Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,9 MB
Erstellt
02.09.10, 15:11
Aktualisiert
02.09.10, 15:11
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 61.21-20/125
V 8/
Amt:
tJ//3;
- 61 -
An den
BeschlAusf.:
Rat
Datum:
der Stadt Erftstadt
- 61 -
15.11.2004
zur Beschlussfassung;
zur Vorbereitung
über den
Ausschuss
für Stadtentwicklung
Betrifft:
Bebauungsplan
I.
Beschluss
125, E. - Lechenich,
Römerhofweg
über die Anregungen
II. Satzungsbeschluss
V 6/3417, Ratam 31.08.1999
V 6/3423, Ratam 31.08.1999
V 7 11508, Ratam 18.09.2001
V 7 11707, PlanA am 28.11.2001
V 7 I 3531, Rat am 06.07.2004
,"<,
,
Finanzielle
Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetveranlwortlichen
Erftstadt, den 15.11.2004
W~
Beschlussentwurf:
I.
Über die während der 1. und 2. Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 125, Erftstadt Liblar, Römerhofweg, gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141) zuletzt geändert durch Gesetz vom
05.05.2004 (BGBI. IS. 718) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) vorgebrachten Anregungen wird wie folgt entschieden:
Stellungnahmen zur ersten Offenlage:
1.1
Landesbetrieb
Straßenbau,
JOlicher Ring 101, 53679 Euskirchen
Dem Hinweis bezüglich der Überprüfung von Schutzmaßnahmen gegen den Länn durch
den Verkehr auf der B 265 sowie der L 263 wurde vorsorglich durch eine Festsetzung
(Vorgabe für privilegierte Wohnungen entlang der B 265) Rechnung getragen.
Der Hinweis hinsichtlich der Anfahrtssicht aus der Erschließungsstraße auf die L 263 wird
zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt.
2
Der Hinweis, keine weiteren Zufahrten zur 8 265 oder zur L 263 zuzulassen, wurde entsprochen. zusätzncne Zufahrten zu den beiden Straßen sind nach dem 8ebauungsplankonzept nicht vorgesehen.
Der Hinweis bezüglich der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Erftstadt und
dem Landesbetrieb Straßenbau ist nicht mehr zutreffend, da in der Zwischenzeit die Vereinbarung abgeschlossen und die Straße gebaut wurde.
1.2
RWE Net AG, Kuchenheimer
22.01.2001 und 14.03.2001
Str. 1 - 3, 53881 Euskirchen,
Schreiben vom
Die Anregung, bezüglich der C - Trafostation und der Leitungstrasse wird im Rahmen
der Ausbauplanung berücksichtigt. Eine Festlegung sollte zum jetzigen Zeitpunkt noch
nicht erfolgen.
1.3
Herrn Josef Peter Wallraf, Römerhofweg
24, 50374 Erftstadt
Die Anregungen bzw. die 8edenken des Herrn Wallraf sind nicht mehr abwägungsrelevant, da er sein Grundstück zwischenzeitlich veräußert hat (Freßnapf) .
Stellungnahmen
1.4
zur zweiten Offenlage:
Staatliche
Umweltamt
Köln, Postfach
130244, 50496 Köln
Der Hinweis bezüglich der Übergangsheime für Asylbewerber wird zur Kenntnis genommen und im Rllhmen von 8augenehmigungsverfahren
entsprechend berücksichtigt.
I. 5
Rhein - Erft- Kreis, Amt für Kreisplanung
Platz 1, 50124 Bergheim
,
und Naturschutz,
Willy-Brandt-
Der Anregung bezüglich der 6 Straßenbäume wird entsprochen.
Der Anregung hinsichtlich dem Einbau von Recyclingbaustoffen
eines Hinweises in den 8ebauungsplan entsprochen.
I. 6
Gasversorgungsgesellschaft
mbH Rhein-Erft,
Postfach
wird durch Aufnahme
1222, 50329 Hürth
Der Hinweis der GVG Rhein - Erft, dass das Plangebiet mit der umweltschonenden Energie Erdgas versorgt werden kann, wird zu Kenntnis genommen und im Rahmen der
Ausbauplanung berücksichtigt.
1.7
Landschaftsverband,
Rheinisches
cher Straße 133, 53115 Bonn
Amt für Bodendenkmalpflege,
Endeni-
Die Anregung, das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege vor dem Beginn von tiefgründigen Erdllrbeiten zu informieren, wird durch Aufnahme eines Hinweises in den Plan
entsprochen.
If.
Gemäß § 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141), in der
Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141) zuletztgeändertdurch
Gesetz vom 05.05.2004 (BGBI. I S. 718) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 8auG8 in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (8GBI.I S. 2414), i.V.m. §§ 7 und 41
(1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994
(GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung wird der 8ebauungsplan Nr. 125, Erftstadt - Lechenich, Römerhofweg nebst Begründung und beschlossenen Ergänzungen als
3
Satzung beschlossen.
