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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 86/2012)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
149 kB
Datum
27.03.2012
Erstellt
19.03.12, 19:05
Aktualisiert
04.05.12, 19:24

Inhalt der Datei

Bäderlandschaft Pulheim ÖPP-Interessenbekundungsverfahren Informationsmemorandum Seite 1 von 17 Bäderlandschaft Pulheim ÖPP-Interessenbekundungsverfahren Inhaltsverzeichnis 1. Angaben zum Interessenbekundungsverfahren ...............................................................3 1.1. Allgemeines..............................................................................................................3 1.2. Unverbindlichkeit .....................................................................................................3 1.3. Entschädigung ..........................................................................................................3 2. Projektbeschreibung........................................................................................................4 2.1. Allgemein .................................................................................................................4 2.1.1. Leistungsumfang .............................................................................................5 2.1.2. Personal ..........................................................................................................5 2.2. Technisch .................................................................................................................6 2.2.1. Grundstück Freibad Stommeln .......................................................................6 2.2.2. Grundstück Hallenbad Pulheim ......................................................................7 2.2.3. Karten und sonstige Unterlagen .....................................................................8 2.2.4. Leistungsverzeichnis / Leistungssoll ................................................................8 2.2.5. Im Verfahren zu beantwortende Fragen .......................................................11 2.3. Wirtschaftlich .........................................................................................................12 2.4. Rechtlich ................................................................................................................13 3. Verfahren ...........................................................................................................15 3.1. Allgemein ...............................................................................................................15 3.2. Form und Frist für Interessenbekundungen............................................................16 3.3. Kennzeichnung von Geheimnissen .........................................................................16 3.4. Eigentum an den eingereichten Unterlagen............................................................17 3.5. Ansprechpartner ....................................................................................................17 Seite 2 von 17 Bäderlandschaft Pulheim ÖPP-Interessenbekundungsverfahren 1. Angaben zum Interessenbekundungsverfahren 1.1. Allgemeines Vorliegend handelt es sich um ein Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung an § 7 Bundeshaushaltsordnung. Das Interessenbekundungsverfahren dient der Abfrage des Interesses, ob Leistungen, welche von der Stadt Pulheim auch in Eigenregie bzw. auf herkömmliche Weise durchgeführt werden können, durch einen Dritten im Rahmen einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (ÖPP) wirtschaftlicher erbracht werden könnten. 