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Beschlussvorlage (Bebauungsplan 125, E. - Lechenich, Römerhofweg I. Beschluss über die Anregungen II. Satzungsbeschluss V 6/3417, Ratam 31.08.1999 V 6/3423, Ratam 31.08.1999 V 7 11508, Ratam 18.09.2001 V 7 11707, PlanA am 28.11.2001 V 7 I 3531, Rat am 06.07.2004)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,9 MB
Erstellt
02.09.10, 15:11
Aktualisiert
02.09.10, 15:11

Inhalt der Datei

öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 61.21-20/125 V 8/ Amt: tJ//3; - 61 - An den BeschlAusf.: Rat Datum: der Stadt Erftstadt - 61 - 15.11.2004 zur Beschlussfassung; zur Vorbereitung über den Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Bebauungsplan I. Beschluss 125, E. - Lechenich, Römerhofweg über die Anregungen II. Satzungsbeschluss V 6/3417, Ratam 31.08.1999 V 6/3423, Ratam 31.08.1999 V 7 11508, Ratam 18.09.2001 V 7 11707, PlanA am 28.11.2001 V 7 I 3531, Rat am 06.07.2004 ,"<, , Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetveranlwortlichen Erftstadt, den 15.11.2004 W~ Beschlussentwurf: I. Über die während der 1. und 2. Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 125, Erftstadt Liblar, Römerhofweg, gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141) zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.05.2004 (BGBI. IS. 718) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) vorgebrachten Anregungen wird wie folgt entschieden: Stellungnahmen zur ersten Offenlage: 1.1 Landesbetrieb Straßenbau, JOlicher Ring 101, 53679 Euskirchen Dem Hinweis bezüglich der Überprüfung von Schutzmaßnahmen gegen den Länn durch den Verkehr auf der B 265 sowie der L 263 wurde vorsorglich durch eine Festsetzung (Vorgabe für privilegierte Wohnungen entlang der B 265) Rechnung getragen. Der Hinweis hinsichtlich der Anfahrtssicht aus der Erschließungsstraße auf die L 263 wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt. 2 Der Hinweis, keine weiteren Zufahrten zur 8 265 oder zur L 263 zuzulassen, wurde entsprochen. zusätzncne Zufahrten zu den beiden Straßen sind nach dem 8ebauungsplankonzept nicht vorgesehen. Der Hinweis bezüglich der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Erftstadt und dem Landesbetrieb Straßenbau ist nicht mehr zutreffend, da in der Zwischenzeit die Vereinbarung abgeschlossen und die Straße gebaut wurde. 1.2 RWE Net AG, Kuchenheimer 22.01.2001 und 14.03.2001 Str. 1 - 3, 53881 Euskirchen, Schreiben vom Die Anregung, bezüglich der C - Trafostation und der Leitungstrasse wird im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt. Eine Festlegung sollte zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen. 1.3 Herrn Josef Peter Wallraf, Römerhofweg 24, 50374 Erftstadt Die Anregungen bzw. die 8edenken des Herrn Wallraf sind nicht mehr abwägungsrelevant, da er sein Grundstück zwischenzeitlich veräußert hat (Freßnapf) . Stellungnahmen 1.4 zur zweiten Offenlage: Staatliche Umweltamt Köln, Postfach 130244, 50496 Köln Der Hinweis bezüglich der Übergangsheime für Asylbewerber wird zur Kenntnis genommen und im Rllhmen von 8augenehmigungsverfahren entsprechend berücksichtigt. I. 5 Rhein - Erft- Kreis, Amt für Kreisplanung Platz 1, 50124 Bergheim , und Naturschutz, Willy-Brandt- Der Anregung bezüglich der 6 Straßenbäume wird entsprochen. Der Anregung hinsichtlich dem Einbau von Recyclingbaustoffen eines Hinweises in den 8ebauungsplan entsprochen. I. 6 Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, Postfach wird durch Aufnahme 1222, 50329 Hürth Der Hinweis der GVG Rhein - Erft, dass das Plangebiet mit der umweltschonenden Energie Erdgas versorgt werden kann, wird zu Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausbauplanung berücksichtigt. 1.7 Landschaftsverband, Rheinisches cher Straße 133, 53115 Bonn Amt für Bodendenkmalpflege, Endeni- Die Anregung, das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege vor dem Beginn von tiefgründigen Erdllrbeiten zu informieren, wird durch Aufnahme eines Hinweises in den Plan entsprochen. If. Gemäß § 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141), in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBI. I S. 2141) zuletztgeändertdurch Gesetz vom 05.05.2004 (BGBI. I S. 718) i. V. m. § 233 Abs. 1 und § 244 Abs. 2 8auG8 in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (8GBI.I S. 2414), i.V.m. §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung wird der 8ebauungsplan Nr. 125, Erftstadt - Lechenich, Römerhofweg nebst Begründung und beschlossenen Ergänzungen als 3 Satzung beschlossen. Begründung: Zu 1.2 Auf eine Verlegung der vorhandenen Leitungen oder eine Festsetzung als Leitungsrecht sollte vorerst verzichtet werden. Die vorhandene Leitung ist grundbuchbuchmäßig gesichert, sodass bei Beibehaltung der Leitungstrasse eine Festsetzung eines Leitungsrechtes nicht zwingend erforderlich ist. Die Stadt Erftstadt ist außerdem Eigentümer aller von der Leitung betroffenen Grundstücke. Weitere darüber hinaus ggf. erforderliche Regelungen können im Rahmen der Grundstücksvermarktung privatrechtlich gesicherl werden. Zull. Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 31.08.1999 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 125, Erftstadt - Lechenich, Römerhofweg beschlossen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 03.09.1999 bis 13.10.1999 und die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB am 16.02.2000. Die 1. Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 08.01.2001 bis 07.02.2001 und die 2. eingeschränkte Offenlage gem. § 3 Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 05.10.2004 bis einschließlich 04.11.2004 statt. Aufgrund des Ergebnisses des Abwägungsprozesses kann nunmehrder Bebauungsplan 125, Erftstadt - Lechenich, Römerhofweg als Satzung beschlossen werden. , Anlagen An! e /1 VS)tJ13 S STAD ERFTSTAD Blo:l - ",. ..- - , ••• •••• •• • • •• • • BEBAUUNGSPLAN NR.125 Erftstadt . Lechenich, Römerhofweg Umwelt- und Planungsemt Erflstadt. Masslab: 1 : 5.000 zu , Ii Staatliches Umweltamt Köln staeuenes umweuamt K611l Hauplstelle staatliches Umweltamt Köln * Blumenthaistraße 50670 Köln Telefon Postfach 130244 • 3 Stadtverwaltung Erftstadt -PlanungsamtPostfach 2565 AußensteIle hO! 0.1l31 ~ C (0221) 77 40 - 0 (0221) 77 40 - 288 Fax E-Mail poslslelle@stua-k.n 50496 Köln Anlog Friedrich-Ebert-Allee ~ I B.~;-;t _ 144 53113 Bonn Telefon (0228) 53 86 - 0 Fax (0228) 2303 37 E-Mail poststelle@stua-k,nrw,de 50374 Erftstadt ·~~~~~~;;:Ti?:-r:r~Skunfterteilt Telefon E-Mail Ihr Zeichen Herr Mertin 0221m40-505 61 21-20125 - 2418"m.OsBR.t25 -O:MM§:n ==lI::JJ r---MeinZiilch8.-n Datum 08.02.2001 Bauleitplanung, Behauungsplan Nr_125 Erfrstadt Aulliebung des Bebauungsplau cl vom 05.11.1999 reich in dem sich die vorhandenen festgesetzt Wohnheime wird. In einer Erörterung Problematik teilte ich mit, dass Bedenken fur Aus und Übersiedler der Situation Hause bestehen, befinden wenn der Be- als Gewerbegebiet in Ihrem Hause mit Herrn Lippik habe ich ihm die fur Bauen und Wohnen des Landes Nordrein- Westfalllen 28.September 1990 /lA-90 1.3 können in Einzelfallen Festsetzungen erteilt werden, durch die Übergangsheime se nur für eine vnrriibergehende Bei Standorten Unterbringung in Gewerbegebieten auch in Gewerbegebieten muss eine Unterbringung sein. So haben die Bewohner sichergestellt für Asylbewerber der Asylbewerber Befreiungen zugelassen in Betracht ohne Gefahren z B. einen Schutzanspruch Misengebietes (60 / 45 dB(A) zur Tag / Nachtzeit).Dies von den sind, wenn die- kommen. fur die Gesundheit für die Lärmrichtwerte kann im späteren vom ge- eines Baugenehmigungsverfahren werden. Zu der Aufhebung ImA~ra~ in Ihrem erläutert. Gemäß Erlass des Ministeriums währleistet Gespräche Frau Meyer. bereits in meinem Schreiben o 71 vom 18_01.2001 bzw. 21.01.2001 und mehrere Ihre Schreiben Sehr geehrte Lechenich des Bebauungsplan Nr. 71 werden keine Anregungen und Hinweise vorgetragen. _ ('~-m (Mertin) AuBcrflalb eer Olensb:eit: Bei dringendo" Nachrichton (0111) 2229498 odor !0201j7144 88 (Nachrichtllnund UmweltoStrelfenw.:agen Essen) aerenscnanszemrate In Köln ob Koln-Hbf mit den u-eannen 5 und 18 bis Haltestelle Relchonspergerplatz In bonn ob Bonn-Hbf mit den U-Bahnon 16, 63 und $6 bis Hattestollo Oe'utsche Telekom I Josef Peter Wallraf Römerhofweg 24 50374 Erftstadt 15.01.2001 Stadt Erftstadt - Der Bürgermeister Umwelt- und planungsamt 10 14 20 50374 Erftstadt 1 6, JAN, Zaal Eingang V\)1. ! BOro Dürg6lllleister ,--2_1 '----''---''---'"--'-----''---' ~ Bebauungsplan Betreff: o Sehr geehrter , .1. 125 der Stadt Erftstadt Herr Bürgermeister Bösche, hiermit lege ich Widerspruch gegen den obengenannten plan ein und melde hiermit meine Bedenken an: o ( ~ Bebauungs- 1. Wertminderung meines Wohnhauses, sowie Grund und' Bodens. Durch eine Gewerbebebauung lässt sich mein Wohnhaus sehr schlecht veräussern und auch sehr schlecht vermieten. (2 abgeschlossene WOhneinheiten) 2. Durch erhebliche Lärmbelästigung von Westen durch die Firma Aldi und zusätzlich von Osten, neues Gewerbegebiet, ist meine Wohn- und Lebensqualität erheblich beeinträchtigt. 