Begründung:
Zu 1.2
Auf eine Verlegung der vorhandenen Leitungen oder eine Festsetzung als Leitungsrecht
sollte vorerst verzichtet werden. Die vorhandene Leitung ist grundbuchbuchmäßig gesichert, sodass bei Beibehaltung der Leitungstrasse eine Festsetzung eines Leitungsrechtes nicht zwingend erforderlich ist. Die Stadt Erftstadt ist außerdem Eigentümer aller von
der Leitung betroffenen Grundstücke. Weitere darüber hinaus ggf. erforderliche Regelungen können im Rahmen der Grundstücksvermarktung privatrechtlich gesicherl werden.
Zull.
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 31.08.1999 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
125, Erftstadt - Lechenich, Römerhofweg beschlossen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 03.09.1999 bis 13.10.1999 und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB am 16.02.2000. Die 1. Offenlage gem. § 3 Abs. 2
BauGB fand in der Zeit vom 08.01.2001 bis 07.02.2001 und die 2. eingeschränkte Offenlage gem. § 3 Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 05.10.2004 bis einschließlich 04.11.2004
statt.
Aufgrund des Ergebnisses des Abwägungsprozesses kann nunmehrder Bebauungsplan
125, Erftstadt - Lechenich, Römerhofweg als Satzung beschlossen werden.
,
Anlagen
An! e
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VS)tJ13 S
STAD
ERFTSTAD
Blo:l
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-
,
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•
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BEBAUUNGSPLAN NR.125
Erftstadt . Lechenich, Römerhofweg
Umwelt- und Planungsemt
Erflstadt.
Masslab:
1 : 5.000
zu
,
Ii
Staatliches Umweltamt Köln
staeuenes umweuamt K611l
Hauplstelle
staatliches
Umweltamt
Köln
*
Blumenthaistraße
50670 Köln
Telefon
Postfach 130244
•
3
Stadtverwaltung
Erftstadt
-PlanungsamtPostfach 2565
AußensteIle
hO! 0.1l31 ~
C
(0221) 77 40 - 0
(0221) 77 40 - 288
Fax
E-Mail poslslelle@stua-k.n
50496 Köln
Anlog
Friedrich-Ebert-Allee
~
I B.~;-;t
_
144
53113 Bonn
Telefon (0228) 53 86 - 0
Fax (0228) 2303 37
E-Mail poststelle@stua-k,nrw,de
50374 Erftstadt
·~~~~~~;;:Ti?:-r:r~Skunfterteilt
Telefon
E-Mail
Ihr Zeichen
Herr Mertin
0221m40-505
61 21-20125
- 2418"m.OsBR.t25 -O:MM§:n
==lI::JJ
r---MeinZiilch8.-n
Datum
08.02.2001
Bauleitplanung,
Behauungsplan
Nr_125
Erfrstadt
Aulliebung des Bebauungsplau
cl
vom 05.11.1999
reich in dem sich die vorhandenen
festgesetzt
Wohnheime
wird. In einer Erörterung
Problematik
teilte ich mit, dass Bedenken
fur Aus und Übersiedler
der Situation
Hause
bestehen,
befinden
wenn der Be-
als Gewerbegebiet
in Ihrem Hause mit Herrn Lippik habe ich ihm die
fur Bauen und Wohnen des Landes Nordrein- Westfalllen
28.September
1990 /lA-90 1.3 können in Einzelfallen
Festsetzungen
erteilt werden, durch die Übergangsheime
se nur für eine vnrriibergehende
Bei Standorten
Unterbringung
in Gewerbegebieten
auch in Gewerbegebieten
muss eine Unterbringung
sein. So haben die Bewohner
sichergestellt
für Asylbewerber
der Asylbewerber
Befreiungen
zugelassen
in Betracht
ohne Gefahren
z B. einen Schutzanspruch
Misengebietes (60 / 45 dB(A) zur Tag / Nachtzeit).Dies
von den
sind, wenn die-
kommen.
fur die Gesundheit
für die Lärmrichtwerte
kann im späteren
vom
ge-
eines
Baugenehmigungsverfahren
werden.
Zu der Aufhebung
ImA~ra~
in Ihrem
erläutert.
Gemäß Erlass des Ministeriums
währleistet
Gespräche
Frau Meyer.
bereits in meinem Schreiben
o
71
vom 18_01.2001 bzw. 21.01.2001 und mehrere
Ihre Schreiben
Sehr geehrte
Lechenich
des Bebauungsplan
Nr. 71 werden keine Anregungen
und Hinweise
vorgetragen.
_
('~-m
(Mertin)
AuBcrflalb eer Olensb:eit: Bei dringendo"
Nachrichton
(0111) 2229498 odor !0201j7144
88 (Nachrichtllnund
UmweltoStrelfenw.:agen
Essen)
aerenscnanszemrate
In Köln ob Koln-Hbf mit den u-eannen 5 und 18 bis Haltestelle Relchonspergerplatz
In bonn ob Bonn-Hbf mit den U-Bahnon 16, 63 und $6 bis Hattestollo Oe'utsche Telekom
I
Josef Peter Wallraf
Römerhofweg 24
50374 Erftstadt
15.01.2001
Stadt Erftstadt
- Der Bürgermeister
Umwelt- und planungsamt
10
14
20
50374 Erftstadt
1 6, JAN, Zaal
Eingang
V\)1. !
BOro Dürg6lllleister
,--2_1 '----''---''---'"--'-----''---'
~
Bebauungsplan
Betreff:
o
Sehr geehrter
,
.1.
