Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
02.09.10, 15:11
Aktualisiert
02.09.10, 15:11
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
AZ: 7020 - 01/10
öffentlich
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An den
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Ausschuss für Umwelt, Denkmal ehtlt2 tlnd Planting'
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Amt: -20BeschI./Ausf.:-70-
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung
Betrifft: Fortschreibung des Abfallentsorgungskonzeptes
- Änderungen 2005
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03.11.2004
in der Stadt Erftstadt
Bezua: V 7/3392
Finanziellel')Auswirkungen:
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Beschlussentwurf:
Der Bericht über die Umsetzung der Änderungen in der Abfallentsorgung
01.01.05 wird zur Kenntnis genommen .
Begründung:
Siehe Anlage.
zum
STADT ERFTSTADT
Abfallentsorgung
Az..: 7020-01/10
Abfallentsorgungskonzept
der Stadt Erftstadt
Systemveränderung
zum 01.01.05
Mit der Beratung der V 7/3392 im Fachausschuss am 27.05.2004 wurden die Auswirkungen der Ausschreibung der Duales System Deutschland AG (DSD) sowie der
Umsetzung der Elektroschrotterfassung auf die Konzeption der Abfallentsorgung in
der Stadt Erftstadt eingehend dargestellt. Nach der Beschlussfassung wurde der
Bürgermeister mit der Umsetzung der durch gesetzliche bzw. vertragliche Änderungen notwendigen Anpassung beauftragt. Über die Ergebnisse ist im Fachausschuss
zu berichten.
Der momentane Sachstand:
1. Gelbe Tonne - Leichtstoffverpackungen
(LVP)
Nach dem Ergebnis der DSD-Ausschreibung wurden im Bereich NW023 Rhein-ErftKreis die Dienstleistungen für LVP im Zeitraum 01.01.2005 bis 31.12.2007 wie folgt
vergeben:
Erfassung:
Sortierung:
•
Kreislaufwirtschaft Maurer & Wissing GmbH u. Co KG., Krefeld - KMW
RPS Altvater GmbH & Co. KG, Ellerstadt
Der DSD-Vertragspartner bis zum 31.12.2004 für den Bereich der Stadt Erftstadt ist
die Firma RWE Umwelt. Mit diesem Vertragspartner wurde bei der Einführung des
Dualen Systems die gemeinsame Erfassung aller Kunststoffe über die gelben Behälter vereinbart. Später kam - als Vorgriff auf die abzusehenden gesetzlichen Regelungen - die Miterfassung und Verwertung der Elektrokleingeräte hinzu.
Vor dem Hintergrund der DSD-Ausschreibung hat die Firma RWE Umwelt am
15.04.2004 den Vertrag über die Erfassung und Verwertung der Elektrokleingeräte
gekündigt. Da die Vereinbarungen über die gemeinsame Erfassung der Kunststoffe
automatisch mit Beendigung des Vertrages zwischen RWE Umwelt und DSD ausläuft, entfällt jede Basis für das gemeinsame Erfassungssystem.
Dieser Sachstand wurde bereits mit V 7/3392 dargestellt.
Anschließende Verhandlungen mit der KMW über eine Fortführung einer bisherigen
gemeinsamen Erfassung waren erwartungsgemäß erfolglos. Diese teilte mit Schreiben vom 06.10.04 mit, dass der Leistungsvertrag mit der DSD eine Miterfassung
dieser Wert- bzw. Abfallstoffe nicht beinhaltet. Des Weiteren könne aufgrund der
Vertragsinhalte, hier insbesondere der Bonus-/Malus-Regelung und hierauf basierender abrechnungsrelevanter Schwierigkeiten keine Einigung mit dem Vertragspartner für die Sortierung erzielt werden.
Damit wird eine Entflechtung der bisherigen Sonderregelung über die gemeinsame
Erfassung über die gelben Behälter zum 01.01.2005 erforderlich. In die gelben Behälter des DSD dürfen ab 01.01.2005 nur noch die Verpackungs-Leichtstoffe
eingefüllt werden. Die Leichtstoffe bzw. Kunststoffe aus Nichtverpackungen
müssen
nun über den Restabfallbehälter (grau) oder größere Gegenstände (z. B. Kunststofftisch/Gartenmöbel) über die gebührenfreie Sperrmüllabfuhr entsorgt werden.
Dieser Entsorgungsweg entspricht der Regel und ist offensichtlich auch so vom
DSD durch die Ausschreibungsvorgaben
gewollt.
