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Vorlage (Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Brühl)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
27 kB
Datum
17.06.2013
Erstellt
04.06.13, 18:32
Aktualisiert
04.06.13, 18:32
Vorlage (Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Brühl)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 03 03/ 10 20 32/02 22.05.2013 180/2013 Betreff Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Brühl Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Brühl Erläuterungen: Mit Schreiben vom 13.3.2013 regt die WEPAG an, den verkaufsoffenen Sonntag anlässlich des Weihnachtsmarkts nicht am ersten Sonntag im Dezember, dass ist in der Regel der 2. Advent, sondern am zweiten Adventssonntag durchzuführen. Zur Begründung führt die WEPAG an, dass in den Fällen, in denen der erste Advent ausnahmsweise auf den ersten Dezembersonntag fällt, ein Überangebot wegen vieler verkaufsoffener Sonntage im Umland bestehe, was zu einer entsprechend niedrigeren Frequenz auf dem Weihnachtsmarkt in Brühl führe. Der in der Anlage beigefügte Entwurf einer neuen Verordnung trägt der Anregung der WEPAG Rechnung. Anlage Anlage(n): (1) VO Offenhalten Bgm. Zust. Dez. Fachbereich Dez II FB 14