Daten
Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
08.05.2012
Erstellt
30.04.12, 19:03
Aktualisiert
30.04.12, 19:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
135/2012
Erstellt am:
23.04.2012
Aktenzeichen:
III/26 - Ba
Verfasser/in:
Herr Batist
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
08.05.2012
Betreff
Beschwerde gem. § 24 GO vom 11.04.2012
hier: Lüftungsanlage Geschwister-Scholl-Gymnasium
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Frau Helmenstein
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Beschwerde gem. § 24 GO über die Geräuschentwicklung der Lüftungsanlage am Geschwister-Scholl-Gymnasium zur Kenntnis. Zur Minderung der Geräuschentwicklung soll die Drehzahl der
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Lüftungsventilatoren auf das unbedingte Mindestmaß reduziert werden, das den nach den einschlägigen Richtlinien
erforderlichen Luftwechsel gewährleistet.
Erläuterungen
Als Anlage ist die Beschwerde nach § 24 GO sowie ein Auszug des vorangegangenen Schriftverkehrs beigefügt. Der
Sachverhalt stellt sich aus Sicht der Verwaltung wie folgt dar:
Bereits im Sommer des vergangenen Jahres beschwerte sich die Beschwerdeführerin über die Geräuschentwicklung
der Lüfteranlagen am Gymnasium Pulheim. Im Rahmen einer darauf hin durchgeführten Überprüfung wurde festgestellt,
dass 2 Lüfter einen Lagerschaden aufwiesen und insofern deutlich erhöhte Laufgeräusche produzierten. Die Instandsetzung wurde beauftragt und am 27.09.2011 zunächst nur an einem Lüfter durchgeführt, da für den zweiten Lüfter bedauerlicherweise falsche Teile geliefert wurden. Seit dem 19.11.2011 ist jedoch auch dieser Lüfter vollständig erneuert worden.
Gleichwohl hatte sich die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 25.11.2011 erneut über die Geräuschentwicklung
beschwert. Hierbei war die Verwaltung zunächst davon ausgegangen, dass es sich um eine Überschneidung handelt.
Gleichwohl wurde mit der Beschwerdeführerin ein Vor-Ort-Termin unter Hinzuziehung einer Fachfirma vereinbart.
Dieser Termin hatte am 15.12.2011 stattgefunden. Der Leiter des Immobilienmanagements hatte hieran persönlich teilgenommen. Um die Lüfter als Quelle der wahrgenommenen Beeinträchtigung verifizieren zu können, wurde hierbei in
Abstimmung mit der Beschwerdeführerin mit dem Hausmeister vereinbart, dass die Lüfter in der unterrichtsfreien Zeit
zwischen den Feiertagen zum Jahreswechsel abgeschaltet werden.
Auf telefonische Nachfrage in der Woche darauf gab die Beschwerdeführerin an, dass die Geräusche dennoch die ganze Zeit zu hören gewesen wären, sie vermutete daher, dass die Anlage entgegen der Absprache doch nicht abgeschaltet worden sei. Auf Nachfrage bestätigte der Hausmeister jedoch schriftlich, dass die Lüfter in der Zeit vom 28. bis
30.12.2011 ausgeschaltet waren. Da die Beschwerdeführerin in diesem Zeitraum das Geräusch trotzdem wahrgenommen hatte, schieden nach Einschätzung der Verwaltung die Lüftungsanlagen als Quelle, der als störend wahrgenommenen Emission, aus. Andere Anlagen am Gymnasium, die als Ursache in Frage kommen könnten, waren nicht ersichtlich.
Die Verwaltung musste daher davon ausgehen, dass sich die Quelle des Geräuschs in einem Bereich außerhalb der
städt. Liegenschaft befindet und hatte die Beschwerdeführerin entsprechend unterrichtet. Hierbei wurde auch berücksichtigt, dass der Verwaltung bislang keine weiteren Beschwerden von anderen Nachbarn vorliegen.
Da die Beschwerdeführerin ihre Beschwerde mit Schreiben vom 07.02.2012 erneuerte, wurde im Beisein des zuständigen Dezernenten am 12.03.2012 ein weiterer Ortstermin durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass auf der Terrasse
der Beschwerdeführerin tatsächlich ein Laufgeräusch wahrnehmbar ist. Ob dieses Geräusch einen unzulässigen
Grenzwert überschreitet, könnte nur mit einem Gutachten ermittelt werden und wurde bislang nicht geprüft. Dennoch
wurde seitens der Verwaltung zugesagt nochmals zu prüfen, ob Maßnahmen zur Minderung der Geräuschentwicklung
gefunden werden können.
Die fraglichen Anlagen entlüften die Gefahrenstoffschränke der naturwissenschaftlichen Räume. Für diese Schränke ist
nach den einschlägigen Richtlinien eine ständige Entlüftung vorgeschrieben. Der Abluftvolumenstrom soll hierbei einen
10fachen Luftwechsel je Stunde gewährleisten. Die Verwaltung hat eine Fachfirma damit beauftragt den tatsächlichen
Luftwechsel zu messen. Das Ergebnis der Messung liegt zwischenzeitlich vor, danach wird derzeit ein deutlich höherer
Luftwechsel erreicht. Eine Berechnung ergab, dass die Drehzahl der Ventilatoren um ca. 40 – 50 % reduziert werden
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kann. Dies wird auch zu einer Reduzierung der Geräuschentwicklung führen. Hierfür ist eine technische Nachrüstung
erforderlich, die Kosten von ca. 500 € verursachen wird.
Obwohl kein Nachweis darüber vorliegt, dass die Geräuschentwicklung derzeit einen unzulässigen Wert erreicht, schlägt
die Verwaltung im Sinne der Nachbarverträglichkeit vor, die technische Nachrüstung durchzuführen.
Anschließend wird erneut ein Ortstermin mit der Beschwerdeführerin durchgeführt um festzustellen, ob der gewünschte
Erfolg eingetreten ist.