Übrigens: Der üsp-Parmer wird verstärkt auf die richtige Betonung der gelben Behälter achten. Falsch befüllte gelbe Tonnen wer·
den mit der Aufforderung zur Nachsortierung stehen bleiben. In Wiederholungsfällen
den. Gezlelte Öffentlichkeltsarbeit ist vorgesehen.
können die gelben Tonnen eingezogen
wer-
Fir..anzielle Auswirkungen:
Die Beteiligung an den Systemkosten für die Miterfassung und Verwertung der
Nichtverpackungsleichtstoffe
in der gelben Tonne erfolgte nach regelmäßigen Mengenanalysen. Der Anteil betrug zuletzt 10,02 % = ca. 310 t /65.000 €/Jahr. Diese
Zahlung entfällt ab 01.01.2005. Die Mengen fließen bei ordnungsgemäßer Handhabung nun in den Restabfall und erhöhen die Deponiegebühr an den Rhein-ErftKreis.
Der Gebührenzahler wird zusätzliches Volumen im Restabfallbehälter über die
Mengengebühr finanzieren müssen. Zusätzliche Mengen die über die Sperrmüllabfuhr abfließen belasten die jeweilige Behältergebühr.
Insgesamt betrachtet wirkt sich die Umstellung positivs'auf den Aufwand aus. Der
wegfallenden Zahlung für die Mitbenutzung von 65.000 € steht bei gleicher Tonnage
eine zusätzliche Deponiegebühr von ca. 42.000 € gegenüber.
b. Elektrokleingeräte
•
Im Zusammenhang mit den Elektrokleingeräten ist Handlungsbedarf nicht nur
durch die Vertragskündigung entstanden. Bis Mitte 2005 muss die Bundesregierung
die EU-Richtlinie zur Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten durch die
Hersteller in deutsches Recht umsetzen. Nach dem Beratungsstand zum Elektround Elektronikgerätegesetz (ElektroG) bzw. zur Elektro- und Elektronikgeräteverordnung (ElektroV) zeichnet sich ab, dass die Kommunen die Aufgabe des Einsammeins und Sortierens übernehmen müssen und damit notgedrungen die Kosten bei
der Abfallgebühr berücksichtigen. Der Elektroschrott soll getrennt in 6 Behälter
(Haushaltsgroßgeräte / Kühlgeräte /Information, Telekommunikation, Unterhaltung /
Fernseher, Monitore / Gasentladelampen / Haushaltskleingeräte ) von den Kommunen bereitgestellt werden. Auf Abruf (man spricht von Wartezeiten bis 6 Tagen)
werden diese dann abgeholl. Nach gemeinsamen Gesprächen der Kommunen mit
dem Rhein-Erft-Kreis ist beabsichtigt, eine zentrale ÜbergabesteIle auf der Deponie
Haus Forst für die Kommunen einzurichten. Eine zusätzliche Stelle für die Südkreiskommunen z.B. bei der VZEK ist denkbar, müsse aber von den politischen Gremien
des Rhein-Erft-Kreises beschlossen werden. Auch Einzelpersonen können dann die
Altgeräte kostenlos abgeben. Mit der Umsetzung wird etwa im August 2005 gerechnet.
Nach derzeitigem Entsorgungskonzeption in der Stadt Erftstadt werden Elektrogroßgeräte (Kühlschränke, Fernseher usw.) nach Kartenabruf (Gebühr 20 € je Gerät) in den Haushalten abgeholt und zur Deponie des Rhein-Erft-Kreises
transportiert. Dieser gebührenpflichtige Hol-Service ist akzeptiert und wird mit etwa 700 Einheiten/Jahr in Anspruch genommen. Der Gesetzesentwurf zum Elektroschrott sieht
für die Erfassung Bring-, Hol- und Mischsysteme vor. Das jetzige Holsystem deckt 4
der 6 geplanten Erfassungsgruppen ab. Deshalb wird empfohlen, die Erfassung der
Elektrogroßgeräte zunächst unverändert durchzuführen. Ob die Gebühr (700 Einheiten x 20
14.000 €/Jahr) für das Holsystem ab August weiter erhoben werden
darf, bleibt abzuwarten.
Einzelpersonen können Elektrogeräte auch auf der Deponie Haus Forst und bei der
VZEK (bis August gegen Gebühr) abgeben.
=
•
Bleibt eine Lösung für Elektrokleingeräte zu finden, da wie oben dargestellt, der
Vertrag zur Miterfassung in der gelben Tonne zum 31.12.04 ausläuft.
Bis August 2005 ist die Entsorgung über die Restmüllbehälter grundsätzlich zulässi~. Allerdings sind im Hinblick auf die anstehende Neuregelung im Bereich Elektroschrott andere Alternativen zu prüfen. Eine Miterfassung in der Papiertonne scheitert an der Sortiertechnik. Die Mitbenutzung der Standplätze für die Glascontainer
lehnt der Betreiber aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Beide Erfassungswege
scheitern an den Abgrenzungsschwierigkeiten
zu den jeweiligen DSD-Leistungen
bzw. erwarteteakürzunqen der Zahlungen durch DSD. Ferner sind geeignete Behälter für die unbeaufsichtigte Erfassung nicht vorhanden wobei auf den meisten
Standplätzen kein Platz für weitere Behälter vorhanden ist. Erfahrungsgemäß werden die Anwohner von Containerstandplätzen auf Erweiterungen sensibel reagieren.