3. Ich befürchte 4. Falls zu geringer Seitenabstand zum nächsten Gewerbetreibender, erfolgt eine verschattung meines Anwesens von Osten. Ich möchte verbleibe ausserdem Sie höflichst eine Insel im Gewerbegebiet bitten, dies zu berücksichtigen zu werden. und / NR.985 ""? 1....".. ~....J 22.0t.~01 .. ßfP:~ •• ~~#~ f Straßen.N~W. ~o(lde5betrieb • .- t ~~Sn/)lW'.t=.IN<rlN\!\oW~l1bl\ I . --',--;-:-' HIadcII~ • ~. JiJ:dmdlll1Q 1DI·l per Fax 1022 3SI4{]9-505 Stadtverwaltung Ertlstadt Umwelt· uml Planllngsamt Postfacll 2565 - - •• -: - - : .., ; , -.;-',-.-:: . - .' .-•. ·'i1.ys"-~g~'CII.jpw'Ll:ti ~,)t:;.;,-rt •• Stroßenbou , , 1:.);.. ; . - Oe fln",~n\l(':";li:;r- N,ledBfIBiSt.:ng Niede.rlassung 2 2. JAN. 2001 14 Nordrhein·We~lfolen NJedefla$s.ung Bochurr. Niede<l""'ne aonn NledertBsautlg Coe$feld . Niedolfaaoung Etiaon 20 21 N!edfjlf8fSuBg Nlederl ..... n; Hage" N1sdcrto99U1g Hamm Ni.d.rt Kled.rl _let. Ht:rr Frtesen E-Ma~: j.hieoe<l@koeln."' aese n.rtwao 1II0 KäIn f1Ill<lol.1d Meschodo Nieder1s=ng 0225117911-204 I.,· . 02~1fI96·222 DaMn: 16.Cl :2001 fon: 580-2a.11).642_IS_070 Nleclertlisaung III.don IlladeriOSSung MÖIIOh.f1Il'"dbllCh Nleder; .... ung MimI e Nlederi_nu "adorbom NI'dMIasa.ng Nie4.r1aSGUfI!l Bebauung5plan Eus!cirs:haR NmdOllassJng Gumm.rsbaeh 50359 Erftstadt Z."".n: Aat!w.n Bielefeld Nr. 125, Erftstadl-L·echanic:ti, Siegtn wese' faet'lcenl:cr Römernofweg; • Gabiud.mBnug,mlm · Prtlluntor hier. Beteiligung der Trager öffentlicher gem. § 3 (2) 8auGB • T.irko"""urikatl.n Belange im Bauleitplanverfahren - V.rm"""iJlGnmdorwerb Ihr Schreiben vom 21. Dezembef 2900, Az.: 61 21-201125 Sehr geehrte Damen und Herren, , gegen die 0.9. Beuleitp!aliLlng Bedenken. Folgende Hinweise bestehefi seitens der Straßenbauverwa:tul'Ig keine 9Nndsätztichen. sind zu beachlen: • Ole Straßenbauverwaltung prüft nicht, ob Scnutzrnaßnahmen gegen der. Lärm durch Verkehr auf d'3f B 265n sowie !\er l 263 erforderltch sino. E~6lituell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Erftstadt. • Oie Anfahrsicl1t aus der zukünftigen Er~chließun9SS\rai!.eauf die l 263 gemäß Punkt 3.4.3 der Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil 1. piangleiche Knotenpunkte (RAS-K1, Ausgabe 1988) muß gewährleistet sein. • Eventuell geplanten weiteren Zufahrte!! zur den. Die detaillierte e 265n Planung des nsuen Verkehrskl10lens 263 ist mit mir abzustimmen un~ frühzeitig gung (2-fach) vo~ulegell. oder zur L. 263 kann nicht zugestimmt wer· der Erschließuflll5slraßa an die L vor "Ausscnreibt.mgsbaginn zur Prüfung und Genehmizur Anbindung 1 NieaerlasGlIng EU!iklref'lon' J(jl-cner Ring 10'" Hl3· 5~e79 Eu~lCirchan· Cl> 02251n960' F3'( 02251n9~22 ll!indMbelrieb Strao,eflbau Ncrd,heln-We6ttalan. Slral\et'! N~W ',(,O'n. Mtnaenar Straße 2 ' 3Q879 Kötn . '" !J22"d~1)19i .. 0 !...1nd~b:!!reb Stroß8nb9u Ncrdme~n.WflElit1a:en: SUlIßlIr. N.~W Müns.ltr· FUrBlenDef;-etr, 15, d6147 Ml.l.lSter· e 02511105 44 IrrttfmG': '6U'ai1lo0"',~rN,a~'E·Ma"', kOn\ß~@;,\raf,'6en.r:I'W.ue . 22.£1. 2@01 D02 1:!:13 . . Für den Anschluss der ErschließungsstralJeist der Abscn'uss einer ,Verwalh;ngsvereinbarung zwiscnen der Stadt Erftstadt und dem LandeSb..lrieb Str<ißenoau NRW. Niederlassung Euskirche" efforde~iCh.Mit dem Bau der Ar1bindung darf vor Abschluss dar Vereinbarung nichl begonnen werden. Abschließend bitte ich Sie, die Spuraufteilung, sow.e die Sperrflächen in den Zufahrten der B 265n zum Kreisverkehrspla1Z B 266n I.L 263 aus dem Plan zu streichen, da diese nich~ korrekt sind. Mit freundliche~ Grüßen Im Auftrag 2 --VflOIJ~] Anlage A ",10\\ - ZU -Lf ' Der Landrat 6113 Kreisplanunq Datum 29.10.2004 Mein Zeichen 50359 Erftstadt 61.3-41.05.