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Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Lindenallee auf dem Friedhof in Erftstadt-Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
16.09.2010
Erstellt
02.09.10, 15:11
Aktualisiert
02.09.10, 15:11
Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Lindenallee auf dem Friedhof in Erftstadt-Lechenich) Beschlussvorlage (Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Lindenallee auf dem Friedhof in Erftstadt-Lechenich)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 377/2010 Az.: 6710-15 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 652 - Datum: 02.08.2010 Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Termin 16.09.2010 Bemerkungen vorberatend Befreiung von den Vorschriften der Baumschutzsatzung in der Lindenallee auf dem Friedhof in Erftstadt-Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Mittel sind im Wirtschaftsplan 2010 des Eigenbetriebs Straßen enthalten Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 02.08.2010 Beschlussentwurf: Der Fällung einer Silberlinde (Tilia tomentosa, StU 2,18 m) wird lt. § 6 Abs. (1) c) der Baumschutzsatzung der Stadt Erftstadt zugestimmt. Begründung: Von der „Weltersmühle“ ausgehend führt der Zugang zum Lechenicher Friedhof durch eine sehr erhaltswerte Lindenallee, die letztmalig im Frühjahr 2010 durch eine Fachfirma gepflegt worden ist. Mittig der südlichen Baumreihe steht eine Silberlinde (Tilia tomentosa), die aufgrund der silbriggrauen Blattunterseite aus den übrigen Linden der Allee hervorsticht. Der betreffende Baum ist in der Vergangenheit stark geschnitten worden und weist daher große Schnittflächen auf, die im Laufe der Zeit vom Kronenansatz her eingefault sind. Zudem ist zwecks Ableitung des sich in der Vergabelung ansammelnden Niederschlagswassers ein Drainagerohr in den Stamm eingebaut worden. Derartige Maßnahmen stammen aus Zeiten, in denen baumchirurgische Eingriffe (Einbau von Drainagerohren, Einsetzen von Betonplomben usw.) Stand der Technik waren. Durch den Einbau sind dem Baum jedoch zusätzliche Wunden zugeführt worden. Zur bisherigen Erhaltung des Baumes ist 2008 eine Kronenteileinkürzung durchgeführt worden. Bei der 2010 durchgeführten Kronenpflege hat sich jedoch vom Hubsteiger aus herausgestellt, dass es sich um sehr ausgeprägte Faulstellen handelt. Vorgefundene Pilzfruchtkörper im Bereich der Vergabelung deuten ebenfalls auf einen starken Holzabbau hin. Die Sommerlinde macht durch ihre vollbelaubte Krone einen vitalen und gesunden Eindruck. Aufgrund der fortgeschrittenen Fäuleentwicklung und weiterer Anzeichen für eine nicht mehr gegebene Verkehrssicherheit (Pilzbefall, Rippenbildung unterhalb der Vergabelung, sog. Druckzwiesel) ist allerdings aus fachlicher Sicht eine Fällung des Baumes erforderlich. (Dr. Rips) -2-