Daten
Kommune
Inden
Größe
13 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr. 57/01/......
Der Bürgermeister
Bauverwaltungsamt
Aktenzeichen
66 12 05 Kr.
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
Rat
Datum
23.04.2001
öffentlich
TOP Ein
Ja
Nein Ent
Bemerkungen
26.09.2001
24.10.2001
Betrifft:
Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Inden und Altdorf
-Tagebaugebiet IndenBeschlussentwurf:
Der von der Firma RWE Rheinbraun AG beantragten Wegeeinziehung wird zugestimmt. Gleichzeitig
wird die als Anlage beigefügte Satzung über die Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung
Inden - Rezess J 21/1926 - und in der Gemarkung Altdorf - Rezess A 44/1926 - beschlossen.
Begründung:
Die Firma RWE Rheinbraun AG teilt mit, dass bedingt durch das Fortschreiten des Tagebaus Inden
im Zeitraum 01.11.2001 bis 21.10.2002 eine weitere Inanspruchnahme von Wirtschaftswegen in
Teilbereichen erforderlich wird.
Sie beantragt deshalb die Einziehung folgender Wirtschaftswege:
Gemarkung
Flur
Flurstück
einzuziehende Fläche
Altdorf
9
154
0,0538 Rest
Altdorf
9
101/6
0,0397
Altdorf
9
387
0,0836
Altdorf
9
156/1
0,0468
Altdorf
9
155
0,0565 Rest
Altdorf
9
364
0,0400 tlw.
Altdorf
7
199
0,0930 tlw.
Altdorf
7
200
0,0316 Rest
Altdorf
7
201
0,0246 Rest
Altdorf
7
202
0,0167 Rest
Altdorf
7
203
0,4235
Altdorf
7
205
0,0560
Altdorf
7
204
0,0500 tlw.
T632.DOC
..
.
Altdorf
6
264
0,0393 Rest
Altdorf
5
24
0,0710 tlw.
Altdorf
5
25
0,1826
Altdorf
5
26
0,0290 tlw.
Altdorf
5
28
0,0680 tlw.
Inden
1
189
0,0625 Rest
Inden
1
190
0,0540 tlw.
Inden
1
195
0,0360 tlw.
Die zu entwidmenden Wirtschaftswege sind im Rezess des Gemeindebezirks Inden
- Rezess J 21/1926 - sowie im Rezess des Gemeindebezirks Altdorf - Rezess A 44/1926 als öffentliche Wege aufgeführt. Diese Rezesse haben für die Festsetzungen, die im gemeinschaftlichen Interesse getroffen sind, die Wirkung einer Gemeindesatzung.
Nach Beendigung des Auseinandersetzungsverfahrens können diese Festsetzungen mit Zustimmung
der Gemeindeaufsichtsbehörde in Form einer Satzung aufgehoben werden.
Die zu entwidmenden Wirtschaftswege liegen im Bereich des für verbindlich erklärten Tagebaugebietes Inden.
Die bei der Wegeeinziehung notwendige Beteiligung der Landwirtschaftskammer Rheinland
-Kreisstelle Düren - und des Ortslandwirtes Josef Wirtz, Schlichstraße 17, Inden-Schophoven ist
zwischenzeitlich erfolgt.
Bedenken gegen die geplanten Wegeeinziehungen wurden nicht geltend gemacht.
Die Firma RWE Rheinbraun AG sichert zu, dass den Anliegern ermöglicht wird, die Wege bis zu ihrer
betrieblichen Inanspruchnahme zu benutzen. Außerdem wird gewährleistet, dass die anliegenden
Grundstücke für die Dauer der landwirtschaftlichen Nutzung eine ordnungsgemäße Zufahrt behalten.
Der Lageplan, in dem die einzuziehenden Wegestrecken kenntlich gemacht sind, kann in der
Bauverwaltung eingesehen werden.
T632.DOC
..
.