°3 ettetlt Auskunft Herr Weber ZimmerNr. )·4 Telefon 0227' 83"4213 Bebauunqsplan 125 Erneute öffentliche Au.legung Ihr Schreiben vom 27.09.04 - 61.21-20/125 Fox 0227183-2344 E-Mafl amt61@rhein-eTft-kreis.de Durch die Änderungen des Bebauungsplanes verringert sich die Anzahl der festgesetzten hochstämmigen Straßenbäume um 6 Bäume. Dies kann nicht durch die geringfügige Vergrößerung von Restflächen zwischen den öffentlichen Verkehrsflächen und den Gewerbegebieten ausgeglichen werden. Daher rege ich an, das Kompensationsdefizit durch-die Beibehaltung der festgesetzten 6 Bäume an der Grenze zwischen der Fläche für Versorgungsanlagen und der Shalle "An der Patria" oder durch Festsetzung von 6 Straßenbäumen in der öffentlichen Grünfläche südöstlich des Kreisverkehrs auszugleichen. Sofern dieser Anregung nicht gefolgt wird, ist das Kompensationsdefizit durch eine entsprechende Erhöhung der Ausgleichsflächen außerhalb des Bebauungsplanes auszugleichen. Hausadresse wüly-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Telefon 0227183-0 Fax 0227183-2300 Internet www.rhetn-erft-krets.de inf o@rhein-elft-kreis.de Postadresse 50124 Bergheim Öffnungszeiten Montag bis Freitag Sofern der Einbau von Recyclingbaustoffen (z. B. als gebefestigung) vorgesehen ist, ist vor dem Einbau Baugenehmigung - eine Genehmigung bei meiner Abfallwirtschaftsbehörde rechtzeitig zu beantragen. chenden Hinweis an. Untergrund- oder Weunabhängig von einer unteren Wasser- und Ich rege einen entspre- 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag '4:00 Uhr bis ,8:00 Uhr Samstag 08:00 bis 11Uhr [nur Service- und Zulassungsstelle im Kreishaus Bergheim) Bankverbindungen Weber Postbank Köln (BLZ370 100 so) Konto: 10 850 SoS Kreissparkasse Köln (BlZ 370 502 99) Konto: 142 001 200 öttenu. verkehrsmtttel zum Kreishaus Bahn: Bergheim und Zievench Bushaltestellen. Am Knüchelsdamm und Kreishaus - wettete Infos: www.revq.de oder 02234 1806-0 Bp12s-er.doc LANDSCHAFTS VERBAND RHEINlAND nheiniscnel Amt Ie.- BodcIndenkmaJpfloge. brIefanschrift: Erdonieher ~~R\- StruBe 133.5311 Stadt Erftstadt Umwelt und Planungsamt , ., ~ ~U~M~~¥i~~~~rl!tm~ e Bonn· , o 4 21 105 S"d, • Der üo 104 8Z a urn rtrslSdt u'gO""O'''oMs 13. OKT. 200 4 14 20 Postfach 2565 Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland Rheinisches Amt fat Bodondenkmalpffege 004 U ~r Elrtrg,ang 8cJro i. !l&AI(j~fr 32 40 BOrvol'1'Tl8lstQ5i 43 44 50359 Erftstadt R.l(A .: (02 25) 95 34· 1 3 . Zeichen - bel eüen Schreiben Fax: (02 28) 60465 301 bitte angeben 333.45-30.1/99-011 Bebauungsplan Nr. 125, Erftstadt-Lechenich, Römerhofweg hier: Beteiligun~öffentlicher Belange gern. § 3 (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB Ihr Schreiben vom 27.09.2004 -Az.: 61.21-20/125; Sehr geehrte Frau Meyer, für die Übersendung Ihres o.g. Schreibens danke ich Ihnen. In bezug auf die Belange des Bodendenkmalschutzes verweise ich auf die Stellungnahme des Fachamtes vom 28.08.2000. Ich bitte Sie, das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45,52385 Nideggen (Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199) frühzeitig - mindestens 4 Wochen vorher - vom Beginn der Erdarbeiten zu unterrichten. Mit freundliehen Grüßen I?-;;te (Sahl) Besucheranschrift: 053115 o 53115 Bonn - EndeniCher Straße 133 Bonn - EndeniCher Straße 129 und 129a BCsuchs:zelt: Mo.• Fr, 9.00 . 15.00 Uhr oder nach leIBIonIscherVereinbarung Straßenbahnhaltestelle Bonn-Hauptbahnhof Bushallestelle Kartstraße - Unien 621, 634, B36, 637, 638, 639, 800, 843, 845 OB-Hauptbahnhof Bonn zahlungen nur an den Landschaftsvetband Rnelntano . Kasse 50663 Köln auf eines der untenstehenden Konten Westdeutsche Landesbank BO 061 (BLZ 300 500 00) Deutsche Bundesbank Filiale KOln 370 017 10 (BLZ 37000000) Postbank Nieder1assung KOln 5 64-5 01 (BLZ 370 10050) L'fR .LANDSCHAFTSVERBAND DER DIREKTOR DES LANDSCHAFTSVERBANDES RHEINISCHES AMT FÜR BODENDENKMALPFLEGE t ~. OeffegiO~e~o~~~a:~ ~ rheinischen Städte und Kreise Anlage _Amt"" zu frU~~ ~ Datum Blat;· Stadt Erftstadt Umwelt- u. Planungsamt z. H. Herrn Wirtz Holzdamm 10 .- Y c.,; Fox l02 281 98 34- 119 . . 50374 Erftstadt ~ o ) Bebauungsplan Nr. 125, Erftstadt-Lechenich, Römerhofweg hier: Belange des Bodendenkmalschutzes· Beteiligung des Rheinischen Amtes für Bödendenkmalpflege als T~gerÖfferitlich~r Beiarige . .. '. ., . .. : '.: .:.,", '. . " .' .. . Sehr·geetlrte'r.Herr Wirtz, .. , :, ...; ~~: ... ' : . ) . 