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Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Inden und Altdorf -Tagebaugebiet Inden-)

Daten

Kommune
Inden
Größe
13 kB
Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
16.03.09, 15:08
Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Inden und Altdorf
-Tagebaugebiet Inden-) Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Inden und Altdorf
-Tagebaugebiet Inden-)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 57/01/...... Der Bürgermeister Bauverwaltungsamt Aktenzeichen 66 12 05 Kr. Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss Rat Datum 23.04.2001 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 26.09.2001 24.10.2001 Betrifft: Einziehung von Wirtschaftswegen in den Gemarkungen Inden und Altdorf -Tagebaugebiet IndenBeschlussentwurf: Der von der Firma RWE Rheinbraun AG beantragten Wegeeinziehung wird zugestimmt. Gleichzeitig wird die als Anlage beigefügte Satzung über die Einziehung von Wirtschaftswegen in der Gemarkung Inden - Rezess J 21/1926 - und in der Gemarkung Altdorf - Rezess A 44/1926 - beschlossen. Begründung: Die Firma RWE Rheinbraun AG teilt mit, dass bedingt durch das Fortschreiten des Tagebaus Inden im Zeitraum 01.11.2001 bis 21.10.2002 eine weitere Inanspruchnahme von Wirtschaftswegen in Teilbereichen erforderlich wird. Sie beantragt deshalb die Einziehung folgender Wirtschaftswege: Gemarkung Flur Flurstück einzuziehende Fläche Altdorf 9 154 0,0538 Rest Altdorf 9 101/6 0,0397 Altdorf 9 387 0,0836 Altdorf 9 156/1 0,0468 Altdorf 9 155 0,0565 Rest Altdorf 9 364 0,0400 tlw. Altdorf 7 199 0,0930 tlw. Altdorf 7 200 0,0316 Rest Altdorf 7 201 0,0246 Rest Altdorf 7 202 0,0167 Rest Altdorf 7 203 0,4235 Altdorf 7 205 0,0560 Altdorf 7 204 0,0500 tlw. T632.DOC .. . Altdorf 6 264 0,0393 Rest Altdorf 5 24 0,0710 tlw. Altdorf 5 25 0,1826 Altdorf 5 26 0,0290 tlw. Altdorf 5 28 0,0680 tlw. Inden 1 189 0,0625 Rest Inden 1 190 0,0540 tlw. Inden 1 195 0,0360 tlw. Die zu entwidmenden Wirtschaftswege sind im Rezess des Gemeindebezirks Inden - Rezess J 21/1926 - sowie im Rezess des Gemeindebezirks Altdorf - Rezess A 44/1926 als öffentliche Wege aufgeführt. Diese Rezesse haben für die Festsetzungen, die im gemeinschaftlichen Interesse getroffen sind, die Wirkung einer Gemeindesatzung. Nach Beendigung des Auseinandersetzungsverfahrens können diese Festsetzungen mit Zustimmung der Gemeindeaufsichtsbehörde in Form einer Satzung aufgehoben werden. Die zu entwidmenden Wirtschaftswege liegen im Bereich des für verbindlich erklärten Tagebaugebietes Inden. Die bei der Wegeeinziehung notwendige Beteiligung der Landwirtschaftskammer Rheinland -Kreisstelle Düren - und des Ortslandwirtes Josef Wirtz, Schlichstraße 17, Inden-Schophoven ist zwischenzeitlich erfolgt. Bedenken gegen die geplanten Wegeeinziehungen wurden nicht geltend gemacht. Die Firma RWE Rheinbraun AG sichert zu, dass den Anliegern ermöglicht wird, die Wege bis zu ihrer betrieblichen Inanspruchnahme zu benutzen. Außerdem wird gewährleistet, dass die anliegenden Grundstücke für die Dauer der landwirtschaftlichen Nutzung eine ordnungsgemäße Zufahrt behalten. Der Lageplan, in dem die einzuziehenden Wegestrecken kenntlich gemacht sind, kann in der Bauverwaltung eingesehen werden. T632.DOC .. .