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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 4/00/......
Der Bürgermeister
Hauptamt
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Aktenzeichen
10 47 00
Termin
Datum
17.01.2000
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
02.02.2000
Betrifft:
Ersatzanschaffung eines Dienstfahrzeuges für die Gemeindeverwaltung
Beschlußentwurf:
Der Hauptausschuss beschließt, bei der neu einzurichtenden Haushaltstelle 1.020.5301.2 (Leasing
eines Dienstfahrzeuges) außerplanmäßig 4.500,00 DM für das Leasing des neuen Dienstfahrzeuges
für die Gemeindeverwaltung zur Verfügung zu stellen.
Dafür wird der Haushaltsansatz bei der Haushaltsstelle 1.020.9351.8 in Höhe von 35.000,00 DM
nicht in Anspruch genommen.
Begründung:
Für die Neuanschaffung eines Dienstfahrzeuges stehen derzeit bei Haushaltsstelle 1.020.9351.8
35.000,00 DM zur Verfügung.
Beim Einholen von Angeboten bei verschiedenen Autohändlern für einen Golf-Variant 1,4 ltr. mit
55kw =75PS in EURO 4D-Norm(Benzin-Ausführung) hat sich gezeigt, dass
1. die Mehrkosten in der Anschaffung und in Folge (KFZ-Steuer) gegen eine Diesel-Version
sprechen und
2. ein Auto-Leasing über 36 Monate sehr viel günstiger zu werten ist, als der Neukauf eines
Fahrzeuges.
Hier spielt nicht nur vorrangig der enorme Preisverfall eines Neuwagens in den ersten drei Jahren
eine Rolle, sondern man kann darüber hinaus sicher sein, dass unter Berücksichtigung der
km-Leistung von rd. 12.000 km/jährlich Reparaturen nicht anfallen werden.
Ich beabsichtige daher, das o.a. Fahrzeug auf der Basis einer 36-monatigen Leasing-Zeit zu
beschaffen. Nach Ablauf dieser Zeit wird das Fahrzeug komplett vom Autohändler zurückgenommen.
Es entstehen keine Mehrkosten. Darüber hinaus hat das Auto-Leasing auch noch den Vorteil, dass
man alle drei Jahre ein Automodell zur Verfügung hat, das auf dem neuesten Stand der Technik ist.
Die Leasingrate für das o.a. Fahrzeug beträgt incl. MWSt. 450,00 DM/mtl. .
Da Leasing-Zahlungen im Verwaltungshaushalt zu veranschlagen sind und dort kein entsprechender
Ansatz vorgesehen ist, ist die außerplanmäßige Mittelbreitstellung durch den Hauptausschuss zu
beschließen.
T411.DOC
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