1 im Rahmen' des vertahrens .nach § 4 Abs. BauGB wurdenvon Seite'n des Rhei- . nlschen Amtes fOr Bodendenkmalpfleqe mit Schreiben vom 11:1.2000 zu der o. a. .", Planung Anregungen vorgetragen. Da aufgrund von vorliegenden Hinwelsen zu archäologischen Bodendenkmälem aus der unmittelbaren Umgebung dieses Plangebietes die Prognose zulässig war, dass im Plariungsareal Bodendenkmäler erhalten sind, wurde eine Sachverhaltsermittlungvorgeschlagen. Diese Voruntersuchung wurde nun im Zusammenhang mit der Ausführunq des Aldi-Vorhabens zumindest in Teilbereichen des Planungsareals durchgefOhrt. Die archäologische Begleitung der Erdarbeiten ergaben, dass zumindest im Norden des Planunqsareals (GrundstOck Aldi) Kolluvien anstehen, die vorhandene archäologische Befunde Oberdecken. . Unter ca. 20 bis 30.cm Humuswurden bis zu 40 cm starke Kolluvien festgestellt. Unter den Kolluvien steht Löß an. In diesem wurden eisenzeitliche Gruben (erhaltene Tiefe der Gruben bis zu 0,5 m) und Pfostenlöcher ehemaliger Gebäude festge~ij.. Bedingt durch die geringfügigen Erdeingriffe für die Ausführung des Bauvorhabens Aldi wurden bzw. werden diese archäologischen Befunde nicht zerstört. Sie bleiben also unter dem Gelände erhalten, Aufgrund der Voruntersuchungen muss davon ausgegangen werden, dass sich auch im südlichen Teil des Planungsareals Kolluvium befindet, so dass hier eine archäologische Prospektion (Begehung der Fläche) keine erweiterten Kenntnisse bringen wird, . BeJuch.... nachrlh 0 &3115 Bonn· End.nicher StreBe 133 C 63115 Bonn' frw:lenlchor SuaBe 129 und 129. .. DB-Hauptbahnf\ot Bonn &iii t-to.ltttlteno Kar1.llraQo • Union 810, 8J.4., 8J7, 638, 639, 800, 843. 845 8u/Jctw.n Mo.-Ft. 9.00 - 18.00 Uhr OdM n-=tI tII.fonlschor Vetelnbarvng f.-foo V.rmlntung 102 261 98 34-0 LVR Im Intemll: I.1ttp://www.Iw.de bhlung __ nur ,n den Landacl'1afUverband Rhelnlend . K..... au' e!nu dar neett.taMindan Konten Wutdeutlcha LandubaM KOin 80 1 IBLZ 370 1500 001 undur:llfltralbant: KOtr1 370017 10 IBLZ 370 000 001 Po.tbanll NlaMrlauung K~ 1564-6 01 1Bl.Z 370 100 601 80883 KOin . oe .' . Die mit Schreiben vom 11.1.2000 vorgetragenen Anregungen des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege werden daher zurOckgezogen. Grundsätzliche Bedenken zu dieser Planung bestehen nicht. Da jedoch nicht auszuschließen ist, dass bei tiefgrOndigen Erdeingriffen archäologische Bodendenkmälerzerstört werden, die jedoch mangels vorausgehender Fassungsmöglichkeiten nicht in die Planung eingebunden werden können, ist es unbedingt erforder1ich, dass von Beginn der Erdarbei. ten dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege - AußensteIle Nideggen, Zehnthofstraße 45,52385 Nideggen, Tel. 02425/7684 oder 7491 rechtzeitig schriftlich angezeigt wird. Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit und verbleibe Mit freundlichen GrOßen imAuftrag ).. ~c __d ~CYE~~rt . ... :.. ; . ".~ . .,. --;. .', .' ' .... )~ ) , i l /J Anlage I V{l/04n! Blatt - zu ~ - RW~ Net Netzregion Mitte AWE NET AG. Kuchenneirru!,· Sir. \·3, 5388\ Eu~kifchen Stadt Erftstadt Der Bürgermeister Umwelt- und Planu Holzdamm 10 r;tfJJr:;~r,;;:;;-I::=r::-;r--r-_Inre 1 fI, MRZ. 2001 50374 Erftstadt 65 Ihre Zeichen: 61 21·20/125 Unsere Zeichen: NM-GP/Lü Lückenbach (02251 )704·223 (02251 )704·277 RolCPeter.Lueckenbach @rwenet.com 21.12.2000 Nachricht: Name: TeJefon: Telefax: E· WI Euskirchen, Bebauungsplan Nr. 125, Erftstadt • Lechenich, 14. März 2001 Römerhofweg Sehr geehrte Damen und Herren, in einer erneuten Stellungnahme Verfahren wie folgt mitteilen: möchten wir Ihnen unsere Bedenken und Anliegen zum Die Straßenplanung im oben genannten Bebauungsplan lässt bereits jetzt erkennen, dass verschiedene Änderungsmaßnahmen an unseren Versorgungsanlagen erforderlich werden. Die auf dem Grundstück Gemarkung Lechenich, Flur 36, Nr.:113, befindliche C·Trafo . Station werden wir demontieren und als Ersatz einen neuen Stationsstandort benötigen. Die Versorgungsfläche von 2,50 m x 5,00 m bitten wir im Bebauungsplan einzuplanen und auszuweisen. RWE Net Aktiengesellschaft Netzregion Weiterhin sollten die in den beigefügten Planauszügen grün markierten Flächen als Leitungstrassen in den Bebauungsplan zu berücksichtigen sein. Die mit den Buchstaben "A • B , C • 0 , E . F" bezeichneten Trassen sind im Zuge einer Wegeeinziehung für uns dinglich zu sichern. Auch wenn die Kostenfrage nicht Gegenstand dieses Verfahrens ist, so weisen wir darauf hin, das die anfallenden Folgekosten zu Lasten des Veranlassers gehen. Mit freundlichen Grüßen RWENET Aktiengesellschaft Netzregion Mitte NetZbe~B,er ,~ Postadresse. 57069 Siegen T .49{01271/5a4.Q0 F +49{01271/584·2524 1 WWW.rwenet.com Vorsitzender des Aufsichtsrates: Manfred Remme) Vorstand: Dr. Wolfgang Kässer (Vorsitzender) Dr. )ürgen Kroneberg Manfred Reindl Dr. Rolf Windmöller Sitz der Gesellschaft: Dortmund Eingetragen beim Amtsgericht Dortmund, Handelsregister-Nummer HRa 11622 . ist ~:L..-c. Lückenbach Mitte Friedrichstraße 60 57072 Siegen Anlage(n) Bankverbindung: Commerzbank Dortmund BlZ 440 400 37 Kto-Nr. 3 520 S55 Commerzbank weset BlZ 356 400 64 Kto.