/00/...... Der Bürgermeister Planungsamt Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeplanung Aktenzeichen IV/RD/Schi Termin Datum 01.02.2000 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 01.03.2000 Betrifft: Bauvorhaben zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage im Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 2 „Pfeiffenberg“ - Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB Beschlußentwurf: Das Einvernehmen zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB (Zulässigkeit eines Vorhabens in Gebieten, für die ein Beschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst ist) für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 6, Flurstück Nr. 420, wird erteilt. Begründung: Mit Datum vom 19.11.2000 ist der Gemeinde Inden ein Bauantrag für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage im Bereich des sich im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Lamersdorf Nr. 2 „Pfeiffenberg“ zur Stellungnahme vorgelegt worden. Das Bauvorhaben steht den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht entgegen. Die Erschließung kann über den vorhandenen Kanal in der Kampstraße sichergestellt werden. Aus diesen Gründen kann über ein Baugenehmigungsverfahren ein Baurecht schon vor Abschluss des Bebauungsplanverfahrens gemäß § 33 BauGB erreicht werden. Da das Bauvorhaben den Festsetzungen des sich im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes nicht widerspricht, und die Erschließung sichergestellt ist, kann das Einvernehmen seitens der Gemeinde Inden erteilt werden. T417.DOC .. .