Daten
Kommune
Inden
Größe
11 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 166/00/......
Der Bürgermeister
Bauverwaltungsamt
Beratungsfolge
Ausschuss für Gemeindeplanung
Aktenzeichen
IV/RD/Schi
Termin
Datum
27.12.2000
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
25.01.2001
Betrifft:
Errichtung einer Kapelle auf dem Grundstück der Gedenkstätte Geuenich, Gemarkung Lucherberg,
Flur 12, Flurstück Nr. 35
Beschlußentwurf:
Das Einvernehmen zur Errichtung einer Kapelle auf dem o.a. Grundstück wird erteilt.
Begründung:
Mit Datum vom 27.11.2000 liegt der Gemeinde Inden ein Bauantrag zur Errichtung einer Kapelle auf
dem Grundstück der Gedenkstätte Geuenich in Inden/Altdorf zur Stellungnahme vor. Die Kapelle soll
im Eingangsbereich in einer Größenordnung von ca. 7 x 5 m errichtet werden. Sie soll mit einer
niedrigen Mauer eingefasst werden. (Lageplan s. Anlage)
Das Bauvorhaben ist gemäß § 35 BauGB - Bauen im Außenbereich - zu beurteilen. Diesbezüglich
sind privilegierte Vorhaben oder sonstige Vorhaben in Einzelfällen, wenn ihre Ausführung oder
Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigen, zugelassen. Eine Beeinträchtigung öffentlicher
Belange liegt insbesondere vor, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes
widerspricht. Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Inden weist im betroffenen
Bereich Flächen für die Landwirtschaft aus. Üblicherweise werden kleinere Kapellen oder
Wegekreuze im Bereich landwirtschaftlicher Flächen errichtet. Ob eine Kapelle in der Größenordnung
von 7 x 5 m ebenfalls noch der Ausweisung "landwirtschaftliche Nutzfläche" entspricht, ist durch das
Bauordnungsamt des Kreises Düren im Rahmen der Baugenehmigung zu klären.
Eine weitere Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt durch die Errichtung einer Kapelle im Bereich
des Denkmales Geuenich nicht vor.
Ein Anschluss an das öffentliche Kanalsystem erweist sich als nicht notwendig, da Schmutzwässer
nicht anfallen. Das anfallende Regenwasser aus den Dachflächen soll an der Oberfläche, z.B. durch
gelochte Schläuche in Pflanzbeeten verrieselt werden. Da durch die Kapelle nur 1,5 % des gesamten
Grundstückes versiegelt werden, ist erfahrungsgemäß eine Oberflächenversickerung grundsätzlich
möglich.
Aus den o.a. Gründen kann das Einvernehmen zur Errichtung einer Kapelle auf dem Grundstück der
Gedenkstätte Geuenich erteilt werden.
T574.DOC
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