Daten
Kommune
Inden
Größe
10 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 12/00/......
Der Bürgermeister
Planungsamt
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeplanung
Aktenzeichen
IV/RD/Schi
Termin
Datum
01.02.2000
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
01.03.2000
Betrifft:
Überarbeitung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Köln - Teilabschnitt Aachen
- Stellungnahme der Gemeinde Inden
Beschlußentwurf:
Der in Anlage beigefügte Entwurf wird als Stellungnahme der Gemeinde Inden zur Überarbeitung des
Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, an die
Bezirksregierung übersandt.
Begründung:
Der Bezirksplanungsrat der Bezirksregierung Köln hat die Erarbeitung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirks Köln, Teilabschnitt Region Aachen, beschlossen und den
entsprechenden Arbeitsauftrag der Bezirksplanungsbehörde erteilt. Der Entwurf liegt nun der
Gemeinde Inden zur Stellungnahme vor. Bedenken und Anregungen können bis spätestens 31. März
2000 der Bezirksregierung mitgeteilt werden.
Die fristgerecht vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden anschließend mit den Beteiligten
erörtert. Hierzu wird die Bezirksregierung zu gegebener Zeit einladen.
Der Gebietsentwicklungsplan legt in letzter Stufe der landesplanerischen Zielsetzungen die
regionalen Ziele dar. In Bezug auf die gemeindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne und
Flächennutzungspläne der Kommunen) basiert die Entwicklung der Ziele sowohl auf dem
Beachtungsgebot als auch auf dem Anpassungsgebot. Dies bedeutet, dass die Ausweisung des
Gebietsentwicklungsplanes rechtskräftige Bebauungspläne der Kommunen zu beachten hat,
allerdings sind in der weiteren gemeindlichen Planung die Ziele der Kommunen den Zielen des
Gebietsentwicklungsplanes anzupassen. Sollte bei der Bauleitplanung dennoch Änderungsbedarf in
raumbedeutsamen Ausmaßen entstehen, ist ein entsprechender Änderungsantrag des Gebietsentwicklungsplanes zu stellen.
Die die Gemeinde Inden betreffenden Ausweisungen des Entwurfes des Gebietsentwicklungs-planes
werden in der Sitzung ausführlich dargelegt und erörtert. Fest zu halten ist, dass gewisse
Ausweisungen den gemeindlichen Entwicklungszielen widersprechen. Dies ist dem in Anlage
beigefügten Entwurf zur Stellungnahme zu entnehmen.
T418.DOC
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