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Beschlussvorlage (Überarbeitung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Köln - Teilabschnitt Aachen - Stellungnahme der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Beschlussvorlage (Überarbeitung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Köln - Teilabschnitt Aachen
- Stellungnahme der Gemeinde Inden)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 12/00/...... Der Bürgermeister Planungsamt Beratungsfolge Ausschuss für Gemeindeplanung Aktenzeichen IV/RD/Schi Termin Datum 01.02.2000 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 01.03.2000 Betrifft: Überarbeitung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Köln - Teilabschnitt Aachen - Stellungnahme der Gemeinde Inden Beschlußentwurf: Der in Anlage beigefügte Entwurf wird als Stellungnahme der Gemeinde Inden zur Überarbeitung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, an die Bezirksregierung übersandt. Begründung: Der Bezirksplanungsrat der Bezirksregierung Köln hat die Erarbeitung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirks Köln, Teilabschnitt Region Aachen, beschlossen und den entsprechenden Arbeitsauftrag der Bezirksplanungsbehörde erteilt. Der Entwurf liegt nun der Gemeinde Inden zur Stellungnahme vor. Bedenken und Anregungen können bis spätestens 31. März 2000 der Bezirksregierung mitgeteilt werden. Die fristgerecht vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden anschließend mit den Beteiligten erörtert. Hierzu wird die Bezirksregierung zu gegebener Zeit einladen. Der Gebietsentwicklungsplan legt in letzter Stufe der landesplanerischen Zielsetzungen die regionalen Ziele dar. In Bezug auf die gemeindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne und Flächennutzungspläne der Kommunen) basiert die Entwicklung der Ziele sowohl auf dem Beachtungsgebot als auch auf dem Anpassungsgebot. Dies bedeutet, dass die Ausweisung des Gebietsentwicklungsplanes rechtskräftige Bebauungspläne der Kommunen zu beachten hat, allerdings sind in der weiteren gemeindlichen Planung die Ziele der Kommunen den Zielen des Gebietsentwicklungsplanes anzupassen. Sollte bei der Bauleitplanung dennoch Änderungsbedarf in raumbedeutsamen Ausmaßen entstehen, ist ein entsprechender Änderungsantrag des Gebietsentwicklungsplanes zu stellen. Die die Gemeinde Inden betreffenden Ausweisungen des Entwurfes des Gebietsentwicklungs-planes werden in der Sitzung ausführlich dargelegt und erörtert. Fest zu halten ist, dass gewisse Ausweisungen den gemeindlichen Entwicklungszielen widersprechen. Dies ist dem in Anlage beigefügten Entwurf zur Stellungnahme zu entnehmen. T418.DOC .. .