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Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 156/00/......
Der Bürgermeister
Personalamt
Beratungsfolge
Rat
Aktenzeichen
Termin
Datum
14.11.2000
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
14122000
Betrifft:
Besetzung der Einigungsstelle
Beschlußentwurf:
Der Rat beschließt die Einigungsstelle für die Dauer der Wahlperiode des Personalrates wie folgt zu
besetzen:
Die Zahl der zu bestellenden Beisitzer beträgt je 9 Beisitzer
Begründung:
Mit der konstituierenden Sitzung am 18. Oktober 2000 begann die Wahlzeit des neuen
Personalrates. Sie endet mit Ablauf der Regelwahlzeit am 30.06.2004. Für diese Wahlperiode
des Personalrates ist die Einigungsstelle gem. § 67 LPVG neu zu besetzen. Demnach wird die
Einigungsstelle mit sieben Mitgliedern - Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender und
je drei Beisitzer - tätig.
Auf die Person des Vorsitzenden und seines Stellvertreters sowie über die Zahl der Beisitzer
haben sich die oberste Dienstbehörde (Gemeinderat) und der Personalrat innerhalb von zwei
Monaten nach Beginn der Wahlperiode zu einigen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so
entscheidet auf Antrag der obersten Dienstbehörde oder des Personalrates der Präsident des
Oberverwaltungsgerichtes. Während an die Person des Vorsitzenden bzw. seines
Stellvertreters keine weiteren Bedingungen geknüpft sind, ist es erforderlich, dass die
Beisitzer der Einigungsstelle im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes
beschäftigt sein müssen.
In der abgelaufenen Wahlperiode war Herr Hans Hermann Menzel Vorsitzender und Herr Klaus
D. Prüßner stellv. Vorsitzender der Einigungsstelle.
Die Beisitzerliste der Arbeitgeberseite sah wie folgt aus:
Edith Bünten, Alfred Fittkau, Hans-Josef Gigo, Josef Johann Schmitz, Margret Jacobs,
Wolfgang Neugebauer, Hermann-Josef Schmitz, Heinrich Weiser,Bert Marx.
T563.DOC
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