1.2. Unverbindlichkeit Aus dem vorliegenden Interessenbekundungsverfahren entstehen keinerlei Verpflichtungen der Stadt Pulheim. Die Stadt Pulheim verpflichtet sich insbesondere nicht zur anschließenden Durchführung eines Vergabeverfahrens oder gar zu einer Auftragserteilung. Entscheidet sich die Stadt Pulheim nach Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens die Leistungen nicht selbst bzw. auf herkömmliche Weise durchzuführen, sondern durch einen Dritten im Rahmen einer ÖPP erbringen zu lassen, wird die Stadt Pulheim ein Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge durchzuführen. 1.3. Entschädigung Für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren wird von der Stadt Pulheim keine Vergütung oder Entschädigung gewährt. Die Stadt Pulheim erstattet auch keine Auslagen o.ä. Seite 3 von 17 Bäderlandschaft Pulheim ÖPP-Interessenbekundungsverfahren 2. Projektbeschreibung 2.1. Allgemein Die Stadt Pulheim, geographisch nordwestlich der Großstadt Köln gelegen, erstreckt sich über ein Gebiet von rund 7.213 ha. Sie vereinigt die Gemeinden Pulheim, Stommeln, Brauweiler und Sinnersdorf mit den Stadtteilen Stommelerbusch, Ingendorf, Dansweiler, Freimersdorf, Geyen, Sinthern, Manstedten und Orr. Die Stadt Pulheim hat aktuell 53.771 Einwohner und wird nach Prognose des Statistischen Bundesamtes bis 2030 auf etwa 57.340 Einwohner ansteigen. Dabei wird das Bevölkerungswachstum von Pulheim voraussichtlich aus Familien mit Kindern bestehen, da die Grundstückspreise im Vergleich zu Köln moderat sind und den Zuzug von Familien befördern. Weitere Informationen hierzu sind unter http://www.pulheim.de/hosts/002/files/21206/9473.PDF zu finden. Die Stadt Pulheim hat neun Grundschulen, eine Hauptschule, je zwei Realschulen und Gymnasien und eine Förderschule. Pulheim liegt verkehrstechnisch günstig zwischen den Autobahnen A1 am Kölner Autobahnring und der A57 Richtung Neuss und Düsseldorf. Haupteinzugsgebiet für Badbesucher werden der Kölner Nord-Westen und die Nord-Westlich von Pulheim gelegenen Bereiche sein. Für die Naherholung lohnenswerte Ziele sind die Freimersdorfer Höfe und die Abtei Brauweiler, der Königsdorfer Wald mit der Glessener Höhe, die Gegend um Sinthern und Manstedten herum, die Junkerburg in Geyen, das Naturschutzgebiet im Ommelstal, das Ingendorfer Tal, die Mühle in Stommeln, der Knechtstedener Busch, die Altgehöfte rund um den Stommelnerbusch und schließlich der Orrer Wald. Im Sommer herrscht eine gemütliche Atmosphäre in Pulheim, da Cafés und Kneipen ihren Service auf den Bürgersteig verlegen und Straßen und Plätze sich beleben. Für sportlich Aktive bietet der Pulheimer See die Möglichkeit zum Segeln und Surfen. Ein Spaziergang im Nahbereich des Sees gibt bereits einen ersten Eindruck von dem geplanten Naherholungsgebiet Stöckheimer Hof, das dort entstehen Seite 4 von 17 Bäderlandschaft Pulheim ÖPP-Interessenbekundungsverfahren wird. Golfplätze befinden sich in Stommelerbusch, in Freimersdorf sowie an den Stadtgrenzen zu Rommerskirchen und Bergheim-Fliesteden. 2.1.1. Leistungsumfang Durch die Interessenten soll der von der Stadt Pulheim beabsichtigte Neubau eines Hallenbades sowie die Sanierung des Freibades im Ortsteil Stommeln untersucht werden. Daraus erhofft sich die Stadt Pulheim wesentliche Impulse, auf welchem Wege ein mögliches Verfahren zur Neugestaltung der Pulheimer Bäderlandschaft über ein Ausschreibungsverfahren entweder als ÖPP-Maßnahme oder über ein herkömmliches Ausschreibungsverfahren mit Eigenbetrieb realisiert werden sollte. Dabei sind grundsätzlich zwei Varianten möglich und für die Konzeptionierung im vorliegenden