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Beschlussvorlage (12. Änderung vom 14. Dezember 2000 des Gebührentarifs der Gebührensatzung vom 29. April 1982 zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden vom 29. April 1982)

Daten

Kommune
Inden
Größe
15 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Beschlussvorlage (12. Änderung vom 14. Dezember 2000 des Gebührentarifs der Gebührensatzung vom 29. April 1982 zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden vom  29. April 1982) Beschlussvorlage (12. Änderung vom 14. Dezember 2000 des Gebührentarifs der Gebührensatzung vom 29. April 1982 zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden vom  29. April 1982)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 144/00/...... 1.Ergänzung Der Bürgermeister Kämmerei Beratungsfolge Rat Aktenzeichen II/67 31 01/2/J. Termin Datum 16.11.2000 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 14.12.2000 Betrifft: 12. Änderung vom 14. Dezember 2000 des Gebührentarifs der Gebührensatzung vom 29. April 1982 zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden vom 29. April 1982 Beschlußentwurf: Der Rat beschließt die als Anlage der Originalniederschrift beigefügte 12. Änderung vom 14. Dezember 2000 des Gebührentarifs der Gebührensatzung vom 29. April 1982 zur Satzung über das Friefhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden vom 29. April 1982. Sodann nimmt der Rat die betriebswirtschaftlichen Berechnung über die Höhe des Gebührentarifs für die Bereiche "Grabbreitung" und "Benutzung der Leichenhalle" zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Wie bereits von mir in der Vorlage Nr. 160/1998 vorgeschlagen, sollten die im Friedhofs- und Bestattungswesen seit 1982 gültigen Verwaltungsgebühren wegen gestiegener Personal- und Sachkosten wie folgt geändert, d.h. angepaßt werden: 4.1. Genehmigung für das Aufstellen von Grabmalen 4.1.1 auf´Reihengrabstätten 4.1.2 auf Einzelwahlgrabstätten 4.1.3 auf mehrstelligen Wahlgrabstätten von 45,00 DM auf 90,00 DM von 45,00 DM auf 90,00 DM 65,00 DM kann entfallen Hinweis: Gebührenvergleich mit anderen Kommunen: 80,00 DM - Gemeinde Titz, 90,00 DM - Gemeinde Aldenhoven und Vettweiß, 100,00 DM - Gemeinde Langerwehe und Hürtgenwald Die Verwaltungsgebühr für die Genehmigung für das Aufstellen von Grabmalen auf mehrstelligen Wahlgrabstätten sollte entfallen, da kein Mehraufwand bei dieser Genehmigung entsteht. 4.2. Genehmigung für das Verlegen von Grabeinfassungen, je Grabstätte von 30,00 DM auf 60,00 DM 4.3. Ausstellen von Bescheinigungen und Urkunden 4.3.1 Ausstellen von Ersatzurkunden von 20,00 DM auf 40,00 DM 4.3.2 Bescheinigung über Sterbetag, Beerdigungstag und, soweit möglich, darüber, bei welchem Standesamt und unter welcher Nummer der Tod beurkundet wurde von 20,00 DM auf 40,00 DM Der Bau- und Vergabeausschuss hat am 15.11.2000 als Empfehlung an den Rat beschlossen, die Verwaltungsgebühren entsprechend dem Verwaltungsvorschlag und die Gebühr für eine Wahlgrabstätte von bisher 1.700,00 DM auf 1.800,00 DM zu erhöhen. T564.DOC .. . VorlageSeite ../ 2 Der Gebührentarif für die Bereiche "Grabbereitung" und "Benutzung der Leichenhalle" soll gemäß den beigefügten betriebswirtschaftlichen Berechnungen für das Jahr 2001 in der bisherigen Höhe bestehen bleiben und durch den Rat zustimmend zur Kenntnis genommen werden. T564.DOC .. .