-Nr. 1 306729 USt.·ldNr.DE 170a 32 356 ... : der vorn, rtt19rl--tt---tt--H---Y~il:5~529.3lLechenich,M. ___ __ -ooom.M!.~ .•1CQIlOWc.lOkV • _ ~.. - • • ~:=~::::;:;:::~.. : .~ .. YOth. Mltt~·1Ybd ___ __ ..~.«~_.~tI,v ••• __ • :.U~ :;:=::=:;:;:::~ . _...u..._-.. .wIßI~ .witd~ • . 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''r'' ~~1.~1.~--A" ..~~~~;-~;. ~ ~ ~ T : : • _ -_ ..L.L. -'I.. _.... .. _--9fPl " ..L.L.- . _ -.II... _.. •• _..L.L._ ..f~.lkV - ,lh'nIeojjun; .LI- ....w~ •• • • J.L-. waOenbel.fmltg. . .WIfh.~re1t9. • _-'1.._: . •• .~ • .. ..IL_ • • -_ .._--QII'PI --"-- . wttd~ • .. WHh. -'I.. _- _.LL- . gorpI. ~ ...- • • • -_ .._--gepj.. ..Ll._ _ •wlrd~ .~_ ..frdtg.IO.V. • ,w!n;Ilitmonu.rt -wrh.HlecMnp ,wirdumgdlgt .wlrd~ _ -\IOfh.~ • .'oIIWirtI~ ........... - ..t . . _..L.L.- - ,----. ,wird~ .lOIirdurngl6tgt _._._-g,epl. ..IL..._.-«." • ..KMIcI'kV •• .UmLe;un; ,wirddemar!tiln ,wirdumgBtgt (. .u~ • ,wln:Idcmontlert " •• .wIrd~ ~ • 'I o. r-. .··•• . ·· · .· , , , 530 Ar.!a;;~ /) , , fViLV133 , !:!a~i -, ------ .. ~: -.....~---• ---.«' ----- 203 !::: 5529.3/Lechenich,M.l:500 ___ -'. "vom~MlttcnpA'~20lVo.)OkV- -_---:~~ ~.. .J1-. _. Blatt I - ,winll0tOC!t9t .wInI~f91 ..~ _ _._._-QePl ___ .wIrd~ .wird~ -11. ... • .-".~.brI . __ • ,w!rd~ ~.. • ,winlurngeIegt _._._-QII'PI . . HO / tlik V- UA - L'=~=:::::!:I:~;:;_""""=--"""---:-__ .. _.J,l. := _ vorh.MrtWhp • _"'. ___ - =:va:"-Strak>bri·-fmt!IiJ.,wirddtmDntltit ...... _.. • .wirdumgfieg1: .. _""'- _ -\o'CWtI..Fc".'IC~li ::~=:: -_ ,l'Wirda.montletl .wird~ = -_ ..__ .~ . .&1._ .. FrHtg.lOWo.30lV _ .. _-",gocpt .. .. ~tg. :::~ .-e::::==='!::';==~·=-l . ., . '~ .' Netzregion RW~ Mitte Net Netzbereich Berggeist Kuchenheimer Str. 1 - 3 53881 Euskirchen Telefon (02251) 704-1 Ihre Zeichen: Ihre Nachricht: Stadt Erftstadt Planungsamt Postfach 25 65 Unsere Zeichen: Ansprechpartner: Telefon: Telefax: E·Mail: 50374 Erftstadt Euskirchen, r.ltJ Bebauungsplan Nr. 125, Erftstadt-Lechenich, 61 21-20/125 21.12.00 NM-GP/Mo/Od Herr Morawietz (02251) 704-313 (02251) 704-277 Edo.Morawietz @rwenet.com 22.01.01 Römerhofweg Sehr geehrte Damen und Herren, gegen die Aufstellung von o. g. Bebauungsplan bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Zur Sicherung der allgemeinen Stromversorgung benötigen wir im Planungsbereich Versorgungsftäche ca. 2,50 x 5,00 m zur Errichtung einer C- Transformatorenstation 1,10 x 2,20 m. Den Standort haben wir im beigefügten Plan rot gekennzeichnet. Wir bitten Sie, diese Versorgungsftilche auszuweisen. im Bebauungsplan Mit freundlichen Grüßen RWE Net Aktiengesellschaft Netzbereich erggeist \.~. Kort einzuplanen eine ca. 2 , und für uns RWE Net Aktiengesellschaft Netzregion Mitte Friedrichstraße ::~-JAII7y---H~/: 60 57072 Siegen Pestedresse. 57069 Siegen T +49(0}271/584-o0 F +49(0}271/584-2524 I www.rwenet.com Vorsitzender des Anlage Aufstcbtsrates: Manfred Remmel Vorstand: Dr. Wolfgang xässer (Vorsitzender) Dr. Iürqen Kroneberg Manfred Reindl Dr. Rolf Windmöller Sitz dec Gesellschaft: Dortmund Eingetragen beim Amtsgericht Dortmund. Handelsreqister-N ummer HR811622 Bankverbindung: Ccmmerzhank Dortmund 8lZ 440 400 37 Kto.-Nr. 3 520855 Commerz.bank Wesel BlZ 356 400 64 Kto.-Nr. 1 306729 USt.-IdNr. OE 1708 32 356 Ihr Erdgas. 50359 Erftstadt 28. Oktober 2004 Bebauungsplan Nr. 125, Erftstadt-Lechenich, Römerhofweg Ihr Schreiben vom 27.09.2004 - Z 61.21-20/125 - Erweiterung wegen Kreisverkehr; Sehr geehrte Frau Meyer, Bezug nehmend auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass langfristig beabsichtigte oder eingeleitete Planungen. die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung für den oben genannten Bereich von Bedeutung sind, zur Zeit nicht anliegen. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass wir den vorgenannten umweltschonenden Energie Erdgas versorgen können. Die aus dem beiliegenden berücksichtigt werden. Bereich jederzeit mit der Übersichtsplan ersichtliche Erdgasleitung muss im Bebauungsplan Freundliche Grüße ~·.A·r· GVG Rhein-Erft Anlage: Übersichtsplan M 1:5000 Lageplan M 1 :500 ._. J .c: ' "., . ;-:.' , '. ~ ~E'Moil: ~. ." ':: . .-. sveryorgungsgesellschaf1 mbH Rhein.Erft Mo.·r.!onck.Stroßc 11 . 50354 Hürth Tel..02233 7909·0 02233 790938-000 Go. ":" for info@gvg.de . WW'W'.gvg.de c Bonkvcrbindung: Kreissporkasse Köln atz 370 502 99 . Konto Nr. 387 68 Handelsregister: AG Köln HRB 43268 Steuer.Nr.224/5716/0258 US,·rdenl·Nr.DEI23494611 VOßilzcnder des Aufsiehlsreles: Dip!.lng. Helmut Houmann Geschäftsführung: Dipl.