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Bürgerantrag (Fällung eines Baumes im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
753 kB
Erstellt
02.09.10, 15:11
Aktualisiert
02.09.10, 15:11

Inhalt der Datei

- 'TeJP ~ _<)-\(} jV-f,,,1 /1/\ O\~Q ~4 ~i ......... ~3l. STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister öffentlich B Az: 7/3599 Amt: - 65BeschIAusf.: Datum: - 65 - 03.08.2004 Der Bürgerantrag wird zur Beschlussfassung zugeleitet an den Ausschuss für Umwelt- und Denkmalschutz • Anregung von Frau Bromant, Betrifft: Fällung eines Baumes im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht I Finanzielle Str. 11, Erftstadt Auswirkungen: IRl Keine I Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt. den 03.08.2004 • Heddinghovener Stellungnahme d ! --.4/ =r+» der Verwaltung: Der Antrag bezieht sich auf einen gesunden und wüchsigen Silber- oder Zuckerahorn. Er weist als besonderes Merkmal eine Mehrstämmigkeit auf. Diese ist jedoch kein Baumschaden an sich. Wie der Sachverständige Arnold in seiner Stellungnahme schreibt, ist durch eine flexible Vergurtung der einzelnen Stämmlinge untereinander dem Problem des Auseinanderbrechens durchaus wirkungsvoll zu begegnen. Ebenso wie seinerzeit das Fachamt hat auch Herr Arnold der Antragstellerin zum Einbau einer solchen Sicherung nachdrücklich geraten. Frau Bromant ist dem Hinweis jedoch nicht gefolgt. Stattdessen wurden an dem Baum, wie auch Herr Arnold feststellte, unsachgemäße Schnittmaßnahmen durchgeführt, die in keiner Weise geeignet waren, das Windsegel des Baumes, also die Größe der Angriffsfläche für Wind und Sturm, zu verringern, sondern es wurden sogar im Kronenmantel Teile freigestellt. DerWind kann nun in den Baum hineinstoßen und dort die nicht mehr durch den Gesamtverband des sonst geschlossenen Kronenmantels geschützten Äste herausbrechen. Zur Wahrung der Verkehrssicherheit des Baumes wäre es lediglich erforderlich gewesen, den Baum von Fachleuten, den Baumwerkern oder geprüften Fachagrarwirten (Baumpflege und Baumsanierung), behandeln zu lassen! Dass von dem Baum eine allgemeine Verkehrsgefährdung ausgehen könnte, wurde von dem Sachverständigen nicht attestiert. Ebenso wenig wurde eine Fällempfehlung ausgesprochen. P:\szIANTRAGE\b3599.doc I -2 - Die im Nachsatz des Antragsschreibens der Frau Bromant von OV Oberhofer geäußerte Annahme bezüglich des Versicherungsschutzes trifft so nicht zu. Denn jede Haftpflichtversicherungwird begründete Ansprüche Dritter akzeptieren, wenn der Versicherungsnehmer seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist. Jedoch werden Windstärken über Stärke 8 Beaufort grundsätzlich als höhere Gewalt eingestuft. Diese Schäden werden jedoch von keiner Versicherung abgedeckt. Das von Herrn OV Oberhofer angeführte BGH-Urteil ist auf diesen Fall nicht anwendbar, da es sich, wie er selbst zitierte, auf Bäume bezieht, die wegen ihres Alters nicht mehr standfest und sturmsicher sind. Davon kann bei dem Ahorn der Frau Bromant jedoch keine Rede sein. Da der Baum an seinem Standort eine prägende und gestalterische Funktion erfüllt, ist er bei sach- und fachgerechter Pflege in jedem Fall erhaltenswürdig. • Eine Fällung kann ich daher nicht befürworten . • • P:ISZlANTRÄGEIB3599.DOC Agnes Bromant Heddinghovener Str. 11 50374 Erftstadt-Lechenich Tel. -Nr.: 02235 -72024 Stadt Erftstadt Herrn Bürgermeister Ernst Dieter Bösche ,~_~W)5.1 ~~"J'I! ~ -Rathaus- ----.