125 der Stadt Erftstadt
Herr Bürgermeister
Bösche,
hiermit lege ich Widerspruch gegen den obengenannten
plan ein und melde hiermit meine Bedenken an:
o
( ~
Bebauungs-
1.
Wertminderung meines Wohnhauses, sowie Grund und' Bodens.
Durch eine Gewerbebebauung
lässt sich mein Wohnhaus sehr
schlecht veräussern und auch sehr schlecht vermieten.
(2 abgeschlossene WOhneinheiten)
2.
Durch erhebliche Lärmbelästigung
von Westen durch die
Firma Aldi und zusätzlich von Osten, neues Gewerbegebiet,
ist meine Wohn- und Lebensqualität erheblich beeinträchtigt.
3.
Ich befürchte
4.
Falls zu geringer Seitenabstand zum nächsten Gewerbetreibender,
erfolgt eine verschattung meines Anwesens von Osten.
Ich möchte
verbleibe
ausserdem
Sie höflichst
eine Insel im Gewerbegebiet
bitten,
dies zu berücksichtigen
zu werden.
und
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NR.985
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22.0t.~01
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Straßen.N~W.
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JiJ:dmdlll1Q 1DI·l
per Fax 1022 3SI4{]9-505
Stadtverwaltung Ertlstadt
Umwelt· uml Planllngsamt
Postfacll 2565
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Stroßenbou
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- Oe fln",~n\l(':";li:;r-
N,ledBfIBiSt.:ng
Niede.rlassung
2 2. JAN. 2001
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Nordrhein·We~lfolen
NJedefla$s.ung Bochurr.
Niede<l""'ne aonn
NledertBsautlg Coe$feld .
Niedolfaaoung Etiaon
20
21
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Nlederl ..... n; Hage"
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0225117911-204
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DaMn: 16.Cl :2001
fon:
580-2a.11).642_IS_070
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Nlederi_nu "adorbom
NI'dMIasa.ng
Nie4.r1aSGUfI!l
Bebauung5plan
Eus!cirs:haR
NmdOllassJng Gumm.rsbaeh
50359 Erftstadt
Z."".n:
Aat!w.n
Bielefeld
Nr. 125, Erftstadl-L·echanic:ti,
Siegtn
wese'
faet'lcenl:cr
Römernofweg;
• Gabiud.mBnug,mlm
· Prtlluntor
hier. Beteiligung der Trager öffentlicher
gem. § 3 (2) 8auGB
• T.irko"""urikatl.n
Belange im Bauleitplanverfahren
- V.rm"""iJlGnmdorwerb
Ihr Schreiben vom 21. Dezembef 2900, Az.: 61 21-201125
Sehr geehrte Damen und Herren,
,
gegen die 0.9. Beuleitp!aliLlng
Bedenken.
Folgende Hinweise
bestehefi
seitens der Straßenbauverwa:tul'Ig
keine 9Nndsätztichen.
sind zu beachlen:
•
Ole Straßenbauverwaltung prüft nicht, ob Scnutzrnaßnahmen
gegen der. Lärm durch Verkehr
auf d'3f B 265n sowie !\er l 263 erforderltch sino. E~6lituell notwendige Maßnahmen gehen zu
Lasten der Stadt Erftstadt.
•
Oie Anfahrsicl1t aus der zukünftigen Er~chließun9SS\rai!.eauf die l 263 gemäß Punkt 3.4.3 der
Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil 1. piangleiche Knotenpunkte
(RAS-K1, Ausgabe
1988) muß gewährleistet
sein.
•
Eventuell geplanten weiteren Zufahrte!! zur
den.
Die detaillierte
e 265n
Planung des nsuen Verkehrskl10lens
263 ist mit mir abzustimmen un~ frühzeitig
gung (2-fach) vo~ulegell.
oder zur L. 263 kann nicht zugestimmt wer·
der Erschließuflll5slraßa
an die L
vor "Ausscnreibt.mgsbaginn zur Prüfung und Genehmizur Anbindung
1
NieaerlasGlIng
EU!iklref'lon'
J(jl-cner Ring 10'" Hl3· 5~e79 Eu~lCirchan·
Cl>
02251n960' F3'( 02251n9~22
ll!indMbelrieb Strao,eflbau Ncrd,heln-We6ttalan.
Slral\et'! N~W ',(,O'n. Mtnaenar Straße 2 ' 3Q879 Kötn . '" !J22"d~1)19i .. 0
!...1nd~b:!!reb Stroß8nb9u Ncrdme~n.WflElit1a:en: SUlIßlIr. N.~W Müns.ltr· FUrBlenDef;-etr, 15, d6147 Ml.l.lSter· e 02511105 44
IrrttfmG': '6U'ai1lo0"',~rN,a~'E·Ma"', kOn\ß~@;,\raf,'6en.r:I'W.ue
.
22.£1. 2@01
D02
1:!:13
.
.
Für den Anschluss der ErschließungsstralJeist der Abscn'uss einer ,Verwalh;ngsvereinbarung zwiscnen
der Stadt Erftstadt und dem LandeSb..lrieb Str<ißenoau NRW. Niederlassung Euskirche" efforde~iCh.Mit
dem Bau der Ar1bindung darf vor Abschluss dar Vereinbarung nichl begonnen werden.