·Kfm., Dipl.-Finonrwirt Christian Melze Dipl.-Ing., OipJ..Wir1,.lng. Fronk Röt1ger Partner der GEWRheinEnergie 1 :5000 -- --"'=--;- 28.10.04 08-46 . Uh .=-._-101.4 ---._-- ... 10\ • • + , i \ t-, '\...-- + \ ... ... ~ ..... \' <; \ \ ') ", , '....... / ~' \ , \ \ \.- ,....... \ \ \ ~~ \ \ "" \ ... ~ " , ,, , ,v ,... \ , \ \ .... ..J. 'v \ \ ,j / I / / / r ;' . I ;' : ! .' ! ! / , / I / ! i , ! / I / i / Q / , " / -------- ----- ! I / i ! / .. ", -------- -- ---- ------ -- .I 1 Dies ist ein Patch T Trennblattyp. a. >- j:j ro 1i c c e I-I-.e Bro Q. c II> 1;) III II> o II STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 61.12-20 öffentlich V 8/ Amt: An den 043'1 - 61 - BeschIAusf.: - 61 - Ausschuss Datum: 15.11.2004 für Stadtentwicklung der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; Betrifft:: Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Sachlicher "Vorbeugender Teilabschnitt Teil 1: Regionen Stellungnahme Köln, Bonn I Rhein-Sieg Köln, Hochwasserschutz" , und Wassereinzugsgebiet der Erft; der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Keine unterschrnt des Budgetverantwortlichen Erflsladl, den 15.11.2004 (r.,\J 1\ ,A, Beschlussentwurf: Die in der Anlage 2 beigefügte Stellungnahme wird beschlossen. \ Begründung: Mit Verfügung vom 08.06.2004 und 16.07.2004 hat die Bezirksregierung Köln den o.g. Änderungsentwurf des Gebietsentwicklungsplanes (GEP) mit der Bille um Stellungnahme vorgelegt. Anlass für die Änderung des Gebietsentwicklungsplanes (GEP) sind die Hochwasserereignisse der suer Jahre. Diese haben deutlich werden lassen, dass auch nach jahrzehntelanger Gewöhnung an vermeintliche Sicherheit unerwartet hohe Schadenspotentiale und Gefahren vorhanden sind. Über die zur Überschwemmung vorgesehenen Gebiete hinaus können auch abgeschirmte Bereiche in akute Überflutungsgefahr geraten. Im Hinblick auf mögliche Extremhochwässer und den damit verbundenen Gefährdungen erwächst die Pflicht, auf eine Minderung der Gefährdung hinzuwirken. Vor diesem Hintergrund hat die Landesplanungsbehörde NRW per Erlass der Bezirksplanungsbehörde den Auftrag erteilt, den GEP weiterzuentwickeln. Die nunmehr vorliegende Änderung des GEP, Sachlicher Teilabschnitt "Vorbeugender Hochwasserschutz" verfolgt hinsichtlich des Hochwasserschutzes folgende Zielsetzungen: • • • Sicherung und RLickgewinnung von natürlichen Überschwemmungsflächen Risikovorsorge in potentiell überflutungsgefährdeten Bereichen (hinter Deichen) Rückhaltung des Wassers in der Fläche des gesamten Einzugsgebietes 2 Die in der GEP - Änderung dargestellten Überschwemmungsbereiche umfassen in generalisierter Form das 100-jahrliche Hochwasser (HO 100 - Linie). Die so genannte HO 100 - Linie schlleßt folgende Gebiete ein: • • • Vorhandene Überschwemmungsbereiclle im Sinne von fachplanerisch festgesetzten oder dazu vorgesehenen Uberschwemmungsgebieten (unbebaute i.d.R. landwirtschaftlich genutzte Flächen) Rückgewinnbare Überschwemmungsbereiche (unbebaute Flachen hinter Deichen) Sonstige Überschwemmungsbereiche, (i.d.R. bebaute Flächen.) Die nachfolgende Abbildung verdeutlicht die oben beschriebenen Unterscheidungen bzw. Abgrenzungen: I -. -. -•. ----- ~""--- ------- --- --- _!t(,UQL - -HC:f '[ ÖÖ- -- - - - ---. ." . ~".. " I' I ': A---. f\- ",I" ", --n:A------- -.- ..,:--------r. I I , I 1 ' Hoctwassemetä hrdetes Gebiet I i Über1lutungsgebiet i : ! I Überschwemmungsgebiet mungsfläche : I . , , , , I Vorbehalt i Vorrang , - (HQ 100) Vorhandener Üborschwemmungsbcrclch i . Bereich (Extremhochwasser Obe"';ChwommUngSberelCh Rq,ckgowinnbarer Uberschwernmungsborclch ------------j " _______ .____ i t--- gebiet ,, Hochwassergefährdeter I Überflutungs- '.) Ooor11uteros Gobiet, dos auf Grund winer Babnuung nicht als OSG (ostgoaotzl wird , , , ~ .