Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
02.09.10, 15:11
Aktualisiert
02.09.10, 15:11
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az..: 61.21-00/ Abr. LiBu
V
8/
Amt:
047)
- 61 -
An den
BeschlAusf.: - 61 -
Rat
Datum: 23.11.2004
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
•
zur Vorberatung über den
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Satzung Ober die Festlegung des im Zusammenhang bebauten
Ortsteiles (Abgrenzungssatzung)
und die Einbeziehung von
Außenbereichsflächen
(Abrundungssatzung)
gem. § 34 Abs. 4 Nr. 2
und 3 SauGB im Ortsteil Liblar - Frauenthai (Buschfelder Weg);
Qffenlegungsbeschluss
Finanzielle
Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erflstadt, den 23.11.2004
•
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Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des beigefügten Planvorentwurfes die
Bürgerbeteiligung und die Beteiligung Träger öffentlicher Belange (gem. § 34 Abs. 5 Satz 1
Baugesetzbuch (BauGB) bzw. § 13 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) in Fonn einer einmonatigen Offenlage gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen und einen entsprechenden Satzungsentwurf zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Mit dieser Abgrenzungs- und Außenbereichsf1ächensatzung soll ein Teil des bebauten Bereiches von Frauenthai als im Zusammenhang bebauter Ortsteil festgelegt und mehrere
Außenbereichsgrundstücke in die im Zusammenhang bebaute Ortslage - Frauenthai einbezogen werden. Der Planbereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt
als Bauf1äche dargestellt.
Die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils dient der planungsrechtlichen Sicherung der bestehenden Bebauung im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Mit der Einbeziehung des Außenbereichsgrundstückes soll darüber hinaus ein städtebaulich sinnvoller Ortrandabschluss mit einer Ortsrandeingrünung geschaffen werden. Unter
Beachtung der ortspezifischen städtebaulichen Gegebenheiten sowie der Lage am Ortsrand
is! nach dem Vorentwurf für die Außenbereichsf1äche eine ausschließlich eingeschossige
Bebauung mit einzelnen gestalterischen
Festsetzungen vorgesehen.
Aufgrund des Lärmkonfliktes mit der an das Plangebiet grenzenden Mehrzweckhalle des
Arbeiter-Samariter-Bundes konnte das im Juni 2000 beschlossene Planverfahren nicht fortgesetzt werden. Nach der Erstellung von zwei schalltechnischen Gutachten und einer
Änderung der Nutzungsgenehmigung für die Mehrzweckhalle kann nunmehr das PIanverfahren durchgeführt werden. Voraussetzung für die Planung ist jedoch die Errichtung eines
Lärmschutzwalles zwischen der Mehrzweckhalle und der geplanten Wohnbebauung sowie
der Ausschluss von Fenstern im Dachgeschoss.
Die Vorabbeteiligung bzw. Abstimmung mit den Trägem öffentlicher Belange ist abgeschlossen. Die von den Trägem öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen und Hinweise sind, soweit städtebaulich und planungsrechtlich erforderlich, in den Satzungsentwurf
eingearbeitet.
•
Im weiteren Verfahren ist nach der Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange (in Form einer einmonatigen Offenlage) der Beschluss über die Anregungen (Abwägung) und der SatzungSbeSChluss vorgesehen .
Anlage
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•
Anlageplan
Satzungsentwurf einschI. Begründung (an die Fraktionen und sachkundigen Einwohner)
Anlage
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FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
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ANLAGEPLAN
DER
ERWEITERTEN
ABRUNDUNGSSATZUNG
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UMWELT- UNO PLANUNGSAMT
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