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Beschlussvorlage (Bäderlandschaft Pulheim hier: Durchführung eines ÖPP Interessenbekundungsverfahrens)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
159 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
19.03.12, 19:05
Aktualisiert
04.05.12, 19:24
Beschlussvorlage (Bäderlandschaft Pulheim
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 86/2012 Erstellt am: 13.03.2012 Aktenzeichen: III / 26-Ba Verfasser/in: Herr Batist Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 27.03.2012 Betreff Bäderlandschaft Pulheim hier: Durchführung eines ÖPP Interessenbekundungsverfahrens Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 86/2012 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt auf der Grundlage des anliegenden Informationsmemorandums ein europaweites Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Erläuterungen In seiner Sitzung am 20.12.2011 hat der Rat die Verwaltung damit beauftragt, die erste Stufe eines ÖPPVerfahrens (sog. Interessenbekundungsverfahren) durchzuführen (s. Vorlage 484/2011). Zur Vorbereitung dieses Verfahrens hat der Rat in seiner Sitzung am 07.02.2012 die Vergabe von entsprechenden Beratungsleistungen an zwei Büros beschlossen (s. Vorlage 26/2012). Innerhalb der Verwaltung wurde hierzu eine Projektgruppe gebildet, die unter Beteiligung der beiden Büros zweimal getagt hat. Der Projektgruppe gehören folgende Personen an: o o o o o o Herr Erster Beigeordneter Thelen Herr Beigeordneter Herpel Frau Pawlowski – Leiterin RPA Herr Ritter – Leiter Sportabteilung Herr Dommelers – Bäderleiter Herr Batist – Leiter Immobilienmanagement sowie die Vertreter der beiden Beratungsbüros o Herr Dr. Dinkhoff, Kanzlei Wolter Hoppenberg o Herr Dr. Ing. Fischer, Büro Fischer Consult Hierbei wurde das als Anlage beigefügte Informationsmemorandum entwickelt. Die Berater werden im Rahmen der Sitzung sowohl ihre Büros als auch das Informationsmemorandum vorstellen, den Ablauf des Interessenbekundungsverfahrens erläutern und für Rückfragen zur Verfügung stehen. Ziel des Interessenbekundungsverfahrens ist es, den Rat in die Lage zu versetzen, sachgerecht zu entscheiden, ob mit einem ÖPP-Verfahren voraussichtlich ein Ergebnis erzielt werden kann, das die von ihm gesetzten Rahmenbedingungen einhält und ob die hiermit verbundenen Chancen die Risiken überwiegen. Vorlage Nr.: 86/2012 . Seite 3 / 3 Hierzu ist folgender Ablauf geplant: o Der Aufruf zur Abgabe von Interessensbekundungen wird europaweit im Amtsblatt der EU veröffentlicht. o Sich hierauf meldenden Interessenten wird das Informationsmemorandum einschließlich einer DatenCD mit technischen Angaben und Planunterlagen zur Verfügung gestellt. o Abgabefrist ist der 14.05.2012. o Auswertung und Plausibilitätsprüfung der eingereichten Angebote bis 25.05.2012. o Durchführung von Aufklärungsgesprächen in der 22. KW (29.05. – 01.06.2012). o Im Anschluss erhalten die Interessenten nochmals Gelegenheit ihre eingereichten Konzepte zu konkretisieren. o Abschließende Auswertung und Durchführung einer vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bis 13.06.2012 o Vorstellung der Ergebnisse in der Ratssitzung am 03.07.2012. Hinsichtlich der Durchführung der Aufklärungsgespräche schlägt die Verwaltung vor, dass jeder interessierten Fraktion die Möglichkeit eingeräumt wird, mit jeweils einem Vertreter an diesen Gesprächen teilzunehmen. Dies soll eine größtmögliche Transparenz des Verfahrens gewährleisten. Die Fraktionen sind gebeten den jeweiligen Vertreter im Rahmen der Sitzung zu benennen. Aus Sicht der Verwaltung ist hinsichtlich der vorgesehenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen besonders auf Zif. 2.3 des Informationsmemorandums hinzuweisen. Danach ist eine Forfaitierung des jährlichen Zuschusses mit Einredeverzicht vorgesehen. Forfaitierung bedeutet, dass der Investor seine Forderung gegenüber der Stadt hinsichtlich des jährlich zu zahlenden Zuschusses an die finanzierende Bank abtritt. Hierbei handelt es sich um ein bei ÖPP-Projekten übliches Verfahren, dass einen deutlich niedrigeren Finanzierungszins gewährleistet. Im übrigen wird auf den Inhalt des beigefügten Informationsmemorandums verwiesen.