~ j Potentielles 1.) , I~ , RQckgewinnbare ubersctwem- - .,l- Vonang vorhandene I HQ 500) ,, ,, I : Potentielles Überflutungsbereich Sonstiger Ü-Screlch ., o , , i· il Boogobioto Im ÜborschWamm.mgsberolch VOrbehal; ·· , g> " c ~~~~~~ 1,11 ~ & genießen Bestandsschutz Die Überschwemmungsbereiche stellen also generalisiert das tatsächlich überflutete Gebiet zuzüglich rückgewinnbarer Überschwemmungsflächen dar. P: \AL\GEPAtlDOBERSCHW02. DOC 3 Im GEP sind auf dem Gebiet der Stadt Erftstadt die Überschwemmungsbereiche für den Rolbach und die Erft dargestellt (siehe auch Anlage 1). Danach sind zu den bisher im Flächennutzungsplan dargestellten Überschwemmungsgebieten auch Teilbereiche von bereits bebauten Ortslagen in Kierdorf, Liblar, Bliesheim und Dirmerzheim als Überschwemmungsbereiche vorgesehen. Aufgrund der vorliegenden Unterlagen bestehen jedoch für diese Siedlungsflächen keine Einschränkungen. Da diese Gebiete bereits überwiegend bebaut sind, gilt hierfür die Ausnahmeregelung für im Flächennutzungsplan dargestellte Siedlungsflächen, für die bereits rechtskräftige Bebauungspläne, Satzungen oder im Zusammenhang bebaute Ortsteile gem. § 34 BauGB bestehen. Grundlage für die Abgrenzung des Überschwemmungsbereiches der Erft wareri messtechnische Daten, die Mille 2003 ermittelt wurden. Nach Aussage der Bezirksregierung Köln und des Erftverbandes sollen jedoch Ende des Jahres für die Erft neue Daten bzw. ein neues Niederschlags-Abfluss-Modell vorliegen, mit dem nicht unwesentliche Änderungen der Darstellung zu erwarten sind. Die Bereichsabgrenzung des Überschwemmungsbereiches für den Rotbach besteht nach Aussage der Bezirksregierung Köln aus der Abgrenzung des preußisch natürlichen und preußisch gesetzlichen Überschwemmungsgebiet. Deshalb sollten auch in diesem Fall neuere messtechnische Daten der Bereichsdarstellung zugrundegelegt werden, z. B. die Daten, die im Rahmen der Planung des Hochwasserrückhaltebeckens Niederberg ermillelt wurden. Da insgesamt die für das Stadtgebiet im Entwurf des GEP vorgesehenen Überschwemmungsbereiche nicht auf der Grundlage aktueller Daten und tatsächlicher örtlicher Topographie abgegrenzt sind sollte derzeit nicht auf die im Entwurf der GEP Änderung dargestellten Uberschwemmungsbereiche detailliert eingegangen werden, sondern erst, wenn die neuen Daten bzw. die geänderten Abgrenzungen vorliegen. Diese Vorgehensweise ist bereits mit dem Rhein-Erft-Kreis abgestimmt. Damit die Stadt Erftstadt bzw. die unmillelbar betroffenen und zuständigen Fachbehörden möglichst frühzeitig die Möglichkeit zur erneuten Stellungnahme erhalten, sollte darüber hinaus angeregt werden, das diese noch vor dem nächsten Verfahrensschrill (Erstellung des Vorschlags zum Ausgleich der Meinungen und der Erörterung) zu den Überschwemmungsbereichs-Abgrenzungen gehört wird. - Anlage P;\AL\GEP~lDOBERSCHWV02.00C k,.X~ _ .. ...'. '. a-ts« - zurV71 y ..... li~ GEP RB Köln, Sachlicher Teilabschnitt "Vorbeugender Hochwasserschutz" Teil1: Regionen Köln, Bonn I Rhein - Sieg und Wassereinzugsgebiet der Elft , I I 4 Anlage 2 zur v 7/.,{7..-1.3'1 Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln, Sachlicher Teilabschnitt "Vorbeugender Hochwasserschutz", Teil1: Regionen Köln, Bonn/Rhein-Sieg und Wassereinzugsgebiet der Erft; Stellungnahme der Stadt Erftstadt Es wird grundsätzlich begrüßt, dass die raumordnerischen Ziele für den vorbeugenden Hochwasserschutz in den Gebietsentwicklungsplan aufgenommen werden sollen. Von der Stadt Erftstadt werden zur o.g. Änderung des GEP folgende Anregungen vorgetragen: Bezüglich der zeichnerischen Darstellung wird angeregt, Bereiche, die aufgrund der topographischen Gegebenheiten hochwasserfrei sind, auszunehmen, soweit sie im Maßstab des GEP darstellbar sind. Dadurch kann im Fall der Überplanung unnötiger Aufwand für den Nachweis der Hochwasserfreiheit vermieden werden. Die Abgrenzung des dargestellten Überschwemmungsbereiches der Erft ist nach Aussage des Erftverbandes und der Bezirksplanungsbehörde Köln auf nicht mehr aktuellen Daten erfolgt. Der Erftverband erwartet in Kürze die Daten des Niederschlag-AbflussModells für die Erft unterhalb des Pegels Bliesheim. Aus diesem Grund wird angeregt, diese Daten für die Abgrenzung der Überschwemmungsbereiche zugrunde zu legen. , Die Darstellung des Überschwemmungsbereiches für den Rotbach basiert nach Aussage der Bezirksregierung Köln innerhalb des Stadtgebietes Erftstadt auf der Grundlage des preußisch natürlichen und preußisch gesetzlichen Überschwemmungsgebietes. Deshalb sollten auch in diesem Fall neuere messtechnische Daten, z. B. Daten die im Rahmen der Planung des Hochwasserrückhaltebeckens Niederberg ermittelt wurden, der Bereichsdarstellung zugrundegelegt werden. Des weiteren wird angeregt, dass die von den Änderungen unmittelbar betroffenen Kommunen und Fachbehörden frühzeitig noch vor der Erstellung des "Vorschlags zum Ausgleich der Meinungen" erneut um Stellungnahme gebeten werden. P:\AL\GEPrulDOBERSCHWV02.DOC