Daten
Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
07.03.2012
Erstellt
27.02.12, 19:21
Aktualisiert
27.02.12, 19:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
446/2011
Erstellt am:
27.10.2011
Aktenzeichen:
IV-66-19-9573
Verfasser/in:
Frau Seimetz
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
07.03.2012
Betreff
Verkehrsberuhigung in der Sinnersdorfer Straße
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Anwohnerin/ Integrationsrat
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Tiefbau- und Verkehrsausschuss beschließt, auf die Anlage eines Fußgängerüberweges im Kreuzungsbereich Sinnersdorfer Straße / Auweilerstraße zu verzichten und lehnt den Antrag von Frau Doll und des Integrationsrats ab. Die
Verwaltung wird beauftragt, für eine bessere Ausleuchtung des Kreuzungsbereichs zu sorgen.
Vorlage Nr.: 446/2011 . Seite 2 / 3
Erläuterungen
In der Bürgermeistersprechstunde vom 29.09.2010 hat eine Bürgerin darauf hingewiesen, dass es sich beim
Kreuzungsbereich Sinnersdorfer Straße / Auweiler Straße aus ihrer Sicht besonders für Schulkinder, die zur
Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule in der Auweiler Straße möchten, um eine kritische Kreuzung handelt (Anlage
1).
Bei einem gemeinsamen Ortstermin am 23.03.2011 mit dem Tiefbauamt, dem Ordnungsamt und der Bezirkspolizei wurde die vorhandene Situation besprochen. Seitens der Bezirkspolizei ist die Lage an der Kreuzung
Sinnersdorfer Straße / Auweiler Straße vor Schulbeginn mehrfach beobachtet worden. Die Situation wurde als
unkritisch gesehen, was auch die laut Polizei unauffällige Unfallsituation belegt.
Daraufhin legte die Verwaltung dem Tiefbau- und Verkehrsausschuss am 22.06.2011 eine Vorlage (Vorl.-Nr.
219/2011) vor. Darin wurde vorgeschlagen, in der Sinnersdorfer Straße zwei einseitige Fahrbahnverengungen
herzustellen, um dort gesicherte Aufstellflächen für die Schulkinder vorzusehen. Eine Beschlussfassung erfolgt jedoch nicht. Stattdessen wurde dieser Tagesordnungspunkt vertagt, da erst die Ergebnisse der Bereisung der verkehrslenkenden Behörden zusammen mit der Unfallkommission abgewartet werden sollten, die
erst nach der Ausschusssitzung stattfinden sollte.
Am 13.07.2011 erfolgte im Zuge der Bereisung der Unfallkommission eine Besichtigung der Kreuzung Sinnersdorfer Straße / Auweiler Straße. Bei diesem Termin wurde den Beteiligten die im TVA am 22.06.2011
vorgeschlagene Lösung ebenfalls erläutert. Alle Beteiligten zeigten sich damit einverstanden.
Im August wurde der Verwaltung seitens der Antragsstellerin eine Beurteilung der Situation in der Sinnersdorfer Straße vorgestellt (Anlage 2), die auf einer eigenen Verkehrszählung basierte. Dabei hatte sich gezeigt,
dass der Hauptfußgängerstrom von der Masurenstraße schräg über die Kreuzung in die Auweiler Straße
führt. Entsprechend diesem Hauptfußgängerstrom sieht der Vorschlag der Antragsstellerin einen schräg geführten Fußgängerüberweg (FGÜ) vor (Anlage 3).
Desweiteren wurde seitens der FDP Fraktion der Antrag gestellt, dass die Verwaltung ebenfalls eine Verkehrszählung durchzuführen sollte. Über die Durchführung dieser Zählung wurde der Tiefbau- und Verkehrsausschuss am 21.09.2011 informiert (Vorl.-Nr. 320/2011).
Die Verkehrszählung der Verwaltung an der Kreuzung Sinnersdorfer Straße / Auweiler Straße erfolgte im Zeitraum vom 10.10.2011 bis 14.10.2011 zwischen 7.30 und 8.30 Uhr. Das Ergebnis dieser Zählung ist dieser
Vorlage beigefügt (Anlage 4). Anzumerken ist hierbei, dass in diesem Zeitraum an der Grundschule eine Aktion durchgeführt wurde, dass die Kinder zu Fuß zur Schule kommen sollten. Daraus resultieren leicht erhöhte
Zahlenwerte gegenüber den Messwerten der Antragsstellerin.