Interessenbekundungsverfahren freigestellt. Entweder erfolgen der Neubau des Hallenbades und die Sanierung des Freibades jeweils an den Altstandorten. Oder es erfolgt – evtl. unter Abriss der vorhandenen Hochbauten – der Neubau des Hallenbades wie auch die Sanierung des Freibades auf dem Grundstück des jetzigen Freibades Stommeln. Unabhängig von der gewählten Variante muss während der Bau- / Sanierungsphase ein durchgehender Betrieb des Hallenbades gewährleistet sein. Durch den Auftragnehmer soll im Anschluss an die Bau- / Sanierungsphase die bauliche Unterhaltung der Objekte sowie das technische und infrastrukturelle Gebäudemanagement für einen Zeitraum von 25 bis 30 Jahren übernommen werden. 2.1.2. Personal Das derzeit bei der Stadt Pulheim für den Betrieb der Bäder beschäftigte Personal ist in das Konzept des Auftragnehmers zu integrieren. Seitens der Stadt Pulheim gibt es noch keine Festlegung, ob das Personal durch den Auftragnehmer zu übernehmen ist oder diesem im Rahmen der arbeitsrechtlichen Möglichkeiten beigestellt / überlassen wird. Derzeit sind bei der Stadt Pulheim folgende Beschäftigte für den Betrieb der Bäder vorhanden: - 1 Bäderleiter, 46 Jahre - 1 stellvertr. Bäderleiter, 38 Jahre Seite 5 von 17 Bäderlandschaft Pulheim ÖPP-Interessenbekundungsverfahren - 1 Bädertechniker, 54 Jahre - 1 Schwimmmeister, 50 Jahre - 1 Schwimmmeistergehilfin, 51 Jahre - 1 Schwimmmeistergehilfe, 37 Jahre - 1 Schwimmmeistergehilfe, (Neueinstellung zum 01.04.2012) - 1 Badewärterin, 51 Jahre - 1 Badewärterin, 42 Jahre - 1 Badewärterin, 49 Jahre - 1 Badewärter, 25 Jahre Sämtliche vorstehenden Personen sind bei der Stadt Pulheim in Vollzeit beschäftigt. 2.2. Technisch 2.2.1. Grundstück Freibad Stommeln Das Freibad Stommeln bietet räumlich die Möglichkeit, neben der Belassung der vorhandenen Freibadbecken, ein Kombibad zu erstellen. Da die vorhandenen Gebäude und die enthaltene Technik ohnehin sanierungsbedürftig sind, könnte hier ein neues Schwimmbad entstehen, das sowohl das Hallenbad beinhaltet als auch im Sommer die Nutzung des Freibades bietet. Folgende Einschränkungen sind zu beachten: - Die dem Freibad vorgelagerten Flächen (Parkplatz und Sportanlagen) dienen entsprechend den beigefügten Planunterlagen als Hochwasserrückhaltebecken. Die Gebäude dürfen daher fast ausschließlich nur in den nicht gekennzeichneten Flächen erstellt werden. - Baurecht muss geschaffen werden, Dauer ca. 1 Jahr. - Stellplätze müssen gemeinsam mit den nutzenden Sportvereinen der angrenzenden Sportplätze genutzt werden. Seite 6 von 17 Bäderlandschaft Pulheim ÖPP-Interessenbekundungsverfahren - Im Falle eines evtl. Abrisses der Bestandsgebäudemuss ein Vereins-/Sportlertrakt mit 4 Mannschaftsumkleiden mit Duschen, 1 Schiedsrichterumkleide und 2 Vereinsräumen auf dem Gelände neu erstellt werden. Alternativ ist der vorhandene Sportlertrakt zu sanieren und über die Vertragslaufzeit gemeinsam mit den Schwimmbadanlagen zu unterhalten. Besucher-WC können ggf. gemeinsam mit dem Schwimmbad genutzt werden. - Baulasten, Leitungsrechte, etc. sind den auf CD beiliegenden Unterlagen zu entnehmen. - Ob die Anbindung weiterer Einrichtungen an den Schwimmbadbetrieb (z.B. Hotel o.ä.) zulässig ist, muss anhand des konkreten Einzelfalls planungsrechtlich geprüft werden. 