Abschließend bitte ich Sie, die Spuraufteilung, sow.e die Sperrflächen in den Zufahrten der B 265n
zum Kreisverkehrspla1Z B 266n I.L 263 aus dem Plan zu streichen, da diese nich~ korrekt sind.
Mit freundliche~ Grüßen
Im Auftrag
2
--VflOIJ~]
Anlage A
",10\\
-
ZU
-Lf '
Der Landrat
6113 Kreisplanunq
Datum
29.10.2004
Mein Zeichen
50359 Erftstadt
61.3-41.05.°3
ettetlt
Auskunft
Herr Weber
ZimmerNr.
)·4
Telefon
0227' 83"4213
Bebauunqsplan 125
Erneute öffentliche Au.legung
Ihr Schreiben vom 27.09.04 - 61.21-20/125
Fox
0227183-2344
E-Mafl
amt61@rhein-eTft-kreis.de
Durch die Änderungen des Bebauungsplanes verringert sich die Anzahl der
festgesetzten hochstämmigen Straßenbäume um 6 Bäume. Dies kann nicht
durch die geringfügige Vergrößerung von Restflächen zwischen den öffentlichen Verkehrsflächen und den Gewerbegebieten ausgeglichen werden.
Daher rege ich an, das Kompensationsdefizit
durch-die Beibehaltung der
festgesetzten 6 Bäume an der Grenze zwischen der Fläche für Versorgungsanlagen und der Shalle "An der Patria" oder durch Festsetzung von 6 Straßenbäumen
in der öffentlichen Grünfläche südöstlich des Kreisverkehrs
auszugleichen. Sofern dieser Anregung nicht gefolgt wird, ist das Kompensationsdefizit durch eine entsprechende
Erhöhung der Ausgleichsflächen
außerhalb des Bebauungsplanes auszugleichen.
Hausadresse
wüly-Brandt-Platz
1
50126 Bergheim
Telefon 0227183-0
Fax 0227183-2300
Internet
www.rhetn-erft-krets.de
inf o@rhein-elft-kreis.de
Postadresse
50124 Bergheim
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
Sofern der Einbau von Recyclingbaustoffen (z. B. als
gebefestigung) vorgesehen ist, ist vor dem Einbau Baugenehmigung - eine Genehmigung bei meiner
Abfallwirtschaftsbehörde
rechtzeitig zu beantragen.
chenden Hinweis an.
Untergrund- oder Weunabhängig von einer
unteren Wasser- und
Ich rege einen entspre-
08:00
Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag
'4:00 Uhr bis ,8:00 Uhr
Samstag
08:00 bis 11Uhr
[nur Service- und Zulassungsstelle
im
Kreishaus Bergheim)
Bankverbindungen
Weber
Postbank Köln (BLZ370 100 so)
Konto: 10 850 SoS
Kreissparkasse Köln (BlZ 370 502 99)
Konto: 142 001 200
öttenu. verkehrsmtttel
zum Kreishaus
Bahn: Bergheim und Zievench
Bushaltestellen. Am Knüchelsdamm
und Kreishaus - wettete Infos:
www.revq.de oder 02234 1806-0
Bp12s-er.doc
LANDSCHAFTS
VERBAND
RHEINlAND
nheiniscnel Amt Ie.- BodcIndenkmaJpfloge.
brIefanschrift:
Erdonieher
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StruBe 133.5311
Stadt Erftstadt
Umwelt und Planungsamt
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13. OKT. 200 4
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Postfach 2565
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Rheinisches Amt fat Bodondenkmalpffege
004
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Elrtrg,ang 8cJro
i. !l&AI(j~fr
32
40
BOrvol'1'Tl8lstQ5i
43
44
50359 Erftstadt
R.l(A
.: (02 25) 95 34·
1 3
. Zeichen - bel eüen Schreiben
Fax: (02 28) 60465
301
bitte angeben
333.45-30.1/99-011
Bebauungsplan Nr. 125, Erftstadt-Lechenich, Römerhofweg
hier: Beteiligun~öffentlicher
Belange gern. § 3 (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB
Ihr Schreiben vom 27.09.2004
-Az.: 61.21-20/125;
Sehr geehrte Frau Meyer,
für die Übersendung Ihres o.g. Schreibens danke ich Ihnen.
In bezug auf die Belange des Bodendenkmalschutzes
verweise ich auf die Stellungnahme des Fachamtes vom 28.08.2000.
Ich bitte Sie, das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen,
Zehnthofstr. 45,52385 Nideggen (Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199)
frühzeitig - mindestens 4 Wochen vorher - vom Beginn der Erdarbeiten zu unterrichten.
