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Vorlage (Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung - ‚Südliche Grundstücksspitze Giesler-Galerie' - hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
96 kB
Datum
12.03.2013
Erstellt
06.03.13, 19:07
Aktualisiert
06.03.13, 19:07
Vorlage (Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung
- ‚Südliche Grundstücksspitze Giesler-Galerie' -
hier: Aufstellungsbeschluss) Vorlage (Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung
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hier: Aufstellungsbeschluss)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 61 26-10 01.01 27.02.2013 95/2013 Betreff Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung - ‚Südliche Grundstücksspitze Giesler-Galerie' hier: Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), die Aufstellung des Bebauungsplans 01.01 „Südliche Grundstücksspitze Giesler-Galerie“ Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 28 und umfasst die Flurstücke: 329, 603, 604 tlw., 635 tlw., 636, 621, 620, 622, 637, 638, 623, 82, 624 - 627, 639 - 643, 628, 75, 78, 79, 341, 461, 629, 340, 73, 72 und 470. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Westen entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 329, 603 und 604 bis zum Schnittpunkt der westlichen Verlängerung der nördlichen Grenze des Flurstücks 620, Im Norden von dem vorgenannten Schnittpunkt entlang der westlichen Verlänge-rung der nördlichen Grenze des Flurstücks 620, entlang der nörd- lichen Grenzen der Flurstücke 620, 622, 623, 82, 341 bis zum Grenzpunkt des Flurstücks 630 mit dem Flurstück 461, entlang der west-lichen Grenzen des Flurstücks 461 und 629 und der nördlichen Grenze des Flurstücks 629, im Osten entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 461, 341, 340 und 72, Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14 Seite - 2 – Drucksache 95/2013 im Süden entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 72, 470, 628, 643, 642, 641, 640, 639, 638, 637, 636 und 329. Erläuterungen: Nach erfolgtem Ausbau der Linie 18 wird der Bahnübergang Liblarer Straße längere Schließzeiten aufweisen. Durch wartende Rechtsabbieger aus der Straße „An der Alten Brauerei“ würden, im derzeitigen Ausbauzustand des Einmündungsbereiches in die Liblarer Straße, die Linksabbieger behindert. Damit die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs unter diesen Voraussetzungen hergestellt werden kann, soll die Straße „An der Alten Brauerei“ durch eine Linksabbiegerspur ergänzt werden. Daraus folgt, dass die Straße in Richtung Uhlstraße aufgeweitet werden muss. Der dementsprechend größere Flächenanspruch der Verkehrsfläche soll über das Bauleitplanverfahren gesichert werden und muss daher in die Darstellungen des Bebauungsplanes 01.01 Gielser Galerie über das Verfahren einer Bebauungsplanänderung aufgenommen werden. Das Plangebiet bildet den Auftakt zur Innenstadt Brühls und ist insofern für das Erscheinungsbild der Stadt Brühl bedeutsam. Die derzeitige partielle Nutzung durch einzelne Bauwerke und einen Parkplatz entspricht nicht dieser Bedeutung. Aus diesem Grund wurden auch die bebaubaren Flächen in den Änderungsbereich mit aufgenommen, um hier im weiteren Planverfahren auf die sich aktuell abzeichnenden Entwicklungen eingehen zu können und so die Wertigkeit des Plangebietes nachhaltig und gemäß seiner Bedeutung für die Stadt Brühl zu entwickeln. Anlage(n): (1) Übersichtsplan Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14