2.2.2. Grundstück Hallenbad Pulheim Für die Bebauung ist eine vorherige Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans erforderlich. Folgende Einschränkungen, Anforderungen sind zu beachten: - Das vorhandene Hallenbad kann erst still gelegt werden, wenn das neue Hallenbad in Betrieb gegangen ist. Dadurch sind je nach Planung ggf. 2 Bauabschnitte erforderlich. - Da an dieser Stelle in Pulheim kein Freibad erstellt werden kann, ist das Freibad in Stommeln zu sanieren und parallel zu betreiben. - Je nach Planung ist ggf. Lärmschutz zur vorhandenen Bebauung notwendig. - Die Grünfläche gegenüber dem Bad ist im FNP für Sportnutzung ausgewiesen, jedoch nicht im Eigentum der Stadt. Zudem ist die Fläche archäologisch vorbelastet. - Es muss ein Stellplatznachweis geführt werden, ob die vorhandenen Parkplätze (ggf. unter Einbeziehung des gegenüber liegenden Parkplatzes) ausreichen. - Baulasten, Leitungsrechte, etc. sind den auf CD beiliegenden Unterlagen zu entnehmen. Seite 7 von 17 Bäderlandschaft Pulheim ÖPP-Interessenbekundungsverfahren 2.2.3. Karten und sonstige Unterlagen Folgende Unterlagen werden für beide Grundstücke auf CD zur Verfügung gestellt: - Digitaler Katasterplan der Grundstücke als dwg oder dxf Datei. - Luftbild der beiden Grundstücke als pdf oder jpg. - Vermessungsplan beider Grundstücke als pdf und dwg (oder dxf). - Auszug aus dem B-Plan als pdf oder jpg, ggf. mit Erläuterungen sofern wichtige Auflagen enthalten sind. - Aussagen zum Gebietscharakter der Nachbargrundstücke sofern keine Aussage im BPlan. - Luftbild mit Einstaufläche im Falle Freibad Stommeln als pdf (ggf. dwg oder dxf). - Fotos der beiden Anlagen, um den Interessenten einen Eindruck zu Grundstück, Außenanlagen, Gebäude außen und innen, ggf. Umgebung (Zufahrt, Parkplätze) zu vermitteln. Sollte seitens der Interessenten gewünscht werden, dass Bestandspläne der beiden Bäder zur Verfügung gestellt werden, werden diese auf Verlangen zugesandt. 2.2.4. Leistungsverzeichnis / Leistungssoll Da die Stadt Pulheim beabsichtigt, einen Neubau eines Hallenbades voranzutreiben und das Freibad zu sanieren, sind in den vergangenen zwei Jahren mehrere Planungsvarianten hierzu erarbeitet worden. Keine der vorgestellten Varianten konnte die Vorgaben des Stadtrates hinsichtlich der Investitionskosten und/oder hinsichtlich der Folgekosten erfüllen. Der Stadtrat hat nun beschlossen, im Rahmen eines qualifizierten Interessenbekundungsverfahrens potentielle Interessenten aufzufordern Konzepte vorzustellen, mit denen ein Neubau des Hallenbades und eine Sanierung des Freibades so entwickelt werden, dass sie wirtschaftlich betrieben werden können und sich dadurch der städtische Zuschuss zum Badbetrieb verringert. Durch den städtischen Zuschuss zum Badbetrieb wird auch die Sicherstellung des Schul- und Vereinsschwimmens abgegolten. Seite 8 von 17 Bäderlandschaft Pulheim ÖPP-Interessenbekundungsverfahren Aufgrund der bis heute erarbeiteten Unterlagen ergeben sich Mindestanforderungen an die Bäder, welche in den im vorliegenden Interessenbekundungsverfahren zu erarbeitenden Konzepten zu berücksichtigen sind: a) Mindeststandard Hallenbad Hallenbad mit fünf Bahnen und einem Lehrschwimmbecken mit Hubboden und einem Sprungturm mit einem Einmeterbrett sowie einer Dreimeterplattform. Im Sprungbereich soll das Becken bis zu 3,80 m tief sein. b) Mindeststandard Freibad Das Freibad ist hinsichtlich der Hochbauten einschließlich der haustechnischen Anlagen sowie der Anlagen zur Wasseraufbereitung zu sanieren. Die (Edelstahl-) Beckenanlagen wurden zuletzt 1996 grundlegend saniert und befinden sich in einem guten Erhaltungszustand. c) Sportlertrakt am Freibad Der am Freibad gelegene Sportlertrakt soll bei einem evtl. Abriss der Bestandsgebäude neu errichtet werden mit unverändert großen Umkleiden und Gruppenräumen (näheres enthält die weitere Beschreibung). d) Ausschreibung / Standort Die Ausschreibung erfolgt Standort – offen. e) Standort Stommeln Bei Angeboten für den Standort Stommeln