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Kommune
Erftstadt
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02.09.10, 15:11
Aktualisiert
02.09.10, 15:11
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Inhalt der Datei
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STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
öffentlich
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Az:
7/3599
Amt: - 65BeschIAusf.:
Datum:
- 65 -
03.08.2004
Der Bürgerantrag wird zur Beschlussfassung zugeleitet an den
Ausschuss für Umwelt- und Denkmalschutz
•
Anregung
von Frau Bromant,
Betrifft:
Fällung eines Baumes im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht
I
Finanzielle
Str. 11, Erftstadt
Auswirkungen:
IRl Keine
I
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt. den 03.08.2004
•
Heddinghovener
Stellungnahme
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=r+»
der Verwaltung:
Der Antrag bezieht sich auf einen gesunden und wüchsigen Silber- oder Zuckerahorn.
Er weist als besonderes Merkmal eine Mehrstämmigkeit auf. Diese ist jedoch kein
Baumschaden an sich. Wie der Sachverständige Arnold in seiner Stellungnahme
schreibt, ist durch eine flexible Vergurtung der einzelnen Stämmlinge untereinander
dem Problem des Auseinanderbrechens durchaus wirkungsvoll zu begegnen. Ebenso
wie seinerzeit das Fachamt hat auch Herr Arnold der Antragstellerin zum Einbau einer
solchen Sicherung nachdrücklich geraten.
Frau Bromant ist dem Hinweis jedoch nicht gefolgt. Stattdessen wurden an dem Baum,
wie auch Herr Arnold feststellte, unsachgemäße Schnittmaßnahmen durchgeführt, die
in keiner Weise geeignet waren, das Windsegel des Baumes, also die Größe der
Angriffsfläche für Wind und Sturm, zu verringern, sondern es wurden sogar im
Kronenmantel Teile freigestellt. DerWind kann nun in den Baum hineinstoßen und dort
die nicht mehr durch den Gesamtverband des sonst geschlossenen Kronenmantels
geschützten Äste herausbrechen. Zur Wahrung der Verkehrssicherheit des Baumes
wäre es lediglich erforderlich gewesen, den Baum von Fachleuten, den Baumwerkern
oder geprüften Fachagrarwirten (Baumpflege und Baumsanierung), behandeln zu
lassen! Dass von dem Baum eine allgemeine Verkehrsgefährdung ausgehen könnte,
wurde von dem Sachverständigen
nicht attestiert. Ebenso wenig wurde eine
Fällempfehlung ausgesprochen.
P:\szIANTRAGE\b3599.doc
I
-2 -
Die im Nachsatz des Antragsschreibens der Frau Bromant von OV Oberhofer geäußerte Annahme bezüglich des Versicherungsschutzes trifft so nicht zu.
Denn jede Haftpflichtversicherungwird begründete Ansprüche Dritter akzeptieren, wenn
der Versicherungsnehmer
seiner Verkehrssicherungspflicht
nachgekommen
ist.
Jedoch werden Windstärken über Stärke 8 Beaufort grundsätzlich als höhere Gewalt
eingestuft. Diese Schäden werden jedoch von keiner Versicherung abgedeckt.
Das von Herrn OV Oberhofer angeführte BGH-Urteil ist auf diesen Fall nicht anwendbar, da es sich, wie er selbst zitierte, auf Bäume bezieht, die wegen ihres Alters
nicht mehr standfest und sturmsicher sind. Davon kann bei dem Ahorn der Frau
Bromant jedoch keine Rede sein.
Da der Baum an seinem Standort eine prägende und gestalterische Funktion erfüllt, ist
er bei sach- und fachgerechter Pflege in jedem Fall erhaltenswürdig.
•
Eine Fällung kann ich daher nicht befürworten .
