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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung zu V8/0858 )

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
273 kB
Erstellt
09.09.10, 15:57
Aktualisiert
09.09.10, 15:57
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung zu V8/0858	)

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STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az..: 82 20-40/U95 An den nichtöffentlich D8/0fS, Amt: - 82- Ausschuss für Wirtschaftsförderung Immobilienwirtschaft und Werksausschuss BeschlAusf. : - 822- Datum: 28.09.2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage Nr. • Begründung 18/ 0 Sf S I Wird gem. § 60 (2) Gemeindeordnung NW beschlossen. der Dringlichkeit: Der Zwangsversteigerungstermin vor dem Amtsgericht Brühl ist am 19.10.2005, so dass eine Entscheidung vor der nächsten planmäßigen Sitzung am 07.12.2005 erforderlich ist. $# (Dr. Risthaus) DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage Nr. • Erftstadt, den I 08/ 0 f Ss I wird zugestimmt. 0 s: ~ O. Z"o'; < ~ Bürgermeister