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Beschlussvorlage (Beschwerde gem. § 24 GO vom 11.04.2012 hier: Lüftungsanlage Geschwister-Scholl-Gymnasium)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
08.05.2012
Erstellt
30.04.12, 19:03
Aktualisiert
30.04.12, 19:03
Beschlussvorlage (Beschwerde gem. § 24 GO vom 11.04.2012
hier: Lüftungsanlage Geschwister-Scholl-Gymnasium) Beschlussvorlage (Beschwerde gem. § 24 GO vom 11.04.2012
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 135/2012 Erstellt am: 23.04.2012 Aktenzeichen: III/26 - Ba Verfasser/in: Herr Batist Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss X nö. Sitzung Termin 08.05.2012 Betreff Beschwerde gem. § 24 GO vom 11.04.2012 hier: Lüftungsanlage Geschwister-Scholl-Gymnasium Veranlasser/in / Antragsteller/in Frau Helmenstein Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Beschwerde gem. § 24 GO über die Geräuschentwicklung der Lüftungsanlage am Geschwister-Scholl-Gymnasium zur Kenntnis. Zur Minderung der Geräuschentwicklung soll die Drehzahl der Vorlage Nr.: 135/2012 . Seite 2 / 3 Lüftungsventilatoren auf das unbedingte Mindestmaß reduziert werden, das den nach den einschlägigen Richtlinien erforderlichen Luftwechsel gewährleistet. Erläuterungen Als Anlage ist die Beschwerde nach § 24 GO sowie ein Auszug des vorangegangenen Schriftverkehrs beigefügt. Der Sachverhalt stellt sich aus Sicht der Verwaltung wie folgt dar: Bereits im Sommer des vergangenen Jahres beschwerte sich die Beschwerdeführerin über die Geräuschentwicklung der Lüfteranlagen am Gymnasium Pulheim. Im Rahmen einer darauf hin durchgeführten Überprüfung wurde festgestellt, dass 2 Lüfter einen Lagerschaden aufwiesen und insofern deutlich erhöhte Laufgeräusche produzierten. Die Instandsetzung wurde beauftragt und am 27.09.2011 zunächst nur an einem Lüfter durchgeführt, da für den zweiten Lüfter bedauerlicherweise falsche Teile geliefert wurden. Seit dem 19.11.2011 ist jedoch auch dieser Lüfter vollständig erneuert worden. Gleichwohl hatte sich die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 25.11.2011 erneut über die Geräuschentwicklung beschwert. Hierbei war die Verwaltung zunächst davon ausgegangen, dass es sich um eine Überschneidung handelt. Gleichwohl wurde mit der Beschwerdeführerin ein Vor-Ort-Termin unter Hinzuziehung einer Fachfirma vereinbart. Dieser Termin hatte am 15.12.2011 stattgefunden. Der Leiter des Immobilienmanagements hatte hieran persönlich teilgenommen. Um die Lüfter als Quelle der wahrgenommenen Beeinträchtigung verifizieren zu können, wurde hierbei in Abstimmung mit der Beschwerdeführerin mit dem Hausmeister vereinbart, dass die Lüfter in der unterrichtsfreien Zeit zwischen den Feiertagen zum Jahreswechsel abgeschaltet werden. Auf telefonische Nachfrage in der Woche darauf gab die Beschwerdeführerin an, dass die Geräusche dennoch die ganze Zeit zu hören gewesen wären, sie vermutete daher, dass die Anlage entgegen der Absprache doch nicht abgeschaltet worden sei. Auf Nachfrage bestätigte der Hausmeister jedoch schriftlich, dass die Lüfter in der Zeit vom 28. bis 30.12.2011 ausgeschaltet waren. Da die Beschwerdeführerin in diesem Zeitraum das Geräusch trotzdem wahrgenommen hatte, schieden nach Einschätzung der Verwaltung die Lüftungsanlagen als Quelle, der als störend wahrgenommenen Emission, aus. Andere Anlagen am Gymnasium, die als Ursache in Frage kommen könnten, waren nicht ersichtlich. Die Verwaltung musste daher davon ausgehen, dass sich die Quelle des Geräuschs in einem Bereich außerhalb der städt. Liegenschaft befindet und hatte die Beschwerdeführerin entsprechend unterrichtet. Hierbei wurde auch berücksichtigt, dass der Verwaltung bislang keine weiteren Beschwerden von anderen Nachbarn vorliegen. Da die Beschwerdeführerin ihre Beschwerde mit Schreiben vom 07.02.2012 erneuerte, wurde im Beisein des zuständigen Dezernenten am 12.03.2012 ein weiterer Ortstermin durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass auf der Terrasse der Beschwerdeführerin tatsächlich ein Laufgeräusch wahrnehmbar ist. Ob dieses Geräusch einen unzulässigen Grenzwert überschreitet, könnte nur mit einem Gutachten ermittelt werden und wurde bislang nicht geprüft. Dennoch wurde seitens der Verwaltung zugesagt nochmals zu prüfen, ob Maßnahmen zur Minderung der Geräuschentwicklung gefunden werden können. Die fraglichen Anlagen entlüften die Gefahrenstoffschränke der naturwissenschaftlichen Räume. Für diese Schränke ist nach den einschlägigen Richtlinien eine ständige Entlüftung vorgeschrieben. Der Abluftvolumenstrom soll hierbei einen 10fachen Luftwechsel je Stunde gewährleisten. Die Verwaltung hat eine Fachfirma damit beauftragt den tatsächlichen Luftwechsel zu messen. Das Ergebnis der Messung liegt zwischenzeitlich vor, danach wird derzeit ein deutlich höherer Luftwechsel erreicht. Eine Berechnung ergab, dass die Drehzahl der Ventilatoren um ca. 40 – 50 % reduziert werden Vorlage Nr.: 135/2012 . Seite 3 / 3 kann. Dies wird auch zu einer Reduzierung der Geräuschentwicklung führen. Hierfür ist eine technische Nachrüstung erforderlich, die Kosten von ca. 500 € verursachen wird. Obwohl kein Nachweis darüber vorliegt, dass die Geräuschentwicklung derzeit einen unzulässigen Wert erreicht, schlägt die Verwaltung im Sinne der Nachbarverträglichkeit vor, die technische Nachrüstung durchzuführen. Anschließend wird erneut ein Ortstermin mit der Beschwerdeführerin durchgeführt um festzustellen, ob der gewünschte Erfolg eingetreten ist.