-J •~ t,. • 4_ -: 12.JUU2004 r;;ng£Hl(J 50374 Erftstadt i(}~~L!.?-..! /UI iiI I t" In'iI ••• J' uur\ö:}l!.· ..j'~:l·r • 1 [GJ'j -I 61 1 ...eeter e-IJ~" aurccr:••. _••- 32)401 43 UTI 50 "-. (5 j j l lsrlstadt, ßi/3Sjj 10.7.2204 ANTRAG an den Rat der Stadt Erftstadt Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich bitte, folgenden Antrag den zuständigen Gremien zur Beratung und Beschlußfassung zuzuleiten: Fällung eines Baumes im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, Heddinghovener SIr. 11 in Erftstadt-Lechenich • in der Begründung: Vor ca. 30 Jahren hat die Baugesellschaft einen Silberahombaum in unserem Vorgarten angepflanzt. Durch die Mehrstämmigkeit des Baumes (4 Stämme, siehe Foto) ist dort wo die 4 Stämme in 1,00 m Höhe auseinander wachsen eine Mulde entstanden, die fast immer mit Regenwasser gefüllt ist und der Baum dadurch anfängt eine Holzfäule langfristig zu entwickeln. Da der Baum zusätzlich sehr hoch gewachsen ist und als Einzelstück in einer Flachdach-Bungalow-Siedlung steht, ist er dem Sturm immer ganzflächig ausgeliefert und bietet im Kronenbereich extreme Angriffsflächen. Jederzeit können plötzlich bei Stunnboen wie am 3.7. und 7.7.2004 nachmittags geschehen, (große Astteile flogen auf dem Bürgersteig und auf die Fahrstraße) oder wie des öfteren schon passiert, sind bei den Herbst- und Frühjahrsstürmen starke Äste aus großer Höhe auf den Bürgersteig und Straße geknallt und jederzeit können Personen und PKW zu Schaden kommen. Ein Kronenschnitt habe ich bereits mehrmals mit hohen Kosten durchführen lassen. Muss alle 2 bis 3 Jahre wiederholt werden. Ihr Mitarbeiter, Herr Schipper war nach einer Ortsbesichtigung nicht bereit mir die Genehmigung der Fällung des Baumes auf dem kleinen Dienstweg zu erteilen. Eine Versicherung auf Kosten der Stadtverwaltung lehnt er ab. Andere Versicherungen wo ich angefragt habe, ob ich diesen Baum gegen Schäden versichern kann, wurde abgelehnt bezw. ist nicht möglich. 2- 2Fällung eines Baumes im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, Heddinghovener Str. 11 in Erftstadt-Lechenich in der In einem Gutachten was ich über den Ortsvorsteher Herm Oberhofer angefordert und bezahlt habe, wird ebenfalls bestätigt, dass bei Stürmen die Gefahr von Astbrüchen jederzeit gegeben sind. Die Mehrstämmigkeit ist kein Baumschaden im engeren Sinne, es ist aber eine Besonderheit der Baumgestalt, die generell mit einer erhöhten Bruchgefahrdung verbunden ist. So der Gutachter. Auch eine Kronensicherung wie von Ihrem Mitarbeiter gefordert, kann keine Garantie der Astbrüche beim Sturm nicht verhindern. • Ich beantrage hiermit die Genehmigung der Fällung des Baumes und werde eine entsprechende Ersatzbepflanzung vornehmen . Für einen positiven Bescheid wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundliehen Grüßen ~ • \,llY.> 'ß.(l 0 UA 0Ik~/- Den Antrag von Frau Agnes Bromant unterstütze ieh im vollem Umfang, da der Baum an diesem Standort keine Besonderheit darstellt und eine akute Verkehrsgefahrdung bei Sturm jederzeit besteht und keine Versicherung bereit ist die Schäden zu übernehmen, wenn Menschen, Häuser, oder PKW zu Schaden kommen. In einem Urteil vom Bundesgerichtshofs (BGH) gehört es zur "Verkehrssicherungspllicht" eines Eigentümers, Bäume schlagen und entfernen zu lassen, sobald sie wegen ihres Alters nicht mehr standfest