Daten
Kommune
Inden
Größe
11 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 2/00/......
Der Bürgermeister
------------------------Beratungsfolge
Hauptausschuss
Aktenzeichen
BM/Schr.
Termin
Datum
17.01.2000
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
02.02.2000
Betrifft:
a) Verkehrsberuhigung für die komplette Hauptstraße,
b) Fahrbahnmarkierungen am Kreisverkehr
- Anregung der Frau Ursula Wondra, Inden/Altdorf, vom 22.11.1999
Beschlußentwurf:
Die von Frau Wondra angeregten bzw. beantragten Maßnahmen werden nicht durchgeführt.
Begründung:
Die Anregung der Frau Wondra ist als Anlage beigefügt.
zu a):
Die Hauptstraße in Inden/Altdorf dient als Sammelstraße für die angrenzenden Wohngebiete mit
Anschluss an das regionale Verkehrsnetz. Entsprechend den Empfehlungen für die Anlage von
Erschließungsstraßen ist der Straßenquerschnitt ausgebaut worden. So beträgt die Fahrbahnbreite
5,50 m inkl. der Rinnen. Dies ermöglicht bei Tempo 30 einen Begegnungsverkehr von 2 LKW.
Damit die Fahrbahn optisch schmaler als die 5,50 m wirkt, wurden die beidseitig angelegten Rinnen in
einer Breite von je 67 cm entsprechend aufgepflastert, so dass die Asphaltdecke an sich nur 4,16 m
beträgt. Das bedeutet, dass schon in einem Begegnungsfall von 2 PKW einer dieser beiden auf die
"Rinne" ausweichen muss. Erfahrungsgemäß führt dieses zu einem geschwindigkeitsreduzierten
Fahrverhalten. Dies bestätigt sich in Aussagen von betroffenen Bürgern, die sich darüber beschwert
haben, dass die Fahrbahn zu schmal ausgeführt wurde. Sie verwiesen darauf, dass sie im
Begegnungsfall mit ihrem PKW die Rinne in Anspruch nehmen müssen. Die Rinne soll ansonsten
nicht befahren werden.
Die geschwindigkeitsdämpfende Wirkung soll durch die Baumpflanzungen im Bereich der
Hauptstraße unterstützt werden.
Das Anbringen von Bodenschwellen kann aus den o.a. Gründen auf der gerade fertig gestellten
Straße nicht empfohlen werden.
-2-
zu b):
Das Anbringen von weißen Markierungen am Kreisverkehr für die Fußgänger wurde beim Bau des
Kreisverkehres mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises Düren abgestimmt. Der Sachbearbeiter
verwies darauf, dass er die weißen Farbmarkierungen nicht empfehlen kann, da sie dem Fußgänger
in diesem Bereich eine Sicherheit gäbe, die er an und für sich nicht hat. Aus diesen Gründen wurden
weiße Fahrbahnmarkierungen auf der Kreisstraße nicht angebracht.
T409.DOC
..
.