Daten
Kommune
Inden
Größe
8,4 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 3/00/......
Der Bürgermeister
------------------------Beratungsfolge
Hauptausschuss
Aktenzeichen
BM/Schr.
Termin
Datum
17.01.2000
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
02.02.2000
Betrifft:
Änderung der Hundesteuersatzung
- Anregung der Frau Gaby Weber, 52459 Inden-Lucherberg, vom 23.12.1999
Beschlußentwurf:
Der Anregung wird gefolgt. Der Bürgermeister wird gebeten, die notwendigen satzungsmäßigen
Regelungen vorzubereiten und zur Beschlussfassung zu bringen.
Begründung:
Die Anregung der Frau Weber ist als Anlage beigefügt.
Unter Hinweis auf den Beschlussvorschlag erübrigen sich weitergehende Begründungen.
Ich werde in der Sitzung noch einige mündliche Ausführungen machen, insbesondere zu den
rechtlichen Sachverhalten. Die Hundesteuersatzung der Gemeinde Inden muss in jedem Fall
entsprechend geändert werden.
Rechtliche Ansprüche anderer Hundehalter, die zur Hundesteuer veranlagt werden, sind nach
Auskunft des zuständigen Referenten des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes
nicht zu erwarten. Rechtsprechung zu einem derartigen Sachverhalt gibt es bisher noch nicht.
Die Angelegenheit wird am 19.01.2000 in der Konferenz der Bürgermeister besprochen. Bisher ist
bekannt, dass die Gemeinde Merzenich eine derartige Regelung eingeführt hat.
T410.DOC
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