und sturmsicher sind. (Az. VZR 319/02;2 I. März 2003) (dpa) www. Bundesgerichtshof.de Erftstadt, den 10. Juli 2004 Anlage: I Gutachten I Foto oL~t< rz: . -. " , ' ,./ ./~ 0. (~,OßJl f..l)f:Ul . f J1h Dr,Bernhard Arnold &{~efan ,J ;. EI-( 87/3)-97 Marx Gutachten und Beratung rund um den Baum :'mold & ~1;1f'\ wmcrfcosrrossc (I 50733 Köln F rau Brumun: Fox 0221·764452 0221· 7605502 E-~'lail Arnold_ und_:\'lar_x@t.olllil1l' Telefon de Hcddinghofener Straße II 503 7~ Erftsmdt-Lechenich • Köln, den 12, rvläTz 1004 SillJl'l':rhurrr auf Ihrern Grundstück Ileddinghofenl~r SIr. 11 in Erftsladl-Ledrcnidr Sehr geehrte Frau Brornaru, .un 09 OJ ~004 wurde der Silberahorn (Acer saccharinum L.) im Vorgarten Ihres Hauses von Arnold in Augenschein genommen. Wie vor On abgesprochen, nehmen wir im Folgenden auch schriftlich kurz zu den von Ihnen beim diesem Beratungsgespräch angesprochenen Problemen Stellung, 1Icrru \lilt! Bruchgcf:ihrdung Der Baum baut sich vorn Boden ab mehrstämmig auf Bei mehrstämmigen Bäumen berühren sich die Teilstämme im Laufe des Dickenwachstums und verflachen im Bereich der Kontaktzone. \Im lokale Druckbeanspruchungen zu vermindern. Von unten her verwachsen die Teilst.umne suklc~siv.e. durch die Bildun~gemeinsamer Jahrringe. D~c gemeinsamen Jahrringe umklammern ale I cilstärnmc außen, Eine flächige Verwachsung finder aber nicht stau. Mechanisch gesehen ist die zwischen den Teilstämmen einwachsende Rinde einem Holzriss vergleichbar. Insbesondere bei Zugbetastungcn senkrecht zur eingewachsenen Rinde kommt es hier h:iuiiger zum Bruch, Werden die Teilstämme durch Biegung oder Drehung aus der Gabelebene bewegt, kann auch eine einseitige Rissbildung im Bereich der gemeinsamen Jahrtinge tbs Bruchversagen einleiten, \'111 zunehmendem Baumatter steigt die Wahrscheinlichkeit für ein Bruchversagen im nereieh eingewachsene( Rinde, denn die Konkurrenz um das Licht zwingl die einzelnen Srärnmlingc %LI einer nach außen gerichteten Kroncnemwickluug, wodurch die Schwerpunkte der .,Teilkronen" zunehmend nach außen verlagert werden. Zu den periodischen Belastungen (Wind) Kummen durch die Gewichtsverlagerung steigende Dauerlasten im Verwachsungsbereich hin- .\lc-hrstiilllmigkcit • I.U Mehrst~immigl;eit ist kein Baumschaden im engeren Sinne, es ist aber eine Besonderheit der Baumgestah, die generell mit einer erhöhten I3nlchgefahrdung verbunden ist. Durch eine flexiblc Vergurturig der Teilstämme untereinander lässt sich dem soeben skizzierten Problein ,'i'fizicl1t begegnen, \Viii man den Baum erhalten, ist der Einbau einer solchen Kronensieherung· :\ngesichts seiner Nähe ZUT Straße - injeclem Fall ratsam, :\rnuld & .\Ian. Hruchanl:illigkcit S\lb~rahorn Hcddinghofener SIr. 11 in Erftstadt Srjfl~ 2 VOll .3 des Holzes Bis zu einem gewissen Umfang gehören ausbrechende Äste - insbesondere Feinäste- zur natürliehen Entwicklung der Bäume (natürliche Astreinigung) ..Einige Baumarten zeichnen sich aber durch eine verstärkte Bruchanfälligkeit aus, so dass auch der Ausbruch stärkerer, gesunder Aste häufiger auftritt. Der Silberahorn gehört bekanntermaßen zu diesen Arten. Diese I':igenschafl verstärkt sich mit zunehmendem Alter. Bl'reits durchgerührte Schnitte in der Krone Zur Verbesserung der Belichtungsvcrhälrnisse im Haus wurden in der jüngeren Vergangenhe it mehrere Starkäste des Silberahorn entfernt. Der Baum weist daher mehrere große Astungswunden (bis zu rund 30 em 0) auf. Die Wunden wurden flächig mit Wundverschlussmittel bestrichen und haben kräftige Überwallungswülste, lrn 13ueieh großer • Wunden entwickeln sich früher oder später Holzfäulen. Dem äußeren .'