Daten
Kommune
Brühl
Größe
27 kB
Datum
17.06.2013
Erstellt
04.06.13, 18:32
Aktualisiert
04.06.13, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
03
03/ 10 20 32/02
22.05.2013
180/2013
Betreff
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der
Stadt Brühl
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt
Brühl
Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 13.3.2013 regt die WEPAG an, den verkaufsoffenen Sonntag anlässlich des
Weihnachtsmarkts nicht am ersten Sonntag im Dezember, dass ist in der Regel der 2. Advent,
sondern am zweiten Adventssonntag durchzuführen. Zur Begründung führt die WEPAG an, dass
in den Fällen, in denen der erste Advent ausnahmsweise auf den ersten Dezembersonntag fällt,
ein Überangebot wegen vieler verkaufsoffener Sonntage im Umland bestehe, was zu einer entsprechend niedrigeren Frequenz auf dem Weihnachtsmarkt in Brühl führe.
Der in der Anlage beigefügte Entwurf einer neuen Verordnung trägt der Anregung der WEPAG
Rechnung.
Anlage
Anlage(n):
(1) VO Offenhalten
Bgm.
Zust. Dez.
Fachbereich
Dez II
FB 14