•
•
P:ISZlANTRÄGEIB3599.DOC
Agnes Bromant
Heddinghovener Str. 11
50374 Erftstadt-Lechenich
Tel. -Nr.: 02235 -72024
Stadt Erftstadt
Herrn Bürgermeister
Ernst Dieter Bösche
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12.JUU2004
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50374 Erftstadt
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lsrlstadt,
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10.7.2204
ANTRAG an den Rat der Stadt Erftstadt
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
ich bitte, folgenden Antrag den zuständigen Gremien zur Beratung und
Beschlußfassung zuzuleiten:
Fällung eines Baumes im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht,
Heddinghovener SIr. 11 in Erftstadt-Lechenich
•
in der
Begründung:
Vor ca. 30 Jahren hat die Baugesellschaft einen Silberahombaum in unserem Vorgarten
angepflanzt. Durch die Mehrstämmigkeit des Baumes (4 Stämme, siehe Foto) ist dort wo die
4 Stämme in 1,00 m Höhe auseinander wachsen eine Mulde entstanden, die fast immer mit
Regenwasser gefüllt ist und der Baum dadurch anfängt eine Holzfäule langfristig zu
entwickeln. Da der Baum zusätzlich sehr hoch gewachsen ist und als Einzelstück in einer
Flachdach-Bungalow-Siedlung steht, ist er dem Sturm immer ganzflächig ausgeliefert und
bietet im Kronenbereich extreme Angriffsflächen. Jederzeit können plötzlich bei Stunnboen
wie am 3.7. und 7.7.2004 nachmittags geschehen, (große Astteile flogen auf dem Bürgersteig
und auf die Fahrstraße) oder wie des öfteren schon passiert, sind bei den Herbst- und
Frühjahrsstürmen starke Äste aus großer Höhe auf den Bürgersteig und Straße geknallt und
jederzeit können Personen und PKW zu Schaden kommen. Ein Kronenschnitt habe ich
bereits mehrmals mit hohen Kosten durchführen lassen. Muss alle 2 bis 3 Jahre wiederholt
werden.
Ihr Mitarbeiter, Herr Schipper war nach einer Ortsbesichtigung nicht bereit mir die
Genehmigung der Fällung des Baumes auf dem kleinen Dienstweg zu erteilen. Eine
Versicherung auf Kosten der Stadtverwaltung lehnt er ab. Andere Versicherungen wo ich
angefragt habe, ob ich diesen Baum gegen Schäden versichern kann, wurde abgelehnt bezw.
ist nicht möglich.
2-
2Fällung eines Baumes im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht,
Heddinghovener Str. 11 in Erftstadt-Lechenich
in der
In einem Gutachten was ich über den Ortsvorsteher Herm Oberhofer angefordert und bezahlt
habe, wird ebenfalls bestätigt, dass bei Stürmen die Gefahr von Astbrüchen jederzeit gegeben
sind. Die Mehrstämmigkeit ist kein Baumschaden im engeren Sinne, es ist aber eine
Besonderheit der Baumgestalt, die generell mit einer erhöhten Bruchgefahrdung verbunden
ist. So der Gutachter. Auch eine Kronensicherung wie von Ihrem Mitarbeiter gefordert, kann
keine Garantie der Astbrüche beim Sturm nicht verhindern.
•
Ich beantrage hiermit die Genehmigung der Fällung des Baumes und werde eine
entsprechende Ersatzbepflanzung vornehmen .
Für einen positiven Bescheid wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundliehen Grüßen
~
•
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Den Antrag von Frau Agnes Bromant unterstütze ieh im vollem Umfang, da der
Baum an diesem Standort keine Besonderheit darstellt und eine akute Verkehrsgefahrdung bei
Sturm jederzeit besteht und keine Versicherung bereit ist die Schäden zu übernehmen, wenn
Menschen, Häuser, oder PKW zu Schaden kommen.
In einem Urteil vom Bundesgerichtshofs (BGH) gehört es zur "Verkehrssicherungspllicht"
eines Eigentümers, Bäume schlagen und entfernen zu lassen, sobald sie wegen ihres Alters
nicht mehr standfest und sturmsicher sind. (Az. VZR 319/02;2 I. März 2003) (dpa) www.