\nsenein nach sind tiefreichende Holzfäulen zur Zeit noch nicht vorhanden. In der längeren Perspekjive werden sich solche Schäden aber einstellen. Wundverschlussmittel können diese Entwickltljlg nicht verhindern. Erst kürzlich wurde der Silberahorn umfassend gerecht ausgeführt und müssten nachgeschnitten aufgeastet. werden. Diese Schnitte wurden nicht fach- h::1I1abch:idcn durch Baumwurzeln Ihren Ausführungen nach sind am Abwasserkanal auf dem Nachbargrundstück Schäden durch Baumwurzeln aufgetreten. \Vurzclproben zur xylotornischen Untersuchung (Bestimmung der Schadensverursachenden Baumart anhand der Holzanaromie) sind nicht mehr vorhanden. Neben dem Silberahorn käme zunächst einmal eine Hainbuche auf dem Nachbargrundstück als Schadcnsvcrursachcr in Frage. Hainbuchen gehören aber nicht zu den Baumanen. die bebnntcnnußcn häufig in Abwasserkanäle eindringen und auch aufgrund der Größe dieses Baumes, seines Abstandes zur Leitung und des für Hainbuchen typischen Wurzelbildes ist es •. mwanr scueinlich, dass die Kanalschäden durch diesen Baum verursacht wurden. Silberahorne sind in der Lage, unterirdische Gunstbereiche zielsicher durch entsprechend verstärktos Wurzelwachstum zu erschließen und wachsen daher nicht selten auch über größere Distanzen auf Bereiche mit leicht erhöhter Bodenfeuchtigkeit zu. Im Gegensatz zur Hainbuche dringen Silberahorne bevorzugt in Kanäle ein. Die Kanalschäden wurden daher mit größter Wahrscheinlichkeit durch den Silberahorn auf Ihrem Grundstück verursacht. Erneute Kanalschäden sind wahrscheinlich und lassen sich nur den Einbau eines Wurzelschutzes entlang des Kanals verhindern . ..\nhchcll vun Pflustcrbelägcn Sic beklagte'n immer wieder auftretende Schäden am Plattenbelag Ihrer Garagenzufahrt durch Baumwurzel n. Der Silberahorn zeichnet sich durch ein weit reichendes, sehr flaches Wurzelwerk aus und hebt dahcr Pflasterbelüge sehr stark an. Im bebauten Raum ist diese Tendenz oft deutlich ver- Ar-nold Silberahorn ...'\:~l:Jr'.' stärkt, weil z. 8. Verdichtungshorizonte Heddinghofener SIr. II in Erftstadt die Tiefenerschließung des Untergrundes Seile 3 von 3 beeinträch- tigen. Autgrunc der Nahe zur Bebauung dürfte der Silberahorn auf Ihren Grundstück ein straßenparallel und damit auch in Richtung Zufahrt verstärkt entwickeltes Wurzelwerk haben. Die starken Anhebungcn des Plattenbelages sind daher nicht verwunderlich. Der Einbau cines tiefreichenden Wurzelschutzes ist aufgrund des geringen Abstandes des Baumes zur Zufahrt nicht ohne schwerste Wurzelschäden möglich. Die An reagiert allgeinein empfindlich auf Eingriffe im Wurzelbereich. Auch das Entfernen nur der sehr oberflächennahen Wurzeln imBereich der Zufahrt ist daher nicht unproblemarisch unci schafft-auch nur für beschränkte Zeit. Abhilfe, weil der Baum diesen Bereich immer wieder durch Adventivwurzeln erneut erschließt. Eine baumverträgliche, dauerhafte Lösung dieses Problems gibt es nicht. Reparaturen des Pla\\enbe\ags werden immer erforderlich werden . • 'or mögliche Rückfragen ,vlil freundliehen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Grussen -Sk(L &'r!~ Stefan ivlarx • • • ,) o \0 --'-- . A7lt?. I . ~ ,r ;i , I t• \ I 1