Daten
Kommune
Inden
Größe
17 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 157/00/......
Der Bürgermeister
Sozialamt
Aktenzeichen
51 39 00
Beratungsfolge
Termin
Datum
20.11.2000
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
Sozial, Sport- und Kulturausschuss
Betrifft:
Seniorenfahrt
Beschlußentwurf:
Der Sozial-, Sport- und Kulturausschuss beschließt, dass ab 2001 die Seniorenfahrt im jährlichen
Wechsel jeweils einmal als eine kostenintensive Schifffahrt auf dem Rhein und einmal als kostengünstigere Fahrt in die nähere Umgebung durchgeführt wird. In 2001 wird auf Vorschlag der
Verwaltung eine Fahrt nach Schleiden-Gemünd durchgeführt.
Für die Schifffahrt wird eine Kostenbeteiligung von 20,00 DM für alle teilnehmenden Personen, die im
jeweiligen Veranstaltungsjahr das 65. Lebensjahr vollenden oder älter sind, festgelegt. Alle anderen
Teilnehmer zahlen einen Beitrag in Höhe von 50,00 DM. Für die Fahrt in die nähere Umgebung wird
eine Kostenbeteiligung in Höhe von 15,00 DM für die Senioren ab 65 Jahre und älter, für alle anderen
Teilnehmer eine Beteiligung in Höhe von 30,00 DM festgesetzt.
Die Teilnehmer des Deutschen Roten Kreuzes, die Ortsvorsteher sowie die Mitglieder des Rates und
die teilnehmenden Mitarbeiter der Verwaltung der Gemeinde Inden werden von der Kostenbeteiligung
freigestellt.
Begründung:
In seiner Sitzung am 20.11.1996 beschloss der Sozial-, Sport- und Kulturausschuss, dass aus
Kostengründen nur noch jedes zweite Jahr eine Seniorenfahrt durchgeführt werden sollte. Daher
fanden seither weitere Seniorenfahrten lediglich 1998 und 2000 statt.
Aufgrund der positiven Ergebnisse der letzten Seniorenfahrten beschloss der Rat der Gemeinde
Inden in seiner Sitzung am 10.10.2000, zukünftig wieder jährliche Seniorenfahrten durchzuführen.
Über Art und Umfang der Veranstaltungen sollte im zuständigen Fachausschuss beraten werden.
Die Seniorenfahrt 2000 in Form einer Schifffahrt auf dem Rhein verursachte Ausgaben in Höhe von
37.549,96 DM, demgegenüber stehen Einnahmen in Höhe von 11.140,00 DM. Insgesamt sind von
der Gemeinde daher Kosten in Höhe von netto 26.409,96 DM zu tragen.
Für das Jahr 2001 wäre bei einer gleichartig gestalteten Fahrt mit Kosten allein für das Schiff in Höhe
von mindestens 18.000,00 DM (2000 16.800,00 DM) zu rechnen. Dies liegt darin begründet, dass die
KD aufgrund der Rohölpreiserhöhung ihre Preise um 30 % erhöht hat. Bei dem angegebenen Preis
würde es sich dann immer noch um einen absoluten Sonderpreis handeln. Buskosten müssten mit
ca. 14.500,00 DM kalkuliert werden. Die Kosten für das Essen sind unabhängig von der Art der
Veranstaltung zu kalkulieren. Die Gesamtkosten würden sich auf rund 43.000,00 DM bei
gleichbleibenden Einnahmen belaufen, so dass netto ein Betrag von 32.000,00 DM aufzubringen
wäre.
T566.DOC
..
.
VorlageSeite ../ 2
Bei einer Fahrt in die nähere Umgebung ist von Buskosten in Höhe von 11.000,00 DM auszugehen.
Zusätzlich zum Essen kommen noch Kosten für das Programm in Höhe von ca. 2.000,00 DM hinzu,
so dass sich Kosten von 23.000,00 DM ergeben. Aufgrund der geringeren Kosten wäre auch eine
geringere Eigenbeteiligung anzusetzen. Der Vorschlag hierzu lautet 15,00 DM für Senioren ab 65
Jahren und älter, für alle anderen Personen 30,00 DM. Dies entspricht ungefähr der Relation der
bisher festgelegten Kostenerstattung. Auf der Basis der diesjährigen Teilnehmerzahlen ergibt dies
Einnahmen in Höhe von 7.500,00 DM, so dass hier ein Betrag von netto 15.500,00 DM durch die
Gemeinde aufzubringen wäre.
Im Hinblick auf die hohen Kosten für die Schifffahrt wird daher von seiten der Verwaltung
vorgeschlagen, ab 2001 die Seniorenfahrt im jährlichen Wechsel jeweils einmal als eine kostenintensive Schifffahrt auf dem Rhein und einmal als kostengünstigere Fahrt in die nähere Umgebung
durchzuführen.
Für die Schifffahrt wird eine Kostenbeteiligung von 20,00 DM für alle teilnehmenden Personen, die im
jeweiligen Veranstaltungsjahr das 65. Lebensjahr vollenden oder älter sind, festgelegt. Alle anderen
Teilnehmer zahlen einen Beitrag in Höhe von 50,00 DM. Für die Fahrt in die nähere Umgegbung wird
eine Kostenbeteiligung in Höhe von 15,00 DM für die Senioren ab 65 Jahre und für alle anderen
Teilnehmer ein Beitrag in Höhe von 30,00 DM festgesetzt.
Die Teilnehmer des Deutschen Roten Kreuzes, die Ortsvorsteher sowie die Mitglieder des Rates und
die teilnehmenden Mitarbeiter der Verwaltung der Gemeinde Inden werden von der Kostenbeteiligung
freigestellt.
Da in 2000 eine Schifffahrt stattgefunden hat, soll 2001 eine Fahrt in die nähere Umgebung
stattfinden. Vorgeschlagen wird eine Fahrt nach Schleiden-Gemünd. Dort wird dann im ParkRestaurant ein Mittagessen gereicht. Danach sollte Zeit zur freien Verfügung sein. Den Abschluss
bildet im Parkrestaurant am späten Nachmittag ein Programm bei dem auf Künstler aus der dortigen
Umgebung zurückgegriffen wird. Die Kosten für Kaffee und Kuchen wären von den Teilnehmern
selbst zu tragen.
T566.DOC
..
.