Bundesgerichtshof.de
Erftstadt, den 10. Juli 2004
Anlage:
I Gutachten
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Gutachten und Beratung rund um den Baum
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50733 Köln
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0221·764452
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Telefon
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Hcddinghofener Straße II
503 7~ Erftsmdt-Lechenich
•
Köln, den 12, rvläTz 1004
SillJl'l':rhurrr
auf Ihrern
Grundstück
Ileddinghofenl~r
SIr. 11 in Erftsladl-Ledrcnidr
Sehr geehrte Frau Brornaru,
.un 09 OJ ~004 wurde der Silberahorn
(Acer saccharinum L.) im Vorgarten Ihres Hauses von
Arnold in Augenschein genommen. Wie vor On abgesprochen,
nehmen wir im Folgenden auch schriftlich kurz zu den von Ihnen beim diesem Beratungsgespräch
angesprochenen
Problemen Stellung,
1Icrru
\lilt! Bruchgcf:ihrdung
Der Baum baut sich vorn Boden ab mehrstämmig
auf Bei mehrstämmigen
Bäumen berühren
sich die Teilstämme im Laufe des Dickenwachstums
und verflachen im Bereich der Kontaktzone. \Im lokale Druckbeanspruchungen
zu vermindern. Von unten her verwachsen die Teilst.umne suklc~siv.e. durch die Bildun~gemeinsamer
Jahrringe. D~c gemeinsamen
Jahrringe
umklammern
ale I cilstärnmc außen, Eine flächige Verwachsung
finder aber nicht stau. Mechanisch gesehen ist die zwischen den Teilstämmen
einwachsende
Rinde einem Holzriss vergleichbar. Insbesondere
bei Zugbetastungcn
senkrecht zur eingewachsenen
Rinde kommt es
hier h:iuiiger zum Bruch, Werden die Teilstämme durch Biegung oder Drehung aus der Gabelebene bewegt, kann auch eine einseitige Rissbildung im Bereich der gemeinsamen
Jahrtinge tbs Bruchversagen einleiten,
\'111 zunehmendem
Baumatter steigt die Wahrscheinlichkeit
für ein Bruchversagen
im nereieh
eingewachsene(
Rinde, denn die Konkurrenz
um das Licht zwingl die einzelnen Srärnmlingc
%LI einer nach außen gerichteten
Kroncnemwickluug,
wodurch die Schwerpunkte
der .,Teilkronen" zunehmend nach außen verlagert werden. Zu den periodischen
Belastungen (Wind)
Kummen durch die Gewichtsverlagerung
steigende Dauerlasten im Verwachsungsbereich
hin-
.\lc-hrstiilllmigkcit
•
I.U
Mehrst~immigl;eit
ist kein Baumschaden
im engeren Sinne, es ist aber eine Besonderheit
der
Baumgestah,
die generell mit einer erhöhten I3nlchgefahrdung
verbunden ist. Durch eine flexiblc Vergurturig der Teilstämme untereinander
lässt sich dem soeben skizzierten Problein
,'i'fizicl1t begegnen, \Viii man den Baum erhalten, ist der Einbau einer solchen Kronensieherung· :\ngesichts seiner Nähe ZUT Straße - injeclem Fall ratsam,
:\rnuld
& .\Ian.
Hruchanl:illigkcit
S\lb~rahorn Hcddinghofener
SIr. 11 in Erftstadt
Srjfl~ 2 VOll
.3
des Holzes
Bis zu einem gewissen Umfang gehören ausbrechende
Äste - insbesondere Feinäste- zur natürliehen Entwicklung der Bäume (natürliche Astreinigung) ..Einige Baumarten zeichnen sich
aber durch eine verstärkte Bruchanfälligkeit
aus, so dass auch der Ausbruch stärkerer, gesunder Aste häufiger auftritt. Der Silberahorn gehört bekanntermaßen
zu diesen Arten. Diese
I':igenschafl verstärkt sich mit zunehmendem Alter.
Bl'reits durchgerührte
Schnitte in der Krone
Zur Verbesserung der Belichtungsvcrhälrnisse
im Haus wurden in der jüngeren Vergangenhe it mehrere Starkäste des Silberahorn entfernt. Der Baum weist daher mehrere große Astungswunden (bis zu rund 30 em 0) auf. Die Wunden wurden flächig mit Wundverschlussmittel bestrichen und haben kräftige Überwallungswülste,
lrn 13ueieh großer
•
Wunden entwickeln sich früher oder später Holzfäulen. Dem äußeren .'\nsenein nach sind tiefreichende Holzfäulen zur Zeit noch nicht vorhanden. In der längeren Perspekjive werden sich solche Schäden aber einstellen. Wundverschlussmittel
können diese
Entwickltljlg nicht verhindern.