Daran würde auch die Einrichtung zusätzlicher Standplätze in zumutbaren Entfernungen scheitern.
Wie bereits im Fachausschuss am 27.05.04 mündlich berichtet, wird die Erfassung
der Elektrokleingeräte parallel zur mobilen Schadstofferfassung favorisiert. Gemeinsam mit der Firma RWE Umwelt, die nach dem noch laufenden Vertrag bereits die
Ve:wertung der Elektrokleingeräte durchführt, wurde hierzu ein Pilotbetrieb für ein
Jahr erarbeitet. Danach wird die derzeitige Schadstofferfassung um einen zusätzlichen Kleinlaster mit Hebebühne und Gitterboxen erweitert. Der Stellplatzbedarf ist
geprüft. Zunächst sollen Elektrogeräte bis zur Größe eines PC's sowie PC-Monitore
(aber keine TV-Geräte) angenommen werden. Bis zum in Kraft treten der Bestimmungen zum Elektroschrott (August 2005) wird RWE Umwelt zusätzlich zur Erfassung aucl{wie bishe) die Verwertung durchführen. Danach wird die Anlieferung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben bei den zentralen Anlieferungsstellen (Haus
Forst) erfolgen. Wegen des hohen Vorhalteanteils und der unbekannten Mengen
wurde ein Pauschalpreis von 27.000 € plus MWSt ausgehandelt. Dieser beinhaltet
zwei Sachstandberichte sowie Erstellung der vorgeschriebenen Entsorgungsnachweise und Übernahmescheine. Mit dieser Regelung wird ein Annahmeservice im
Bringsystem an 72 Tagen im Jahr (monatlich im Ortsteil) vorgehalten.
Nach den Erfahrungen des Testbetriebes kann über eine modifizierte Fortführung
entschieden werden. Für die Annahme von Großgeräten besteht eine Option Allerdings wird dann das Angebot nicht über einen Pauschalpreis sondern mit Mengenabrechnung erfolgen. Mit dieser Option ist aus Verwaltungssicht ein optimaler Einstieg in die Elektroschrotterfassung erreicht und problemlos die Erfassung der restlichen zwei Gruppen (Gasentladungslampen / Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, elektr. Werkzeuge Spielzeuge usw.) im Bringsystem umsetzbar.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Beteiligung an den Systemkosten für die Miterfassung und Verwertung von
Elektrokleingeräten in der gelben Tonne erfolgte nach regelmäßigen Mengenanalysen. Der Anteil betrug zuletzt 3,21 % ca. 120 t /15.000 €/Jahr. Diese Zahlung
entfällt ab 01.01.2005.
=
Bei der Gebührenkalkulation 2005 sind 27.000 € plus MWSt anzusetzen, die auf die
Behältergebühr wirken. Der Mehraufwand wird durch den Einsparungen bei den
Leichtstoffen -siehe oben- kompensiert.
Zusammenfassung:
Änderungen ab 01.01.2005
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In die gelben Abfallbehälter werden nur noch Verpackungsleichtstoffe
eingefüllt.
Nichtverpackungsleichtstoffe
(z.B. Kunststoffeimer, Plastikspielzeug) sind als
Restabfall über die graue Tonne zu entsorgen.
Die Änderung der Nutzung der gelben Tonne muss in der Abfallsatzung umgesetzt werden.
Elektrokleingeräte können als Restabfall bis etwa August 2005 über die
graue Tonne entsorgt werden.
Elektrokleingeräte (einschI. PC und PC-Bildschirme - keine TV Geräte) können ab Januar 2005 zusätzlich bei der mobilen Schadstoffsammlung abgegeben werden.
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Elektronikschrott treten voraussichtlich
ab August 2004 in Kraft. Die konkrete Umsetzung kann erst nach Vorlage der
Bestimmungen und Koordinierung der Aufgaben mit dem Rhein-Erft-Kreis
erfolgen. Allerdings sind alle Voraussetzungen geschaffen.
Bis Jahresende 2004 erfolgen mindestens 3 Kundeninformationen. Zusätzlich
wird im Abfallkalender auf die Änderungen besonders hingewiesen.
Über die weitere Entwicklung wird spätestens mit dem Halbjahresbericht
richtet.
Nachrichtlich:
2005 be-
Sperrmüll - Altholz
Seit dem 01.03.2003 ist die Altholzverordnung in Kraft getreten. Sie bestimmt, dass
Altholz (das nicht verwertet wird) der Beseitigung in einer Müllverbrennungsanlage
zuzuführen ist. Nach den Vorstellungen des Rhein-Erft-Kreises soll die Anlieferung
der Altholzfraktion unsortiert mit dem Sperrmüll bei der Deponie Haus Forst erfolgen. Dort erfolgt dann eine entsprechende Sortierung.
Damit kann die Altholzfraktion - wie bisher - mit dem Sperrmüll (kostenloses Holsyst m auf Kartenabruf) erfasst werden.