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Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Inden und Altdorf - Tagebaugebiet Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
15 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Inden und Altdorf
- Tagebaugebiet Inden) Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Inden und Altdorf
- Tagebaugebiet Inden)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 8/00/...... Der Bürgermeister Bauverwaltungsamt Aktenzeichen 66 12 05 Kr Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss Rat Datum 01.02.2000 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 23.02.2000 13.04.2000 Betrifft: Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Inden und Altdorf - Tagebaugebiet Inden Beschlußentwurf: Der von der Firma Rheinbraun beantragten Wegeeinziehung wird zugestimmt. Gleichzeitig wird die als Anlage beigefügte Satzung über die Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Inden - Rezeß J 21/1926 - und in der Gemarkung Altdorf - Rezeß A 44/1926 beschlossen. Begründung: Die Firma Rheinbraun teilte mit ihrem Schreiben vom 29.11.1999 mit, dass bedingt durch das weitere Fortschreiten des Tagebaus Inden im Zeitraum 01.11.2000 bis 31.10.2001 eine weitere Inanspruchnahme von Wirtschaftswegen in Teilbereichen erforderlich wird. Die Firma Rheinbraun beantragt deshalb die Einziehung folgender Wirtschaftswege: Gemarkung Flur Flurstück einzuziehende Fläche Altdorf Altdorf Altdorf Altdorf Altdorf Altdorf Altdorf Altdorf Altdorf Altdorf Altdorf Altdorf Altdorf Altdorf Altdorf 13 13 13 8 139/116 310 296 77/1 0,0166 ha 0,0322 ha Rest 0,0168 ha 0,0276 ha 8 8 8 7 7 7 7 75 76 81 182 207/195 196 197 0,0586 ha Rest 0,1523 ha 0,1350 ha tlw. 0,1023 ha Rest 0,1921 ha Rest 0,0860 ha Rest 0,0386 ha Rest 7 7 199 200 0,0410 ha tlw. 0,0510 ha tlw. Altdorf Altdorf Altdorf Altdorf Altdorf 7 7 9 9 9 201 202 146 148 149 0,0650 ha tlw. 0,0730 ha tlw. 0,1074 ha 0,0435 ha Rest 0,1684 ha 8 74 7 198 0,0525 ha Rest 0,2870 ha T415.DOC .. . VorlageSeite ../ 2 Altdorf Altdorf Altdorf Altdorf Altdorf Altdorf Altdorf Altdorf Altdorf Altdorf Altdorf Inden Inden Inden Altdorf 9 9 9 9 9 9 6 6 6 6 5 8 150 151 152 153 154 155 261 263 264 265 28 1 1 1 79 189 190 195 0,0643 ha 0,1245 ha 0,0914 ha 0,0550 ha 0,1280 ha tlw. 0,0330 ha tlw. 0,1178 ha Rest 0,1229 ha Rest 0,0970 ha tlw. 0,0529 ha 0,0150 ha tlw. 0,0320 ha tlw. 0,0870 ha tlw. 0,0860 ha tlw. 0,0702 ha Die zu entwidmenden Wirtschaftswege sind im Rezeß des Gemeindebezirks Inden - Rezeß J 21/1926 - sowie im Rezeß des Gemeindebezirks Altdorf - Rezeß A 44/1926 - als öffentliche Wege aufgeführt. Die Rezesse haben für die Festsetzungen, die im gemeinschaftlichen Interesse getroffen sind, die Wirkung einer Gemeindesatzung. Nach Beendigung des Auseinandersetzungsverfahrens können diese Festsetzungen mit Zustimmung der Gemeindeaufsichtsbehörde in Form einer Satzung aufgehoben werden. Die zu entwidmenden Wirtschaftswege liegen im Bereich desTagebaugebietes Inden. Die bei einer Wegeeinziehung notwendige Beteiligung der Landwirtschaftskammer Rheinland - Kreisstellen Aachen und Düren - sowie der Ortsbauernschaft Inden/Altdorf ist zwischenzeitlich erfolgt. Bedenken gegen die geplanten Wegeeinziehungen wurden nicht geltend gemacht. Rheinbraun sichert zu, dass den Anliegern ermöglicht wird, die Wege bis zu ihrer betrieblichen Inanspruchnahme zu benutzen. Außerdem wird gewährleistet, dass die anliegenden Grundstücke für die Dauer der landwirtschaftlichen Nutzung eine ordnungsgemäße Zufahrt behalten. Eine Übersichtskarte, aus der die einzuziehenden Wirtschaftswege ersichtlich sind, kann in der Bauverwaltung - Zimmer 24 - eingesehen werden. T415.DOC .. .