können als Planungsgrundlage im Freibad das Springerbecken und der dortige Sprungturm entfernt werden. Aber es soll eine nutzerbezogene Verknüpfung zwischen Hallen- und Freibad geschaffen werden, um eine optimale Nutzung der Wasserflächen zu gewährleisten. f) Nutzungskonzept Das Nutzungskonzept muss das Schulschwimmen vorrangig sicherstellen und gegenüber der Vereinsnutzung ist der Anteil für die Öffentlichkeit deutlich zu erhöhen. Das Nutzungskonzept bedarf in seiner jeweiligen Fassung stets der Zustimmung des Rates. Seite 9 von 17 Bäderlandschaft Pulheim ÖPP-Interessenbekundungsverfahren g) Angebotsumfang Der Bieter plant, baut, finanziert und betreibt das Bad einschließlich des Freibades über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren. Von den Interessenten wird erwartet, dass sie ausgehend von den vorliegenden Unterlagen ein aus ihrer Sicht wirtschaftliches Konzept vorlegen für den - Neubau eines Hallenbades in Pulheim und die Sanierung des Freibades in Stommeln mit Betrieb beider Bäder oder den - Neubau und Betrieb eines Kombibades in Stommeln (Hallenbad und Freibad). Das vorgeschlagene Planungskonzept sollte ein überzeugendes Gesamtkonzept hinsichtlich Baukörper, Erschließung, Funktion und städtebaulicher Einbindung in die vorhandene Landschaft vermitteln. Eine ansprechende städtebauliche und architektonische Gestaltung der Baukörper wird ebenfalls gewünscht. Die gesamte Anlage soll einen soliden Charakter haben. Es wird im Hinblick auf die Kalkulation ein guter Standard aller Ein- und Ausbauten erwartet, insbesondere auch im Hinblick auf die dauerhafte Werthaltigkeit und den Unterhaltungsaufwand. Die beabsichtigten Ausführungsqualitäten sollen an einem oder mehreren ausgeführten Beispielobjekten dargestellt werden. Wichtig ist neben der Einhaltung der gültigen ENEV selbstverständlich die Integration alternativer Energiequellen sowie Techniken zur Wärme- und Wasserrückgewinnung. Im späteren Verfahren hat der Auftragnehmer sämtliche Leistungen der Bauunterhaltung für die Dauer der bis zu 30-jährigen Vertragslaufzeit auf der zu errichtenden baulichen Anlage zu erbringen. Die gesamte Schwimmbadanlage einschließlich aller Anlagenteile, den Außenanlagen sowie den Parkplätzen muss nach Ablauf der Vertragsdauer eine Restnutzungsdauer von mindestens 10 Jahren besitzen. Dies ist durch eine kontinuierliche Instandhaltung während der Vertragslaufzeit durch den Auftragnehmer sicherzustellen. Seite 10 von 17 Bäderlandschaft Pulheim ÖPP-Interessenbekundungsverfahren Der Auftragnehmer hat in seinem Konzept darzustellen, welche Wartungs- und Renovierungsintervalle er vorsieht, um die Anlage über die gesamte Vertragslaufzeit in einem vertragsgerechten Zustand zu erhalten. Er hat auch darzustellen, wie er gedenkt dies durch geeignete Wartungsbücher gegenüber dem Auftraggeber transparent zu machen. Bezüglich möglicher Wartungs- und Reparaturarbeiten sind kurze Reaktionszeiten vorzusehen. Der Bieter muss diese durch Wartungsverträge o.ä. einhalten. 2.2.5. Im Verfahren zu beantwortende Fragen Neben den Angaben zu den interessierten Unternehmen (Größe, Partner, Referenzen, Umsätze, etc.) und den zuvor dargestellten Inhalten des Planungskonzeptes sollen folgende Fragen im Zuge des Interessenbekundungsverfahrens durch die Interessenten beantwortet werden: - Grundlegende Ausrichtung (Standortwahl, Konzept, etc.) und mögliches Betriebskonzept der Bäder/des Bades. - Geschätzte Besucherzahlen - Entwicklung auf Basis der vorhanden Zahlen. - Darstellung der möglichen Tarifstruktur. - Konzepte für mehr Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit. - Schaffung neuer