Mit freundliehen Grüßen
I?-;;te
(Sahl)
Besucheranschrift:
053115
o 53115
Bonn - EndeniCher Straße 133
Bonn - EndeniCher Straße 129 und 129a
BCsuchs:zelt: Mo.• Fr, 9.00 . 15.00 Uhr oder nach leIBIonIscherVereinbarung
Straßenbahnhaltestelle
Bonn-Hauptbahnhof
Bushallestelle Kartstraße - Unien 621, 634, B36, 637, 638, 639, 800, 843, 845
OB-Hauptbahnhof Bonn
zahlungen
nur an den Landschaftsvetband
Rnelntano . Kasse
50663 Köln auf eines der untenstehenden
Konten
Westdeutsche
Landesbank BO 061 (BLZ 300 500 00)
Deutsche Bundesbank Filiale KOln 370 017 10 (BLZ 37000000)
Postbank Nieder1assung KOln 5 64-5 01 (BLZ 370 10050)
L'fR
.LANDSCHAFTSVERBAND
DER DIREKTOR
DES LANDSCHAFTSVERBANDES
RHEINISCHES AMT FÜR BODENDENKMALPFLEGE
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OeffegiO~e~o~~~a:~
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rheinischen Städte und Kreise
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zu
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Datum
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Stadt Erftstadt
Umwelt- u. Planungsamt
z. H. Herrn Wirtz
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Fox l02 281 98 34-
119 .
. 50374 Erftstadt
~
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Bebauungsplan Nr. 125, Erftstadt-Lechenich, Römerhofweg
hier: Belange des Bodendenkmalschutzes·
Beteiligung des Rheinischen Amtes für Bödendenkmalpflege
als T~gerÖfferitlich~r
Beiarige
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1
im Rahmen' des vertahrens .nach § 4 Abs.
BauGB wurdenvon Seite'n des Rhei- .
nlschen Amtes fOr Bodendenkmalpfleqe mit Schreiben vom 11:1.2000 zu der o. a. .",
Planung Anregungen vorgetragen. Da aufgrund von vorliegenden Hinwelsen zu
archäologischen Bodendenkmälem aus der unmittelbaren Umgebung dieses Plangebietes die Prognose zulässig war, dass im Plariungsareal Bodendenkmäler erhalten sind, wurde eine Sachverhaltsermittlungvorgeschlagen.
Diese Voruntersuchung
wurde nun im Zusammenhang mit der Ausführunq des Aldi-Vorhabens zumindest in
Teilbereichen des Planungsareals durchgefOhrt.
Die archäologische Begleitung der Erdarbeiten ergaben, dass zumindest im Norden
des Planunqsareals (GrundstOck Aldi) Kolluvien anstehen, die vorhandene archäologische Befunde Oberdecken.
.
Unter ca. 20 bis 30.cm Humuswurden bis zu 40 cm starke Kolluvien festgestellt.
Unter den Kolluvien steht Löß an. In diesem wurden eisenzeitliche Gruben (erhaltene Tiefe der Gruben bis zu 0,5 m) und Pfostenlöcher ehemaliger Gebäude festge~ij..
Bedingt durch die geringfügigen Erdeingriffe für die Ausführung des Bauvorhabens
Aldi wurden bzw. werden diese archäologischen Befunde nicht zerstört. Sie bleiben
also unter dem Gelände erhalten,
Aufgrund der Voruntersuchungen muss davon ausgegangen werden, dass sich
auch im südlichen Teil des Planungsareals Kolluvium befindet, so dass hier eine
archäologische Prospektion (Begehung der Fläche) keine erweiterten Kenntnisse
bringen wird,
.
BeJuch.... nachrlh
0 &3115 Bonn· End.nicher StreBe 133
C 63115 Bonn' frw:lenlchor SuaBe 129 und 129.
..
DB-Hauptbahnf\ot
Bonn
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t-to.ltttlteno Kar1.llraQo • Union 810, 8J.4., 8J7, 638, 639, 800, 843. 845
8u/Jctw.n Mo.-Ft. 9.00 - 18.00 Uhr OdM n-=tI tII.fonlschor Vetelnbarvng
f.-foo V.rmlntung 102 261 98 34-0
LVR Im Intemll:
I.1ttp://www.Iw.de
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au' e!nu dar neett.taMindan
Konten
Wutdeutlcha LandubaM KOin 80
1 IBLZ 370 1500 001
undur:llfltralbant: KOtr1 370017
10 IBLZ 370 000 001
Po.tbanll NlaMrlauung K~ 1564-6 01 1Bl.Z 370 100 601
80883
KOin .
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Die mit Schreiben vom 11.1.2000 vorgetragenen Anregungen des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege werden daher zurOckgezogen. Grundsätzliche Bedenken zu dieser Planung bestehen nicht. Da jedoch nicht auszuschließen ist, dass bei
tiefgrOndigen Erdeingriffen archäologische Bodendenkmälerzerstört
werden, die
jedoch mangels vorausgehender Fassungsmöglichkeiten nicht in die Planung eingebunden werden können, ist es unbedingt erforder1ich, dass von Beginn der Erdarbei. ten dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege - AußensteIle Nideggen, Zehnthofstraße 45,52385 Nideggen, Tel. 02425/7684
oder 7491 rechtzeitig schriftlich
angezeigt wird.
Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit und verbleibe
Mit freundlichen GrOßen
imAuftrag
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Netzregion Mitte
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Stadt Erftstadt
Der Bürgermeister
Umwelt- und Planu
Holzdamm 10
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1 fI, MRZ. 2001
50374 Erftstadt
65
Ihre Zeichen:
61 21·20/125
Unsere Zeichen:
NM-GP/Lü
Lückenbach
(02251 )704·223
(02251 )704·277
RolCPeter.Lueckenbach
@rwenet.com
21.12.2000
Nachricht:
Name:
TeJefon:
Telefax:
E·
WI
Euskirchen,
Bebauungsplan
Nr. 125, Erftstadt
• Lechenich,
14. März 2001
Römerhofweg
Sehr geehrte Damen und Herren,
in einer erneuten Stellungnahme
Verfahren wie folgt mitteilen:
möchten wir Ihnen unsere Bedenken und Anliegen zum
Die Straßenplanung im oben genannten Bebauungsplan lässt bereits jetzt erkennen, dass
verschiedene Änderungsmaßnahmen
an unseren Versorgungsanlagen erforderlich werden.
Die auf dem Grundstück Gemarkung Lechenich, Flur 36, Nr.:113, befindliche C·Trafo .
Station werden wir demontieren und als Ersatz einen neuen Stationsstandort benötigen.
Die Versorgungsfläche von 2,50 m x 5,00 m bitten wir im Bebauungsplan einzuplanen
und auszuweisen.
RWE Net
Aktiengesellschaft
Netzregion
Weiterhin sollten die in den beigefügten Planauszügen grün markierten Flächen als Leitungstrassen in den Bebauungsplan zu berücksichtigen sein.
Die mit den Buchstaben "A • B , C • 0 , E . F" bezeichneten Trassen sind im Zuge einer
Wegeeinziehung für uns dinglich zu sichern.
Auch wenn die Kostenfrage nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist, so weisen wir darauf
hin, das die anfallenden Folgekosten zu Lasten des Veranlassers gehen.
Mit freundlichen Grüßen
RWENET
Aktiengesellschaft
Netzregion Mitte
NetZbe~B,er
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Postadresse.
57069 Siegen
T .49{01271/5a4.Q0
F +49{01271/584·2524
1 WWW.rwenet.com
Vorsitzender des
Aufsichtsrates:
Manfred Remme)
Vorstand:
Dr. Wolfgang Kässer
(Vorsitzender)
Dr. )ürgen Kroneberg
Manfred Reindl
Dr. Rolf Windmöller
Sitz der Gesellschaft:
Dortmund
Eingetragen beim
Amtsgericht Dortmund,
Handelsregister-Nummer
HRa 11622
. ist
~:L..-c.
Lückenbach
Mitte
Friedrichstraße 60
57072 Siegen
Anlage(n)
Bankverbindung:
Commerzbank Dortmund
BlZ 440 400 37
Kto-Nr. 3 520 S55
Commerzbank weset
BlZ 356 400 64
Kto.-Nr. 1 306729
USt.·ldNr.DE 170a 32 356
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Net
Netzbereich Berggeist
Kuchenheimer Str. 1 - 3
53881 Euskirchen
Telefon (02251) 704-1
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Stadt Erftstadt
Planungsamt
Postfach 25 65
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Ansprechpartner:
Telefon:
Telefax:
E·Mail:
50374 Erftstadt
Euskirchen,
r.ltJ
Bebauungsplan
Nr. 125, Erftstadt-Lechenich,
61 21-20/125
21.12.00
NM-GP/Mo/Od
Herr Morawietz
(02251) 704-313
(02251) 704-277
Edo.Morawietz
@rwenet.com
22.01.01
Römerhofweg
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die Aufstellung von o. g. Bebauungsplan
bestehen
grundsätzlich
keine Bedenken.
Zur Sicherung der allgemeinen Stromversorgung benötigen wir im Planungsbereich
Versorgungsftäche ca. 2,50 x 5,00 m zur Errichtung einer C- Transformatorenstation
1,10 x 2,20 m. Den Standort haben wir im beigefügten Plan rot gekennzeichnet.
Wir bitten Sie, diese Versorgungsftilche
auszuweisen.
im Bebauungsplan
Mit freundlichen Grüßen
RWE Net
Aktiengesellschaft
Netzbereich
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und für uns
RWE Net
Aktiengesellschaft
Netzregion Mitte
Friedrichstraße
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60
57072 Siegen
Pestedresse.
57069 Siegen
T +49(0}271/584-o0
F +49(0}271/584-2524
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Vorsitzender des
Anlage
Aufstcbtsrates:
Manfred Remmel
Vorstand:
Dr. Wolfgang xässer
(Vorsitzender)
Dr. Iürqen Kroneberg
Manfred Reindl
Dr. Rolf Windmöller
Sitz dec Gesellschaft:
Dortmund
Eingetragen beim
Amtsgericht Dortmund.
Handelsreqister-N ummer
HR811622
Bankverbindung:
Ccmmerzhank Dortmund
8lZ 440 400 37
Kto.-Nr. 3 520855
Commerz.bank Wesel
BlZ 356 400 64
Kto.-Nr. 1 306729
USt.-IdNr. OE 1708 32 356
Ihr Erdgas.
50359 Erftstadt
28. Oktober 2004
Bebauungsplan
Nr. 125, Erftstadt-Lechenich,
Römerhofweg
Ihr Schreiben vom 27.09.2004 - Z 61.21-20/125
- Erweiterung
wegen Kreisverkehr;
Sehr geehrte Frau Meyer,
Bezug nehmend auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass langfristig beabsichtigte oder
eingeleitete Planungen. die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung für den oben
genannten Bereich von Bedeutung sind, zur Zeit nicht anliegen.
Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass wir den vorgenannten
umweltschonenden Energie Erdgas versorgen können.
Die aus dem beiliegenden
berücksichtigt werden.
Bereich jederzeit mit der
Übersichtsplan ersichtliche Erdgasleitung muss im Bebauungsplan
Freundliche Grüße
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GVG Rhein-Erft
Anlage:
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Lageplan M 1 :500
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Mo.·r.!onck.Stroßc 11 . 50354 Hürth
Tel..02233 7909·0
02233 790938-000
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info@gvg.de
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Bonkvcrbindung: Kreissporkasse Köln
atz 370 502 99 . Konto Nr. 387 68
Handelsregister: AG Köln HRB 43268
Steuer.Nr.224/5716/0258
US,·rdenl·Nr.DEI23494611
VOßilzcnder des Aufsiehlsreles:
Dip!.lng. Helmut Houmann
Geschäftsführung:
Dipl.·Kfm., Dipl.-Finonrwirt Christian Melze
Dipl.-Ing., OipJ..Wir1,.lng. Fronk Röt1ger
Partner der
GEWRheinEnergie
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Der Bürgermeister
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Amt:
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BeschIAusf.: - 61 -
Ausschuss
Datum: 15.11.2004
für Stadtentwicklung
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
Betrifft::
Gebietsentwicklungsplan
für den Regierungsbezirk
Sachlicher
"Vorbeugender
Teilabschnitt
Teil 1: Regionen
Stellungnahme
Köln, Bonn I Rhein-Sieg
Köln,
Hochwasserschutz"
,
und Wassereinzugsgebiet
der Erft;
der Stadt Erftstadt
Finanzielle
Auswirkungen:
Keine
unterschrnt des Budgetverantwortlichen
Erflsladl, den 15.11.2004
(r.,\J
1\ ,A,
Beschlussentwurf:
Die in der Anlage 2 beigefügte Stellungnahme wird beschlossen.
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Begründung:
Mit Verfügung vom 08.06.2004 und 16.07.2004 hat die Bezirksregierung Köln den o.g. Änderungsentwurf des Gebietsentwicklungsplanes
(GEP) mit der Bille um Stellungnahme vorgelegt.
Anlass für die Änderung des Gebietsentwicklungsplanes (GEP) sind die Hochwasserereignisse
der suer Jahre. Diese haben deutlich werden lassen, dass auch nach jahrzehntelanger Gewöhnung an vermeintliche Sicherheit unerwartet hohe Schadenspotentiale und Gefahren vorhanden
sind. Über die zur Überschwemmung vorgesehenen Gebiete hinaus können auch abgeschirmte
Bereiche in akute Überflutungsgefahr geraten. Im Hinblick auf mögliche Extremhochwässer und
den damit verbundenen Gefährdungen erwächst die Pflicht, auf eine Minderung der Gefährdung
hinzuwirken.
Vor diesem Hintergrund hat die Landesplanungsbehörde NRW per Erlass der Bezirksplanungsbehörde den Auftrag erteilt, den GEP weiterzuentwickeln.
Die nunmehr vorliegende Änderung des GEP, Sachlicher Teilabschnitt "Vorbeugender Hochwasserschutz" verfolgt hinsichtlich des Hochwasserschutzes folgende Zielsetzungen:
•
•
•
Sicherung und RLickgewinnung von natürlichen Überschwemmungsflächen
Risikovorsorge in potentiell überflutungsgefährdeten Bereichen (hinter Deichen)
Rückhaltung des Wassers in der Fläche des gesamten Einzugsgebietes
2
Die in der GEP - Änderung dargestellten Überschwemmungsbereiche umfassen in generalisierter Form das 100-jahrliche Hochwasser (HO 100 - Linie). Die so genannte HO 100 - Linie
schlleßt folgende Gebiete ein:
•
•
•
Vorhandene Überschwemmungsbereiclle
im Sinne von fachplanerisch festgesetzten oder
dazu vorgesehenen Uberschwemmungsgebieten (unbebaute i.d.R. landwirtschaftlich genutzte Flächen)
Rückgewinnbare Überschwemmungsbereiche (unbebaute Flachen hinter Deichen)
Sonstige Überschwemmungsbereiche,
(i.d.R. bebaute Flächen.)
Die nachfolgende Abbildung verdeutlicht die oben beschriebenen Unterscheidungen bzw. Abgrenzungen:
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gebiet
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Potentielles
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genießen Bestandsschutz
Die Überschwemmungsbereiche
stellen also generalisiert das tatsächlich überflutete Gebiet
zuzüglich rückgewinnbarer Überschwemmungsflächen dar.
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DOC
3
Im GEP sind auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt die Überschwemmungsbereiche
für
den Rolbach und die Erft dargestellt (siehe auch Anlage 1).
Danach sind zu den bisher im Flächennutzungsplan dargestellten Überschwemmungsgebieten
auch Teilbereiche von bereits bebauten Ortslagen in Kierdorf, Liblar, Bliesheim und Dirmerzheim als Überschwemmungsbereiche
vorgesehen.
