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Beschlussvorlage (Satzung Ober die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (Abgrenzungssatzung) und die Einbeziehung von Außenbereichsflächen (Abrundungssatzung) gem. § 34 Abs. 4 Nr. 2 und 3 SauGB im Ortsteil Liblar - Frauenthal (Buschfelder Weg); Qffenlegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
596 kB
Erstellt
02.09.10, 15:11
Aktualisiert
02.09.10, 15:11
Beschlussvorlage (Satzung Ober die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles  (Abgrenzungssatzung) und die Einbeziehung von Außenbereichsflächen (Abrundungssatzung) gem. § 34 Abs. 4 Nr. 2 und 3 SauGB im Ortsteil Liblar - Frauenthal (Buschfelder Weg);
Qffenlegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Satzung Ober die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles  (Abgrenzungssatzung) und die Einbeziehung von Außenbereichsflächen (Abrundungssatzung) gem. § 34 Abs. 4 Nr. 2 und 3 SauGB im Ortsteil Liblar - Frauenthal (Buschfelder Weg);
Qffenlegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Satzung Ober die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles  (Abgrenzungssatzung) und die Einbeziehung von Außenbereichsflächen (Abrundungssatzung) gem. § 34 Abs. 4 Nr. 2 und 3 SauGB im Ortsteil Liblar - Frauenthal (Buschfelder Weg);
Qffenlegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Satzung Ober die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles  (Abgrenzungssatzung) und die Einbeziehung von Außenbereichsflächen (Abrundungssatzung) gem. § 34 Abs. 4 Nr. 2 und 3 SauGB im Ortsteil Liblar - Frauenthal (Buschfelder Weg);
Qffenlegungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az..: 61.21-00/ Abr. LiBu V 8/ Amt: 047) - 61 - An den BeschlAusf.: - 61 - Rat Datum: 23.11.2004 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; • zur Vorberatung über den Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Satzung Ober die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (Abgrenzungssatzung) und die Einbeziehung von Außenbereichsflächen (Abrundungssatzung) gem. § 34 Abs. 4 Nr. 2 und 3 SauGB im Ortsteil Liblar - Frauenthai (Buschfelder Weg); Qffenlegungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erflstadt, den 23.11.2004 • (f\\\A~ Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des beigefügten Planvorentwurfes die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung Träger öffentlicher Belange (gem. § 34 Abs. 5 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) bzw. § 13 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) in Fonn einer einmonatigen Offenlage gem. § 3 (2) BauGB durchzuführen und einen entsprechenden Satzungsentwurf zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Mit dieser Abgrenzungs- und Außenbereichsf1ächensatzung soll ein Teil des bebauten Bereiches von Frauenthai als im Zusammenhang bebauter Ortsteil festgelegt und mehrere Außenbereichsgrundstücke in die im Zusammenhang bebaute Ortslage - Frauenthai einbezogen werden. Der Planbereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Erftstadt als Bauf1äche dargestellt. Die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils dient der planungsrechtlichen Sicherung der bestehenden Bebauung im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Mit der Einbeziehung des Außenbereichsgrundstückes soll darüber hinaus ein städtebaulich sinnvoller Ortrandabschluss mit einer Ortsrandeingrünung geschaffen werden. Unter Beachtung der ortspezifischen städtebaulichen Gegebenheiten sowie der Lage am Ortsrand is! nach dem Vorentwurf für die Außenbereichsf1äche eine ausschließlich eingeschossige Bebauung mit einzelnen gestalterischen Festsetzungen vorgesehen. Aufgrund des Lärmkonfliktes mit der an das Plangebiet grenzenden Mehrzweckhalle des Arbeiter-Samariter-Bundes konnte das im Juni 2000 beschlossene Planverfahren nicht fortgesetzt werden. Nach der Erstellung von zwei schalltechnischen Gutachten und einer Änderung der Nutzungsgenehmigung für die Mehrzweckhalle kann nunmehr das PIanverfahren durchgeführt werden. Voraussetzung für die Planung ist jedoch die Errichtung eines Lärmschutzwalles zwischen der Mehrzweckhalle und der geplanten Wohnbebauung sowie der Ausschluss von Fenstern im Dachgeschoss. Die Vorabbeteiligung bzw. Abstimmung mit den Trägem öffentlicher Belange ist abgeschlossen. Die von den Trägem öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen und Hinweise sind, soweit städtebaulich und planungsrechtlich erforderlich, in den Satzungsentwurf eingearbeitet. • Im weiteren Verfahren ist nach der Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange (in Form einer einmonatigen Offenlage) der Beschluss über die Anregungen (Abwägung) und der SatzungSbeSChluss vorgesehen . Anlage - • Anlageplan Satzungsentwurf einschI. Begründung (an die Fraktionen und sachkundigen Einwohner) Anlage zu Vi ~112 Bloll ,, " • • '.' ~", FLÄCHENNUTZUNGSPLAN Frauenthai - Buschfelder Weg UMWELT- UND PLANUNGSAMT ERFTSTADT, DEN M_ 1 :20.000 - /I - ,' . "'. •I ' /1",:. " , ' .• i,:·' .. .:.. : .,'. :. '. ',',' :(-'. ".: .:: . . , .'... I: : .. •. ,' • I.' .; -. f'\)~"'~lt\ .:. : ': ., ", .' , .. '. ,.'. , • .: 1· • \ I . " ,. .; ... ' r • ., .,.... \ \ .. ' ,. ". \ ";\ ':, ,',' I I \ "- , \ \ I -: ANLAGEPLAN DER ERWEITERTEN ABRUNDUNGSSATZUNG Frauenthai - Buschfelder Weg _~--'- UMWELT- UNO PLANUNGSAMT ERFTSTADT, DEN ERFTKREIS: "';" DGK 5 ('1 t 3 ~ I q4