Arbeitsplätze. - Vorstellung eines Modells zur Integration der vorhandenen 10 Arbeitsplätze - Übernahme oder Personalgestellung unter „Besitzstandswahrung“. - Darstellung der beabsichtigten Neu-, Aus-, Um- und Rückbaumaßnahmen mit der Begründung, warum diese in wirtschaftlicher Hinsicht notwendig sind. - Angaben zum geschätzten Investitionsvolumen. - Angaben zur Höhe des geschätzten jährlichen städtischen Betriebskostenzuschusses. - Angaben dazu, wie ggf. die Wirtschaftlichkeit erhöht, resp. der Zuschuss verringert werden kann. Seite 11 von 17 Bäderlandschaft Pulheim ÖPP-Interessenbekundungsverfahren - Welches Finanzierungskonzept (Projektfinanzierung, Forfaitierung, etc.) wird vorgesehen? - Was ist über eine (Teil-) Forfaitierung des (auf die Investition des Hallen- und Freibades entfallenden) jährlichen Zuschusses hinaus an Sicherheiten nötig und wenn ja, in welcher Höhe? - Ist das Vorhaben aus Sicht der Interessenten ÖPP-geeignet? Welche Umsetzungsvariante halten die Interessenten ggf. alternativ für zielführend. - Welche Elemente des ÖPP sollten aus Sicht der Interessenten ggf. herausgelöst werden? - Welche Projektlaufzeit wird bevorzugt und ist wirtschaftlich sinnvoll? Die Stadt Pulheim geht von 25 bis 30 Jahren aus. Die Darstellung der Projektvorschläge sollte möglichst in einer Power-Point-Präsentation oder mit Plänen und Erläuterungen erfolgen, in der einerseits mit Skizzen und Vorentwürfen das Bad oder die Bäder dargestellt werden und die wesentlichen Bestandteile der Anlage hervorgehen. Gleichzeitig sollte sich die Beantwortung (möglichst aller) der oben gestellten Fragen aus der Präsentation ergeben. Ziel soll es sein, dass die Stadt Pulheim aus den Projektvorschlägen eine Entscheidung hinsichtlich des Standortes, der Projektgröße, der Zulassung von fakultativen Einrichtungen und der Rahmenbedingungen für ein anschließendes Ausschreibungsverfahren treffen kann. 2.3. Wirtschaftlich Je nach Modellstruktur kann der Auftragnehmer für die Finanzierung der anfänglich zu erbringenden Bauleistungen eine Forderungsabtretung der Entgeltansprüche an eine finanzierende Stelle vornehmen. Die Stadt Pulheim ist bereit, in diesem Fall hinsichtlich des Entgeltanteils, der auf die anfängliche Bauleistung anfällt, nach Abschluss der Baumaßnahmen einen Einredeverzicht zu erklären (Forfaitierung mit Einredeverzicht). Die Vergütungsstruktur sieht voraussichtlich eine Stundung der mit Abschluss der anfänglichen Bauleistungen fälligen Werklohnforderung und eine Rückzahlung in Raten vor. Als Zeitpunkt des Beginns der Entgeltzahlungen für die Bauleistungen ist der auf die Überlassung Seite 12 von 17 Bäderlandschaft Pulheim ÖPP-Interessenbekundungsverfahren der vollumfänglich und bestimmungsgemäß nutzbaren Objekte an die Stadt Pulheim folgende Monat vorgesehen. Für die Einräumung der Ratenzahlung erhält der Auftragnehmer eine Finanzierungsvergütung gemäß einem Zins- und Tilgungsplan, die im ÖPP-Projektvertrag oder einem gesondert abzuschließenden Finanzierungsvertrag separat festgelegt wird. Die Leistungen des Auftragnehmers im Rahmen des Betriebes sowie für die Instandhaltung und sonstige Leistungen werden voraussichtlich über die Vertragslaufzeit durch ein indexiertes Betriebsentgelt vergütet. Für Energie, Wasser, Strom u. ä. werden vom Auftragnehmer voraussichtlich maximale Verbräuche zu garantieren sein. Die Vergütung erfolgt bis zu dieser Höhe nach dem tatsächlichen Verbrauch auf Grundlage der jeweils gültigen und / oder vereinbarten Preise, Einsparungen werden in einem noch zu bestimmenden Verhältnis unter den Vertragsparteien aufgeteilt. Die Zahlungsverpflichtungen der Stadt Pulheim für Leistungen im Rahmen des Betriebes beginnen zum Zeitpunkt der Übergabe des Objektes / der Inbetriebnahme. Für den Fall der Schlechterfüllung von Leistungen in den Bereichen der Bauinstandhaltung und des Betriebes sowie bei Nichterreichung des vereinbarten Erfolges ist vorgesehen, dass die Stadt Pulheim die Vergütung nach einem zwischen den Parteien vereinbarten ServiceLevel Agreement verringern kann. Weitere Minderungsrechte und Schadensersatzansprüche sollen hiervon unberührt bleiben. 