Aufgrund der vorliegenden Unterlagen bestehen jedoch für diese Siedlungsflächen keine Einschränkungen. Da diese Gebiete bereits überwiegend bebaut sind, gilt hierfür die Ausnahmeregelung für im Flächennutzungsplan dargestellte Siedlungsflächen, für die bereits rechtskräftige Bebauungspläne, Satzungen oder im Zusammenhang bebaute Ortsteile gem. § 34 BauGB
bestehen.
Grundlage für die Abgrenzung des Überschwemmungsbereiches der Erft wareri messtechnische Daten, die Mille 2003 ermittelt wurden. Nach Aussage der Bezirksregierung Köln und des
Erftverbandes sollen jedoch Ende des Jahres für die Erft neue Daten bzw. ein neues Niederschlags-Abfluss-Modell vorliegen, mit dem nicht unwesentliche Änderungen der Darstellung zu
erwarten sind.
Die Bereichsabgrenzung des Überschwemmungsbereiches für den Rotbach besteht nach Aussage der Bezirksregierung Köln aus der Abgrenzung des preußisch natürlichen und preußisch
gesetzlichen Überschwemmungsgebiet. Deshalb sollten auch in diesem Fall neuere messtechnische Daten der Bereichsdarstellung zugrundegelegt werden, z. B. die Daten, die im Rahmen
der Planung des Hochwasserrückhaltebeckens
Niederberg ermillelt wurden.
Da insgesamt die für das Stadtgebiet im Entwurf des GEP vorgesehenen Überschwemmungsbereiche nicht auf der Grundlage aktueller Daten und tatsächlicher örtlicher Topographie abgegrenzt sind sollte derzeit nicht auf die im Entwurf der GEP Änderung dargestellten
Uberschwemmungsbereiche
detailliert eingegangen werden, sondern erst, wenn die neuen Daten bzw. die geänderten Abgrenzungen vorliegen. Diese Vorgehensweise ist bereits mit dem
Rhein-Erft-Kreis abgestimmt.
Damit die Stadt Erftstadt bzw. die unmillelbar betroffenen und zuständigen Fachbehörden
möglichst frühzeitig die Möglichkeit zur erneuten Stellungnahme erhalten, sollte darüber hinaus
angeregt werden, das diese noch vor dem nächsten Verfahrensschrill (Erstellung des Vorschlags zum Ausgleich der Meinungen und der Erörterung) zu den Überschwemmungsbereichs-Abgrenzungen gehört wird.
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Anlage
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GEP RB Köln, Sachlicher Teilabschnitt
"Vorbeugender Hochwasserschutz" Teil1:
Regionen Köln, Bonn I Rhein - Sieg und
Wassereinzugsgebiet der Elft
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4
Anlage 2
zur v
7/.,{7..-1.3'1
Gebietsentwicklungsplan
für den Regierungsbezirk Köln, Sachlicher Teilabschnitt
"Vorbeugender Hochwasserschutz", Teil1: Regionen Köln, Bonn/Rhein-Sieg und
Wassereinzugsgebiet der Erft;
Stellungnahme
der Stadt Erftstadt
Es wird grundsätzlich begrüßt, dass die raumordnerischen Ziele für den vorbeugenden
Hochwasserschutz in den Gebietsentwicklungsplan
aufgenommen werden sollen.
Von der Stadt Erftstadt werden zur o.g. Änderung des GEP folgende Anregungen vorgetragen:
Bezüglich der zeichnerischen Darstellung wird angeregt, Bereiche, die aufgrund der topographischen Gegebenheiten hochwasserfrei sind, auszunehmen, soweit sie im Maßstab des GEP darstellbar sind. Dadurch kann im Fall der Überplanung unnötiger Aufwand für den Nachweis der Hochwasserfreiheit vermieden werden.
Die Abgrenzung des dargestellten Überschwemmungsbereiches der Erft ist nach Aussage des Erftverbandes und der Bezirksplanungsbehörde Köln auf nicht mehr aktuellen
Daten erfolgt. Der Erftverband erwartet in Kürze die Daten des Niederschlag-AbflussModells für die Erft unterhalb des Pegels Bliesheim.
Aus diesem Grund wird angeregt, diese Daten für die Abgrenzung der Überschwemmungsbereiche zugrunde zu legen.
,
Die Darstellung des Überschwemmungsbereiches für den Rotbach basiert nach Aussage
der Bezirksregierung Köln innerhalb des Stadtgebietes Erftstadt auf der Grundlage des
preußisch natürlichen und preußisch gesetzlichen Überschwemmungsgebietes. Deshalb
sollten auch in diesem Fall neuere messtechnische Daten, z. B. Daten die im Rahmen
der Planung des Hochwasserrückhaltebeckens
Niederberg ermittelt wurden, der Bereichsdarstellung zugrundegelegt werden.
Des weiteren wird angeregt, dass die von den Änderungen unmittelbar betroffenen
Kommunen und Fachbehörden frühzeitig noch vor der Erstellung des "Vorschlags zum
Ausgleich der Meinungen" erneut um Stellungnahme gebeten werden.
P:\AL\GEPrulDOBERSCHWV02.DOC