Erst kürzlich wurde der Silberahorn umfassend
gerecht ausgeführt und müssten nachgeschnitten
aufgeastet.
werden.
Diese Schnitte wurden nicht fach-
h::1I1abch:idcn durch Baumwurzeln
Ihren Ausführungen nach sind am Abwasserkanal
auf dem Nachbargrundstück
Schäden durch
Baumwurzeln aufgetreten.
\Vurzclproben zur xylotornischen
Untersuchung
(Bestimmung
der Schadensverursachenden
Baumart anhand der Holzanaromie) sind nicht mehr vorhanden.
Neben dem Silberahorn käme zunächst einmal eine Hainbuche auf dem Nachbargrundstück
als Schadcnsvcrursachcr
in Frage. Hainbuchen gehören aber nicht zu den Baumanen. die bebnntcnnußcn
häufig in Abwasserkanäle
eindringen und auch aufgrund der Größe dieses
Baumes, seines Abstandes zur Leitung und des für Hainbuchen typischen Wurzelbildes ist es
•. mwanr scueinlich, dass die Kanalschäden durch diesen Baum verursacht wurden.
Silberahorne sind in der Lage, unterirdische Gunstbereiche zielsicher durch entsprechend verstärktos Wurzelwachstum
zu erschließen und wachsen daher nicht selten auch über größere
Distanzen auf Bereiche mit leicht erhöhter Bodenfeuchtigkeit
zu. Im Gegensatz zur Hainbuche dringen Silberahorne bevorzugt in Kanäle ein.
Die Kanalschäden wurden daher mit größter Wahrscheinlichkeit
durch den Silberahorn auf
Ihrem Grundstück
verursacht.
Erneute Kanalschäden sind wahrscheinlich
und lassen sich nur den Einbau eines Wurzelschutzes entlang des Kanals verhindern .
..\nhchcll
vun Pflustcrbelägcn
Sic beklagte'n immer wieder auftretende Schäden am Plattenbelag Ihrer Garagenzufahrt
durch
Baumwurzel n.
Der Silberahorn zeichnet sich durch ein weit reichendes, sehr flaches Wurzelwerk aus und
hebt dahcr Pflasterbelüge sehr stark an. Im bebauten Raum ist diese Tendenz oft deutlich ver-
Ar-nold
Silberahorn
...'\:~l:Jr'.'
stärkt, weil z. 8. Verdichtungshorizonte
Heddinghofener
SIr. II in Erftstadt
die Tiefenerschließung
des Untergrundes
Seile 3 von 3
beeinträch-
tigen.
Autgrunc der Nahe zur Bebauung dürfte der Silberahorn auf Ihren Grundstück ein straßenparallel und damit auch in Richtung Zufahrt verstärkt entwickeltes
Wurzelwerk haben. Die starken Anhebungcn des Plattenbelages
sind daher nicht verwunderlich.
Der Einbau cines tiefreichenden
Wurzelschutzes
ist aufgrund des geringen Abstandes des
Baumes zur Zufahrt nicht ohne schwerste Wurzelschäden möglich. Die An reagiert allgeinein
empfindlich auf Eingriffe im Wurzelbereich.
Auch das Entfernen nur der sehr oberflächennahen Wurzeln imBereich der Zufahrt ist daher nicht unproblemarisch
unci schafft-auch nur für
beschränkte
Zeit. Abhilfe, weil der Baum diesen Bereich immer wieder durch Adventivwurzeln erneut erschließt.
Eine baumverträgliche,
dauerhafte Lösung dieses Problems gibt es nicht. Reparaturen
des
Pla\\enbe\ags
werden immer erforderlich werden .
• 'or mögliche
Rückfragen
,vlil freundliehen
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Grussen
-Sk(L &'r!~
Stefan ivlarx
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