2.4. Rechtlich Durch den Projektvertrag werden dem Auftragnehmer Leistungen der Planung und des Neubaus eines Hallenbades sowie der Ertüchtigung des Freibades übertragen. Der Auftragnehmer ist nach dem Vertrag zudem für das technische und infrastrukturelle Gebäudemanagement beider Bäder verantwortlich und hat die Finanzierung der von ihm nach dem Projektvertrag zu erbringenden Leistungen sicherzustellen (vgl. hierzu 2.3). Für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen stellt die Stadt Pulheim die in ihrem Eigentum stehenden Grundstücke zur Verfügung (keine dinglichen Rechte). Zum Zeitpunkt der Beendigung des Projektes hat der Auftragnehmer die Objekte und Liegenschaften in einem vertraglich festgelegten Zustand an die Stadt Pulheim zurückzugeben. Seite 13 von 17 Bäderlandschaft Pulheim ÖPP-Interessenbekundungsverfahren Der Projektvertrag enthält insbesondere auch Regelungen bzgl. der Verteilung der wesentlichen Risiken (z.B. Schadstoffe, Baugrund, höhere Gewalt, Vandalismus, Gesetzesänderungen) sowie der nachstehend skizzierten Sicherungsinstrumente zugunsten der Stadt Pulheim. Es ist beabsichtigt, vom Auftragnehmer vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bis zum Abschluss der ordnungsgemäßen Durchführung der Bauleistungen eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Brutto-Gesamtinvestitionskosten zu verlangen. Diese Vertragserfüllungssicherheit wird nach Abschluss der ordnungsgemäßen Durchführung der Baumaßnahmen zurückgegeben. Der Auftragnehmer hat voraussichtlich ferner eine Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 3 % der Brutto-Gesamtinvestitionskosten für die vertraglich vorgesehene Dauer der Gewährleistung beizubringen. Nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Frist erhält der Auftragnehmer diese Sicherheit zurück. Zur Absicherung der Erhaltung der Vertragsobjekte ist die Einrichtung eines Instandhaltungskontos (Rücklagenkonto für Unterhaltungsmaßnahmen größeren baulichen Umfangs) vorgesehen. Hierzu wird durch die Stadt Pulheim ein separates Konto eingerichtet, auf welches der vom Auftragnehmer für Instandhaltungsleistungen veranschlagte Anteil der Entgelte überwiesen wird. Das Konto kann nach Zustimmung durch die Stadt Pulheim vom Auftragnehmer mit allen von ihm für die Instandhaltung getätigten Ausgaben belastet werden. Das Risiko einer Unterdeckung des Kontos infolge höherer Aufwendungen über die Vertragslaufzeit trägt allein der Auftragnehmer. Je nach Modellstruktur ist beabsichtigt, dass der Auftragnehmer nach Abschluss der Baumaßnahmen (anfängliche Bauleistung) und Übergabe der Vertragsobjekte – im Gegenzug zu einer Einredeverzichtserklärung – zur Abdeckung der Projektrisiken (z.B. Mehrkosten und Preissteigerungen bei Neuvergabe infolge Insolvenz des Auftragnehmers) bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft oder vergleichbare Sicherheit zu stellen hat. Der Auftragnehmer erhält diese Sicherheit nach Beendigung des Projektvertrages zurück. Dem Auftragnehmer wird kein Recht zur Belastung der Grundstücke gewährt. Seite 14 von 17 Bäderlandschaft Pulheim ÖPP-Interessenbekundungsverfahren 3. Verfahren 