In der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) lässt sich der Einsatzbereich für einen Fußgängerüberweg (FGÜ) in Abhängigkeit vom Fußgängerstrom und Kfz-Verkehr be-
Vorlage Nr.: 446/2011 . Seite 3 / 3
stimmen. Bei der Verkehrszählung hat sich für den Fußgängerstrom ein Wert von größer 150 Fg/h und eine
Kfz-Belastung zwischen 200 und 260 Kfz/h ergeben. Entsprechend der R-FGÜ 2001 ist in diesem Fall die
Anlage eines FGÜ möglich. Allerdings ist unter den Vorraussetzungen für die Anlage von FGÜs auch festgehalten, dass in Tempo 30-Zonen in der Regel auf die Anlage eines FGÜ verzichtet werden kann. Desweiteren
ist bei der Durchführung der Verkehrszählung seitens der Verwaltung beobachtet worden, dass ein Großteil
der Kfz-Fahrer gerade in der Stoßzeit zwischen 7.50 und 8.05 Uhr anhalten, um die wartenden Schulkinder
über die Straße gehen lassen. Somit ist trotz der ungünstigen Gestaltung der Kreuzung ein sicheres Queren
für die Schulkinder möglich.
Seitens der Antragsstellerin wird, wie oben bereits erwähnt, die Anlage eines schrägen FGÜ vorgeschlagen.
Dieser schrägen Ausführung des FGÜ stimmt die Verwaltung jedoch nicht zu. Zwar wäre so der FGÜ entsprechend des Hauptstroms der Fußgänger angelegt, allerdings kann sich die Ausführung der Gehweganlagen
negativ auf den Verkehrsfluss auswirken, denn ein Teil der am FGÜ wartenden Fahrzeuge ständen mitten in
der Kreuzung. Zudem würden die Schulkinder bei dieser Lösung auf dem längsten Weg über die Kreuzung
geführt.
Die Kosten würden sich auf ca. 11.000 € belaufen.
Aus Sicht der Verwaltung käme die Anlage eines FGÜ allenfalls aus Richtung Orrer Straße kommend direkt
vor die Kreuzung Sinnersdorfer Straße / Auweiler Straße / Masurenstraße in Betracht (Anlage 5). Hier hätte
der Fußgänger die Möglichkeit, die Straße auf dem kürzesten Weg zu kreuzen. Außerdem ist es an dieser
Stelle möglich, den FGÜ rechtwinklig anzuordnen. Ein Großteil des festgestellten Hauptfußgängerstromes
bzw. der Schüler kommt aus der Masurenstraße. Da der FGÜ unmittelbar an der Masurenstraße liegt, entstünde für die Schulkinder kein großer Umweg. Die Kosten für diese Maßnahmen würden sich auf ca. 10.000
€ belaufen.
Bei der Anlage eines FGÜ ist eine frühzeitige Erkennbarkeit für den Fahrzeugführer und eine ausreichende
Sichtbeziehung zwischen Fußgänger und Fahrzeugführer von großer Bedeutung. Aus diesem Grund wäre im
Fall der Anlage eines FGÜ zusätzlich ein Parkverbot anzuordnen, wodurch 3 bis 4 öffentliche Parkplätze entfallen würden. Bei einem weiteren Ortstermin der Verwaltung am 23.01.2012 wurde beobachtet, dass besonders im Bereich zwischen der Orrer Straße und der Masurenstraße ein hoher Parkdruck besteht. Durch die
parkenden Pkws werden auf einfachem Wege „Versätze“ geschaffen, die zu einer Reduzierung der Geschwindigkeiten beitragen. Aus diesem Grund erachtet die Verwaltung es nicht als ratsam, dort einen FGÜ
anzulegen und empfiehlt auf die Anlage eines FGÜ zu verzichten.
Eine Option, die Sicherheit der Schulkinder besonders in dunklen Monaten zu erhöhen besteht darin, die vorhandene Laterne an der Ecke Masurenstraße / Sinnersdorfer Straße mit einer neuen Irdiumleuchte mit 150 W
NAH Leuchtmittelbestückung auszurüsten. Dadurch würde die Kreuzung heller beleuchtet werden. Die Kosten
hierfür betragen ca. 500 €.