3.1. Allgemein Der Ablauf des vorliegenden Interessenbekundungsverfahrens ist wie folgt vorgesehen: Interessierte Unternehmen erhalten bis zum 14. Mai 2012 Gelegenheit eine Interessenbekundung auszuarbeiten und bei der Stadt Pulheim einzureichen. In der Interessenbekundung haben die interessierten Unternehmen eine technisch mögliche und wirtschaftlich vertretbare Realisierung der von der Stadt Pulheim geplanten Maßnahme aufzeigen. Neben technischen und betrieblichen Ausführungen erwartet die Stadt Pulheim dabei insbesondere auch nachvollziehbare und hinreichend verlässliche Aussagen zu den von ihr jährlich und über die gesamte Laufzeit des Projektes zu entrichtenden Entgelten (Preisindikation). Die von den interessierten Unternehmen eingereichten Konzepte werden durch die Stadt Pulheim bis Ende Mai 2012 ausgewertet und aus technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht plausibilisiert. Auf Basis dieser Auswertungen erfolgen (voraussichtlich in der 22. KW 2012) Aufklärungsgespräche mit maximal sechs der am Interessenbekundungsverfahren beteiligten Unternehmen. Die interessierten Unternehmen erhalten im Anschluss an diese Aufklärungsgespräche die Gelegenheit, ihre erstellten Konzepte unter Berücksichtigung der Vorstellungen der Stadt Pulheim zu konkretisieren. Nach einer abschließenden Auswertung durch die Stadt Pulheim erfolgt eine vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zum Vergleich der Wirtschaftlichkeit der von den interessierten Unternehmen angebotenen Konzepte mit einer möglichen Eigenrealisierung durch die Stadt Pulheim. Sollte sich auf dieser Grundlage mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ergeben, dass die Realisierung der von der Stadt Pulheim geplanten Maßnahme nach einem der eingereichten Konzepte wirtschaftlicher wäre als die Eigenrealisierung und der Rat der Stadt Pulheim entsprechende Beschlüsse fassen, wird die Stadt Pulheim ein Vergabeverfahren einleiten. Seite 15 von 17 Bäderlandschaft Pulheim ÖPP-Interessenbekundungsverfahren 3.2. Form und Frist für Interessenbekundungen Jede Interessenbekundung ist einfach im Original und zweifach als einseitig beschriebene Kopie in deutscher Sprache einzureichen. Interessenbekundungen sind mit dem Hinweis ANGEBOT „Interessenbekundung Bäderlandschaft Pulheim“ Ungeöffnet weiterleiten an Vergabestelle bei Amt 60 bis zum Montag, 14. Mai 2012 12.00 Uhr in einem verschlossenen Umschlag einzureichen bei: Stadt Pulheim Bauverwaltungsamt Frau Eisbrüggen Alte Kölner Straße 26 50259 Pulheim 3.3. Kennzeichnung von Geheimnissen Die Bewerber werden aufgefordert, die Teile ihrer Interessenbekundungen, die ein Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht und wird anschließend ein Vergabeverfahren durchgeführt, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens von der Zustimmung auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte (z. B. andere Bewerber oder Bieter) ausgehen (vgl. § 111 Abs. 3 Satz 2 GWB). Seite 16 von 17 Bäderlandschaft Pulheim ÖPP-Interessenbekundungsverfahren 3.4. Eigentum an den eingereichten Unterlagen Die Stadt Pulheim erhält – unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Bewerbers – sämtliche Rechte an den eingereichten Unterlagen (Eigentumsrecht an den Unterlagen). Die Bewerber stimmen mit der Abgabe ihrer Interessenbekundungen diesem Rechtsübergang zu. 3.5. Ansprechpartner Für jegliche Fragen zum vorliegenden Interessenbekundungsverfahren sowie zur Vereinbarung von Terminen für Ortsbesichtigungen wenden Sie sich bitte an: Stadt Pulheim Immobilienmanagement Herr Jens Batist Tel.: 02238 – 808-243 Email: jens.batist@pulheim.de Seite 17 von 17